Fernwärme und kommunale Wärmeplanung in Essen

Die Besichtigung läuft gut, bis der Interessent im Keller vor dem Gaskessel steht und fragt: „Kommt hier eigentlich mal Fernwärme hin?“ Der Eigentümer zuckt mit den Schultern. Zwei Wochen später kommt die Absage, und im Text steht ein Satz über „unklare Wärmeversorgung“. Diese Frage stellt inzwischen fast jeder Käufer in Essen — und wer sie nicht beantworten kann, verliert Geld, nicht weil die Antwort schlecht wäre, sondern weil sie fehlt.
Was kommunale Wärmeplanung überhaupt ist
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Landkarte, keine Vorschrift. Die Stadt untersucht, wie viel Wärme verbraucht wird, welche Wärmequellen vorhanden sind und wo sich ein Wärmenetz lohnt. Am Ende steht ein Plan, der das Stadtgebiet in voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete einteilt: hier vermutlich Netz, dort vermutlich dezentral, also eigene Heizung im Haus.
Die Grundlage ist das Wärmeplanungsgesetz des Bundes — voller Titel „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“. Nach § 4 WPG sind die Länder verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Wärmepläne erstellt werden. Dabei gilt eine gestaffelte Frist: Gemeindegebiete mit mehr als 100.000 gemeldeten Einwohnern sind zwei Jahre früher dran als kleinere Gemeinden. Essen fällt klar in die erste Gruppe.
Der Ablauf ist im Gesetz vorgeschrieben. Nach § 15 WPG kommt die Bestandsanalyse: Wer heizt heute womit, wo liegen die Leitungen. Nach § 16 folgt die Potenzialanalyse: Welche Wärmequellen gibt es vor Ort — Abwärme, Abwasser, Geothermie, Umweltwärme. Nach § 17 wird daraus ein Zielszenario, nach § 18 die Einteilung des Gebiets, nach § 20 eine Umsetzungsstrategie. Für Städte über 45.000 Einwohner gelten nach § 21 WPG zusätzliche Anforderungen — das betrifft Essen ebenfalls.
Was der Wärmeplan für Dich als Eigentümer nicht bedeutet
Hier räume ich zuerst mit drei Missverständnissen auf, die mir in Besichtigungen ständig begegnen.
Erstens: Der Wärmeplan verpflichtet Dich zu nichts. Er ist ein Planungsinstrument der Stadt, keine Auflage für Dein Grundstück. Er sagt nicht, wann Deine Heizung raus muss.
Zweitens: Aus einer Ausweisung folgt kein Anspruch. § 26 Abs. 2 WPG sagt es wörtlich: Ein Anspruch auf Einteilung eines Grundstücks zu einem Wärmenetzgebiet besteht nicht. Und umgekehrt gilt: Auch wenn Dein Grundstück in einem ausgewiesenen Gebiet liegt, hast Du daraus allein keinen einklagbaren Anschluss.
Drittens: Die 65-Prozent-Regel gibt es nicht mehr. Das frühere GEG heißt heute Gebäudemodernisierungsgesetz, kurz GModG. Der Paragraf, der einmal vorschrieb, dass jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien laufen muss, ist weggefallen — § 71 GModG steht heute leer. Auch die Austauschpflicht für über dreißig Jahre alte Heizkessel ist gestrichen. Der Wärmeplan war früher der Auslöser für diese Pflichten. Diese Verknüpfung ist weg.
Was bleibt, sind zwei kleine Nachrüstpflichten beim Eigentümerwechsel: die Dämmung der obersten Geschossdecke oder ersatzweise des Dachs nach § 35 GModG mit einem Zielwert von 0,24 Watt je Quadratmeter und Kelvin sowie die Dämmung ungedämmter Heizungs- und Warmwasserleitungen in unbeheizten Räumen nach § 69 GModG. Beides binnen zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang, beides billig, beides unabhängig vom Wärmeplan.
Wie die Wärmeversorgung in Essen tatsächlich aufgestellt ist
In Essen gibt es nicht ein Wärmenetz, sondern zwei völlig verschiedene Netzwelten — und das ist der Punkt, den fast niemand kennt.
