Am 15. April 2021 hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschlossen, was viele Personen in der Immobilienwirtschaft bereits seit langem forderten: Der „Berliner Mietendeckel“ ist nicht länger rechtlich. Die logische Begründung: Es seien nicht die Länder, die für die gesetzliche Regulierung zuständig seien, sondern der Bund.


