Was in ein gutes Exposé gehört: Checkliste für Essen
Ein Exposé hat zwei Aufgaben: Interessenten überzeugen und Sie rechtlich absichern. Diese Checkliste zeigt beides – den Aufbau, der Besichtigungstermine bringt, und die Pflichtangaben, deren Fehlen teuer wird.
- Aufbau: die Reihenfolge, in der Interessenten tatsächlich lesen
- Pflichtangaben: Energieausweisdaten und Provisionshinweis korrekt
- Formulierungen: welche Begriffe rechtlich riskant sind
- Fehlerliste: woran Exposés in Essen regelmäßig scheitern
Checkliste kostenlos anfordern
Sie erhalten das komplette PDF in wenigen Minuten per E-Mail.
Lieber direkt fragen?
Per WhatsApp schreibenAntwort meist am selben Tag
Kostenlos. Kein Abo. Abmeldung jederzeit mit einem Klick.
Wie Interessenten wirklich lesen
Kaum jemand liest ein Exposé von vorne bis hinten. Der typische Ablauf: Titelbild, Preis, Lage, Fläche, Grundriss – und erst wenn das passt, der Text. Danach entscheidet sich, ob eine Anfrage kommt.
Daraus folgt der Aufbau. Die harten Fakten gehören nach vorne, nicht auf Seite vier. Und der Grundriss gehört ins Exposé, nicht auf Nachfrage: Interessenten, die den Schnitt nicht verstehen, fragen nicht nach, sie klicken weiter.
Der häufigste Fehler: Ein Exposé, das mit der Firmengeschichte des Maklers beginnt. Der Interessent will wissen, ob die Immobilie zu ihm passt – alles andere ist später dran.
Der Aufbau, der funktioniert
- Titelbild und Überschrift. Das beste Außen- oder Wohnraumfoto, dazu eine Überschrift, die Objektart, Lage und ein echtes Alleinstellungsmerkmal nennt.
- Eckdaten auf einen Blick. Kaufpreis, Wohnfläche, Grundstücksfläche, Zimmer, Baujahr, Stadtteil, Energiekennwert, verfügbar ab.
- Objektbeschreibung. Aufteilung Geschoss für Geschoss, Zustand, ausgeführte Modernisierungen mit Jahreszahl, Heizungsart, Stellplätze, Keller.
- Ausstattung. Konkret statt werblich: Fenstertyp, Bodenbeläge je Raum, Sanitärausstattung, Einbauküche mit Alter.
- Lagebeschreibung. Der Teil, den Ortsfremde brauchen: Stadtteil, Infrastruktur, Schulen, ÖPNV mit Linien und Fahrzeiten, Einkaufsmöglichkeiten, Grün.
- Bilder und Grundriss. Jeder Raum, Außenansichten, bemaßter Grundriss je Geschoss.
- Pflichtangaben und Kontakt. Energieausweisdaten, Provisionshinweis, Ansprechpartner.
Pflichtangaben und Haftung
Zwei Bereiche sind nicht verhandelbar.
Energieausweisdaten: Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse gehören in jede kommerzielle Anzeige. Fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit und zugleich abmahnfähig.
Provisionshinweis: Höhe und Fälligkeit sind klar anzugeben. Beim Verkauf von Wohnimmobilien an Verbraucher gilt die geteilte Provision – die Angabe muss dazu passen.
Formulierungen, die Ärger machen
- Angaben ohne Nachweis. Wohnfläche, Baujahr und Grundstücksgröße nur aus geprüften Unterlagen übernehmen. Eine geschätzte Wohnfläche im Exposé ist eine Zusicherung.
- Räume falsch bezeichnet. Ein Raum ohne ausreichende Belichtung oder Höhe ist kein Zimmer, ein nicht genehmigter Ausbau keine Wohnfläche. Beides führt später zu Nachverhandlung oder Haftung.
- Werbliche Superlative. „Traumhaus“ ist harmlos, „vollsaniert“ oder „schadstofffrei“ sind konkrete Zusagen, für die Sie geradestehen.
- Bekannte Mängel verschweigen. Was Sie wissen, gehört offengelegt – im Exposé oder spätestens im Kaufvertrag. Verschweigen kostet den Haftungsausschluss.
Ein Haftungsvorbehalt am Ende des Exposés ist üblich, ersetzt aber keine sorgfältige Angabe. Er schützt nicht vor arglistigem Verschweigen.
Woran Exposés in Essen regelmäßig scheitern
- Kein Grundriss. Der häufigste Grund, warum Interessenten weiterklicken.
- Zu wenige Bilder. Fehlende Räume wecken den Verdacht, dass etwas verborgen wird.
- Lagebeschreibung als Fließtext über die Stadt Essen. Interessenten wollen den Stadtteil und die konkrete Infrastruktur, nicht die Stadtgeschichte.
- Textbausteine. Formulierungen, die auf jedes Objekt passen, überzeugen bei keinem.
- Widersprüche zwischen Text, Bildern und Grundriss. Wer im Text vier Zimmer nennt und drei zeigt, verliert Vertrauen.
- Veraltete Angaben. Ein Exposé, das noch die alte Heizung nennt, entwertet eine gerade getätigte Investition.
Das steckt im Ratgeber
- Wie Interessenten ein Exposé tatsächlich lesen
- Der Aufbau Schritt für Schritt
- Eckdaten: welche Angaben nach vorne gehören
- Objekt- und Ausstattungsbeschreibung konkret formulieren
- Lagebeschreibung für Essener Stadtteile
- Bilder und Grundriss: Anzahl, Reihenfolge, Qualität
- Pflichtangaben zu Energieausweis und Provision
- Riskante Formulierungen und wie Sie sie ersetzen
- Digitales und gedrucktes Exposé im Vergleich
- Fehlerliste zum Abhaken vor Veröffentlichung
Häufige Fragen
Welche Angaben sind im Exposé Pflicht?
Die Energieausweisdaten – Art des Ausweises, Energiekennwert, wesentlicher Energieträger, Baujahr und Energieeffizienzklasse – sowie bei Maklerangeboten ein klarer Provisionshinweis mit Höhe und Fälligkeit.
Wie viele Bilder sollte ein Exposé haben?
Jeder Raum mindestens einmal, dazu Außenansichten aus mehreren Perspektiven, Garten oder Balkon und ein bemaßter Grundriss je Geschoss. Zwanzig gute Bilder wirken besser als sechs – ausgelassene Räume wecken Misstrauen.
Darf ich die Wohnfläche schätzen?
Besser nicht. Angaben im Exposé gelten als Beschaffenheitsangabe. Wenn keine geprüfte Wohnflächenberechnung vorliegt, lassen Sie eine erstellen – eine zu hohe Angabe führt zu Nachverhandlung oder Haftung.
Muss ich bekannte Mängel im Exposé nennen?
Im Exposé nicht zwingend, offengelegt werden müssen sie aber spätestens im Kaufvertrag. Wer einen bekannten wesentlichen Mangel verschweigt, verliert den vertraglichen Haftungsausschluss und haftet noch Jahre später.
Brauche ich noch ein gedrucktes Exposé?
Für die Erstansprache reicht die digitale Fassung. Ein hochwertig gedrucktes Exposé zur Besichtigung wirkt allerdings weiter: Es bleibt beim Interessenten, wenn er drei Objekte am selben Tag gesehen hat.
Weitere Ratgeber, die dazu passen
Diese Checkliste vermittelt allgemeine Informationen und ersetzt keine Rechtsberatung. Für die Prüfung konkreter Formulierungen wenden Sie sich bitte an Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt.