Die klassische Hochtemperatur-Fernwärme kommt von der Iqony Fernwärme. Das Unternehmen beliefert Essen, Bottrop und Gelsenkirchen und stellt nach eigenen Angaben rund 1,6 Milliarden Kilowattstunden Wärmeenergie im Jahr bereit — das entspricht dem Bedarf von mehr als 275.000 Haushalten. Es ist damit das größte Fernwärmeunternehmen Nordrhein-Westfalens. Die Wärme stammt zum großen Teil aus hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung und aus unvermeidbarer Abwärme; das Aluminiumwerk Trimet speist Abwärme in das Essener Netz ein. Einen Netzausbau gibt es unter anderem in Bredeney. Die Stadtwerke Essen sind an diesem Netz beteiligt.
Die zweite Welt sind Niedertemperaturwärmenetze, die die Stadtwerke Essen unter dem Namen StadtWärme aufbauen. Der Unterschied ist technisch und für Dich als Eigentümer sehr praktisch: Klassische Fernwärme braucht Vorlauftemperaturen von bis zu 120 Grad, ein Niedertemperaturnetz arbeitet nach Angaben der Stadtwerke mit etwa 65 bis 85 Grad. Damit lassen sich Wärmequellen nutzen, die nur mittlere Temperaturen liefern.
Und davon hat Essen ungewöhnlich viele. Die Stadtwerke nennen vier: Grubenwasser, Flusswasser, Klarwasser und Abwasser. Das Grubenwasser ist der spannendste Punkt. Die RAG pumpt jedes Jahr rund 15 bis 20 Millionen Kubikmeter warmes Wasser aus alten Zechenanlagen und leitet es in die Ruhr. Genau dieses Wasser soll über große Wärmepumpen auf Heiztemperatur gebracht werden. Der Bergbau, der diese Stadt gebaut hat, heizt sie am Ende wieder.
Nach Angaben der Stadtwerke Essen sollen die neuen Netze in 13 Essener Stadtgebieten entstehen. Erste Machbarkeitsstudien sind abgeschlossen, als eines der ersten konkreten Planungsgebiete wird Überruhr und Burgaltendorf genannt.
Dazu kommen zwei weitere Säulen, die die Stadtwerke selbst so beschreiben: Kooperationsmodelle für Wärmepumpen, Photovoltaik und Stromspeicher in Gebieten, in denen es kein Wärmenetz geben wird — und die Umstellung des bestehenden Gasnetzes, von dem nach Vorprüfungen rund 70 Prozent bereits für Wasserstoff geeignet sein sollen. Ob und wann Wasserstoff bezahlbar verfügbar ist, schreiben die Stadtwerke selbst, sei offen.
Wo Fernwärme realistisch ankommt — und wo nicht
Ein Wärmenetz rechnet sich über die Wärmedichte: Wie viele Kilowattstunden lassen sich je Meter verlegter Leitung verkaufen. Alles andere folgt daraus.
| Bebauung | Chance auf Netzanschluss | Grund |
|---|---|---|
| Geschosswohnungsbau, geschlossene Blockrandbebauung | hoch | viele Abnehmer je Meter Leitung |
| Dichte Reihenhauszeilen und Zechensiedlungen | mittel bis hoch | kurze Wege, aber kleinere Abnahmemengen |
| Doppelhäuser mit mittleren Grundstücken | mittel | rechnet sich nur bei hoher Anschlussquote in der Straße |
| Freistehende Häuser auf großen Grundstücken | gering | zu wenig Abnahme je Meter |
| Streusiedlung, Waldrandlage, Hanglage am Stadtrand | sehr gering | Leitungslänge frisst jede Wirtschaftlichkeit |
Der ehrlichste Weg zur Antwort ist nicht Raten, sondern Nachschauen. Die Iqony Fernwärme bietet einen straßengenauen Versorgungsgebiete-Check an — dort siehst Du, ob Dein Haus im heutigen Versorgungsgebiet liegt. Für die geplanten Niedertemperaturnetze der Stadtwerke Essen gilt: Die Planungen laufen gebietsweise, ein Anruf bei den Stadtwerke Essen unter 0201 800-0 oder eine Mail an info@stadtwerke-essen.de bringt Dir eine belastbarere Auskunft als jede Vermutung.
Was ich nicht tue und Du auch nicht tun solltest: einem Käufer sagen, dass „hier bald Fernwärme kommt“. Solange kein Netz in der Straße liegt und kein Angebot vorliegt, ist das eine Behauptung. Wird sie zur Kaufentscheidung, ist sie ein Haftungsrisiko. Was Du weißt, gehört offen auf den Tisch, was Du nicht weißt, ebenfalls — dazu mehr unter Mängel richtig offenlegen.
