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Aktuelle Informationen für Immobilieneigentümer

Wer trägt künftig die Maklerkosten?

Für erhebliche Verunsicherung bei einigen Interessenten hat die Neuregelung der Maklervergütung im Bereich der Mietwohnungsvermittlung gesorgt. Unsere Makler-Dienstleistungen für Immobilienverkäufer sind nach wie vor für den Eigentümer kostenfrei. Das sogenannte „Bestellerprinzip“ gilt ausschließlich für die Vermittlung von Mietwohnraum. Der Kauf oder Verkauf von Immobilien ist hiervon nicht betroffen.

Energieausweis:

Der Gesetzgeber schreibt seit 2014 für das Angebot von Immobilien zwingend die Vorlage eines Energieausweises vor. Wer sich nicht daran hält, riskiert ein Bußgeld. Für Kunden der Gottschling Immobilien ist das kein Problem: Bei Erteilung eines Maklerauftrages sorgen wir auch für den Energieausweis. Und das Beste daran: Für den Eigentümer im Regelfall kostenfrei.

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