Anschlusskosten und Hausübergabestation
Der Anschluss besteht aus mehreren Posten, die rechtlich getrennt sind. Nach § 10 AVBFernwärmeV — der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme — beginnt der Hausanschluss an der Abzweigstelle des Verteilungsnetzes und endet an der Übergabestelle. Wichtig: Der Hausanschluss gehört dem Versorger, nicht Dir. Er wird ausschließlich von ihm hergestellt, unterhalten, erneuert und wieder beseitigt. Du musst nur die baulichen Voraussetzungen schaffen und darfst nichts daran verändern.
Bezahlen musst Du trotzdem. § 10 Abs. 5 AVBFernwärmeV erlaubt dem Versorger, die bei wirtschaftlicher Betriebsführung notwendigen Kosten für die Erstellung des Hausanschlusses zu verlangen; die Kosten dürfen pauschal berechnet werden. Dazu kann ein Baukostenzuschuss nach § 9 AVBFernwärmeV kommen — ein Beitrag zu den Verteilungsanlagen im Versorgungsbereich. Der ist gedeckelt: Baukostenzuschüsse dürfen höchstens 70 vom Hundert dieser Kosten abdecken. Und nach § 9 Abs. 5 sind Baukostenzuschuss und Hausanschlusskosten getrennt zu errechnen und Dir aufgegliedert auszuweisen. Wenn auf dem Angebot nur eine Summe steht, hast Du einen Anspruch auf Aufschlüsselung.
Die Hausübergabestation ist das Gerät im Keller, das die Netzwärme über einen Wärmetauscher an Deinen Heizkreis abgibt — sie ersetzt den Kessel und ist etwa so groß wie ein Hängeschrank. Je nach Anbieter wird sie verkauft, vermietet oder ist im Grundpreis enthalten; das gehört vor der Unterschrift geklärt.
| Position | Größenordnung | Anmerkung |
|---|---|---|
| Hausanschluss Einfamilienhaus im bestehenden Netzgebiet | 5.000 – 15.000 € | abhängig von Leitungslänge und Grabungsaufwand |
| Baukostenzuschuss | je nach Netz sehr unterschiedlich | gedeckelt auf 70 % der Kosten der Verteilungsanlage |
| Hausübergabestation | 3.000 – 8.000 € | alternativ Miete im Grundpreis |
| Rückbau Gaskessel und Anpassung im Keller | 1.500 – 4.000 € | inklusive Anpassung der Verteilung |
| Stilllegung und Entsorgung eines Öltanks | 1.500 – 4.000 € | abhängig von Größe und Zugänglichkeit |
| Zum Vergleich: Luft-Wasser-Wärmepumpe | 27.000 – 40.000 € | je Anlage, ohne Heizkörpertausch |
Die Spannen sind breit: Ob die Leitung sechs oder sechsundzwanzig Meter über Dein Grundstück muss und ob eine Auffahrt aufgebrochen wird, entscheidet mehr als der Listenpreis. Verlass Dich auf ein schriftliches Angebot, nicht auf eine Tabelle, auch nicht auf meine.
Preisbindung, Laufzeit und Preisgleitklauseln
Fernwärme ist ein gebundener Markt. Du kannst den Anbieter nicht wechseln, weil nur eine Leitung in der Straße liegt. Deshalb regelt die AVBFernwärmeV die Verträge — und diese Regeln sind Dein Schutz.
Laufzeit. Nach § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV beträgt die Laufzeit von Versorgungsverträgen höchstens zehn Jahre. Kündigt keine Seite mit einer Frist von neun Monaten vor Ablauf, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils weitere fünf Jahre. Die Kündigung bedarf nach § 32 Abs. 6 der Schriftform. Diese neun Monate sind die Zahl, die in der Praxis am häufigsten verpasst wird.
Preisänderungsklauseln. § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV stellt vier Anforderungen. Die Klausel muss sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen — beides, nicht nur das eine. Sie muss die maßgeblichen Berechnungsfaktoren vollständig und in allgemein verständlicher Form ausweisen. Bei jeder Preisänderung ist der prozentuale Anteil des Brennstoffkostenfaktors gesondert auszuweisen. Und eine Änderung der Klausel selbst darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen. Eine Klausel, die diese Vorgaben verfehlt, ist angreifbar.
Leistung anpassen. Wer sein Haus dämmt, braucht weniger Anschlussleistung — und der Grundpreis hängt an der Leistung. § 3 AVBFernwärmeV gibt Dir das Recht, die vertraglich vereinbarte Wärmeleistung einmal jährlich mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende anzupassen, ohne jeden Nachweis, solange die Reduktion 50 Prozent nicht übersteigt. Willst Du weiter herunter oder ganz kündigen, geht das mit zweimonatiger Frist, wenn Du die Leistung durch erneuerbare Energien ersetzen willst und das belegst.
Und der Punkt, der beim Verkauf zählt: Nach § 32 Abs. 4 AVBFernwärmeV bist Du als Eigentümer bei der Veräußerung verpflichtet, das Fernwärmeversorgungsunternehmen unverzüglich zu unterrichten. Erfolgt der Verkauf während der ausdrücklich vereinbarten Vertragsdauer, bist Du zusätzlich verpflichtet, dem Erwerber den Eintritt in den Versorgungsvertrag aufzuerlegen. Das gehört in den Kaufvertrag, und der Notar muss es wissen. Der Kundenwechsel selbst braucht nach § 32 Abs. 3 keine Zustimmung des Versorgers, ist ihm aber unverzüglich mitzuteilen.
Was der Wärmeplan für Deine Heizungsentscheidung heißt
Drei Fälle, drei Antworten.
- Dein Haus liegt in einem bestehenden Netzgebiet. Dann ist der Anschluss die Variante mit dem geringsten Investitionsrisiko: kein Kessel, kein Tank, keine Wartung, kein Schornstein. Der Preis dafür ist die Bindung. Rechne den Grundpreis über zehn Jahre durch, nicht nur den Arbeitspreis.
- Dein Haus liegt erkennbar in einem dezentralen Gebiet. Dann kommt kein Netz, und Warten kostet nur Zeit. Die Wärmepumpe ist der Regelfall — und sie braucht ein Haus, das dazu passt. Größere Heizflächen, gedämmte Hülle, ein sinnvoller Vorlauf. Was zuerst dran ist, steht unter Reihenfolge der Sanierung.
- Du weißt es nicht. Der häufigste Fall. Dann machst Du das, was in jedem Szenario richtig ist: oberste Geschossdecke dämmen, Kellerdecke dämmen, Leitungen dämmen, hydraulisch abgleichen. Diese Maßnahmen sind billig, wirken sofort und sind bei zwei von ihnen nach §§ 35 und 69 GModG nach einem Eigentümerwechsel ohnehin Pflicht. Ob sich ein Heizungstausch vor dem Verkauf rechnet, steht unter Heizung tauschen oder Abschlag geben.
Was Fernwärme für den Immobilienwert bedeutet
Fernwärme ist kein Wertaufschlag. Sie ist ein Risikoabbau — und Risikoabbau bezahlen Käufer, aber leiser, als Verkäufer hoffen.
Positiv wirkt: Der Käufer muss die Heizung nicht anfassen. Ein Haus mit funktionierendem Anschluss trägt keine 30.000-Euro-Position mehr in seiner Kalkulation. Negativ wirkt die Bindung — zehn Jahre Laufzeit, kein Anbieterwechsel, eine Preisgleitklausel, die er nicht versteht. Wer einen Fernwärmepreis über einen Winter hat springen sehen, rechnet vorsichtig.
Eine kleine Rechnung mit gerundeten Zahlen für zwei identische Häuser im selben Stadtteil, 130 Quadratmeter Wohnfläche.
| Position | Haus mit altem Gaskessel | Haus mit Fernwärmeanschluss |
|---|---|---|
| Kaufpreis | 340.000 € | 355.000 € |
| Grunderwerbsteuer NRW, 6,5 Prozent | 22.100 € | 23.075 € |
| Notar und Grundbuch, rund 1,5 Prozent | 5.100 € | 5.325 € |
| Erwartete Heizungsinvestition in den nächsten Jahren | 30.000 € | 0 € |
| Gesamteinsatz | 397.200 € | 383.400 € |
Der Aufpreis von 15.000 Euro ist für den Käufer immer noch das günstigere Paket — und mehr als 15.000 Euro Aufschlag bekommst Du für einen bestehenden Anschluss in der Praxis selten durch. Die Wertlogik ist also: Fernwärme holt Dir nicht den Traumpreis, aber sie verhindert den Abschlag. Wie Du daraus einen Startpreis machst, steht unter Angebotspreis finden.
Wie Käufer die Frage stellen — und was Du antworten musst
Fünf Formulierungen höre ich immer wieder. Für jede gehört die Antwort in den Ordner, nicht in den Kopf.
- „Liegt hier Fernwärme in der Straße?“ — Antwort: Ausdruck des Versorgungsgebiete-Checks oder schriftliche Auskunft des Versorgers.
- „Was kostet der Anschluss?“ — Antwort: das schriftliche Angebot, falls Du eines eingeholt hast, oder ehrlich: „Habe ich nicht eingeholt, hier ist die Nummer.“
- „Wie lange läuft der Vertrag noch?“ — Antwort: Vertragskopie mit Laufzeitbeginn. Denk an die Neun-Monats-Frist.
- „Wie hat sich der Preis entwickelt?“ — Antwort: die letzten Jahresabrechnungen. Nichts überzeugt so schnell wie drei Abrechnungen nebeneinander.
- „Muss ich die Heizung tauschen?“ — Antwort: Nein. § 71 GModG ist weggefallen, die Austauschpflicht für alte Kessel ebenso. Pflicht sind nur die Dämmung nach § 35 und die Leitungsdämmung nach § 69 GModG, jeweils binnen zwei Jahren nach dem Eigentumsübergang.
Dazu gehört der Energieausweis. Er ist bei Verkauf spätestens bei der Besichtigung unaufgefordert vorzulegen und nach Vertragsschluss zu übergeben, § 80 GModG. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, muss es ein Bedarfsausweis sein — das betrifft in Essen einen großen Teil des Bestands, siehe Energieausweis in Essen und Siedlungshaus der 1960er und 70er Jahre bewerten.
Fazit
Die kommunale Wärmeplanung ist eine Landkarte der Stadt, keine Pflicht für Dein Haus: § 26 Abs. 2 WPG gibt Dir keinen Anspruch auf ein Netz, und § 71 GModG mit der 65-Prozent-Regel ist weggefallen. In Essen laufen zwei Netzwelten nebeneinander — die klassische Hochtemperatur-Fernwärme der Iqony Fernwärme mit rund 1,6 Milliarden Kilowattstunden im Jahr und die neuen Niedertemperaturnetze der Stadtwerke Essen, die in 13 Stadtgebieten entstehen sollen und unter anderem Grubenwasser nutzen. Ob Dein Grundstück dazugehört, findest Du über den straßengenauen Versorgungsgebiete-Check und beim Versorger heraus, nicht durch Vermutung. Beim Anschluss zählen § 9 und § 10 AVBFernwärmeV: Der Hausanschluss gehört dem Versorger, der Baukostenzuschuss ist auf 70 Prozent gedeckelt und muss getrennt ausgewiesen werden. Und beim Verkauf verpflichtet Dich § 32 Abs. 4 AVBFernwärmeV, den Versorger zu informieren und dem Käufer den Vertragseintritt aufzuerlegen.
Häufige Fragen
Zwingt mich die kommunale Wärmeplanung, meine Heizung zu tauschen?
Nein. Der Wärmeplan ist ein Planungsinstrument der Stadt, und die frühere Verknüpfung mit der 65-Prozent-Regel ist entfallen, weil § 71 GModG weggefallen ist; auch die Austauschpflicht für über dreißig Jahre alte Heizkessel gibt es nicht mehr.
Habe ich einen Anspruch auf einen Fernwärmeanschluss, wenn mein Gebiet ausgewiesen wird?
Nein, § 26 Abs. 2 WPG sagt ausdrücklich, dass ein Anspruch auf Einteilung eines Grundstücks zu einem Wärmenetzgebiet nicht besteht — die Ausweisung ist eine Planungsentscheidung, kein Vertrag.
Wie finde ich heraus, ob bei mir Fernwärme in der Straße liegt?
Über den straßengenauen Versorgungsgebiete-Check der Iqony Fernwärme für das bestehende Hochtemperaturnetz und über eine direkte Anfrage bei den Stadtwerke Essen für die geplanten Niedertemperaturnetze; alles andere ist Raten.
Was kostet ein Fernwärmeanschluss für ein Einfamilienhaus?
Für den Hausanschluss im bestehenden Netzgebiet liegt die Größenordnung meist zwischen 5.000 und 15.000 Euro, dazu kommen eine Hausübergabestation zwischen 3.000 und 8.000 Euro sowie gegebenenfalls ein Baukostenzuschuss — verbindlich ist allein das schriftliche Angebot des Versorgers.
Wem gehört eigentlich der Hausanschluss?
Nach § 10 Abs. 4 AVBFernwärmeV gehört er zu den Betriebsanlagen des Fernwärmeversorgungsunternehmens und steht in dessen Eigentum; nur dieses darf ihn herstellen, unterhalten, ändern und beseitigen, während Du die baulichen Voraussetzungen schaffen musst.
Wie lange bin ich an einen Fernwärmevertrag gebunden?
Nach § 32 Abs. 1 AVBFernwärmeV höchstens zehn Jahre; wird nicht neun Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils weitere fünf Jahre.
Darf der Versorger den Preis einfach erhöhen?
Nur nach einer Preisänderungsklausel, die nach § 24 Abs. 4 AVBFernwärmeV sowohl die Kostenentwicklung als auch die Verhältnisse auf dem Wärmemarkt berücksichtigt, ihre Berechnungsfaktoren vollständig und verständlich ausweist und den Brennstoffanteil jeder Änderung gesondert benennt — eine Änderung der Klausel selbst darf nicht einseitig durch öffentliche Bekanntgabe erfolgen.
Was muss ich beim Verkauf wegen der Fernwärme tun?
Du musst den Versorger nach § 32 Abs. 4 AVBFernwärmeV unverzüglich über die Veräußerung unterrichten und, wenn der Verkauf während der vereinbarten Vertragsdauer erfolgt, dem Käufer den Eintritt in den Versorgungsvertrag auferlegen — das gehört in den Kaufvertrag.
Was ist der Unterschied zwischen Fernwärme und den neuen Niedertemperaturnetzen?
Klassische Fernwärme arbeitet mit Vorlauftemperaturen von bis zu 120 Grad, die Niedertemperaturnetze der Stadtwerke Essen nach deren Angaben mit etwa 65 bis 85 Grad, wodurch sich Quellen wie Grubenwasser, Flusswasser, Klarwasser und Abwasser überhaupt erst sinnvoll nutzen lassen.
Erhöht ein Fernwärmeanschluss den Verkaufspreis?
Er hebt den Preis selten spürbar, verhindert aber den Abschlag, den Käufer für eine absehbar fällige Heizungsinvestition ansetzen — in der Rechnung des Käufers ist eine ersparte Heizungsinvestition von 30.000 Euro mehr wert als ein Aufpreis von 15.000 Euro.
Kann ich meine Anschlussleistung senken, wenn ich dämme?
Ja, § 3 AVBFernwärmeV erlaubt eine Anpassung einmal jährlich mit vier Wochen Frist zum Monatsende ohne jeden Nachweis, solange die Leistung um nicht mehr als 50 Prozent sinkt; darüber hinaus oder bei Kündigung geht es mit zwei Monaten Frist, wenn Du den Ersatz durch erneuerbare Energien belegst.
Lohnt es sich, mit dem Heizungstausch auf den Wärmeplan zu warten?
Nur wenn Dein Haus in oder unmittelbar an einem geplanten Netzgebiet liegt; ansonsten machst Du jetzt die Maßnahmen, die in jedem Szenario richtig sind — oberste Geschossdecke, Kellerdecke, Leitungsdämmung und hydraulischer Abgleich, siehe auch Wann sich Sanieren nicht lohnt.
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- Ausgezeichnet von CHIP, FOCUS, Properbird und dem Capital Makler-Kompass als Top-Immobilienmakler.
- Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet.
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Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.
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Zuletzt geprüft am 4. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 3, 4, 15–21, 26, 29, 31 Wärmeplanungsgesetz, §§ 35, 79, 80, 105 GModG, §§ 3, 9, 10, 24, 32 AVBFernwärmeV, §§ 7i, 10f EStG, Denkmalschutzgesetz NRW. Quellen und Auskunftsstellen: Stadtwerke Essen, Iqony Fernwärme, Emschergenossenschaft und Lippeverband, Margarethe Krupp-Stiftung für Wohnungsfürsorge, Untere Denkmalbehörde der Stadt Essen, Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen. Preis- und Kostenangaben sind Größenordnungen, verbindlich ist allein das Angebot des Versorgers. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

