Abschreibungsrechner
Berechnen Sie mit wenigen Klicks, wie viel Abschreibung (AfA) Sie jährlich für Ihre vermietete Immobilie steuerlich geltend machen können.
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Abschreibungsrechner
Finden Sie mit wenigen Klicks heraus, wie hoch Ihre jährliche Abschreibung ausfällt.
Abschreibung (AfA) bei vermieteten Immobilien: So sparen Sie Steuern
Wenn Sie eine Immobilie vermieten, können Sie die sogenannte Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich geltend machen. Damit setzen Sie einen Teil des Kaufpreises jedes Jahr von Ihrer Steuer ab – und senken so Ihre Steuerlast über viele Jahre hinweg.
Unser kostenloser Abschreibungsrechner zeigt Ihnen in Sekunden, wie hoch Ihre jährliche Abschreibung ausfällt.
Warum ist die Abschreibung für Vermieter wichtig?
Viele Eigentümer wissen nicht genau, wie viel Steuervorteil in ihrer vermieteten Immobilie steckt. Dabei kann die AfA über die Jahre einen erheblichen Betrag ausmachen. Mit unserem kostenlosen Rechner finden Sie schnell heraus, welche Abschreibung Ihre Rendite verbessert – noch bevor Sie sich für eine Immobilie als Kapitalanlage entscheiden.
So funktioniert der Abschreibungsrechner
Unser Rechner bietet eine einfache Möglichkeit, Ihre jährliche AfA zu berechnen:
- Kaufpreis ohne Grundstücksanteil: Geben Sie den Kaufpreis der Immobilie ohne den Grundstücksanteil ein. Nur das Gebäude selbst darf abgeschrieben werden, der Grund und Boden nicht.
- Baujahr der Immobilie: Das Baujahr bestimmt den gültigen AfA-Satz. Für Gebäude, die nach 1925 errichtet wurden, gilt in der Regel ein Satz von 2 % pro Jahr, für ältere Gebäude 2,5 %.
- Anschaffungsjahr: Geben Sie das Jahr ein, ab dem Sie die Immobilie steuerlich abschreiben. Ab diesem Jahr läuft Ihre Abschreibung.
- Jährliche Abschreibung: Der Rechner ermittelt sofort, welchen Betrag Sie jedes Jahr steuerlich absetzen können.
- Gesamtabschreibung: Zusätzlich sehen Sie, wie hoch die Abschreibung über die gesamte Nutzungsdauer ausfällt.
Sie wollen mehr aus Ihrer Immobilie rausholen?
Vorteile des Abschreibungsrechners:
- Transparenz: Sie wissen genau, wie viel Steuervorteil Ihre vermietete Immobilie Ihnen jedes Jahr bringt.
- Zeitsparend: Der Rechner ermittelt Ihre AfA in wenigen Sekunden – ganz ohne komplizierte Berechnungen.
- Einfach und bequem: Geben Sie nur Kaufpreis, Baujahr und Anschaffungsjahr ein und erhalten Sie sofort Ihr Ergebnis.
- Kostenlos: Der Rechner ist kostenlos und unverbindlich. So können Sie Ihre Investitionsentscheidung auf einer fundierten Basis treffen.
So setzt sich Ihre Abschreibung zusammen
Mit unserem Rechner ermitteln Sie nicht nur die jährliche Abschreibung, sondern auch die Gesamtabschreibung über die gesamte Nutzungsdauer. Dabei berücksichtigen wir:
- Kaufpreis ohne Grundstücksanteil
- Baujahr der Immobilie
- Gültigen AfA-Satz (2 % oder 2,5 %)
- Anschaffungsjahr
- Jährliche Abschreibung
- Gesamtabschreibung über die Nutzungsdauer
Dank dieser übersichtlichen Aufstellung wissen Sie genau, wie stark die Abschreibung Ihre Steuerlast senkt.
Fazit
Die Abschreibung ist einer der wichtigsten Steuervorteile für Vermieter. Unser kostenloser Abschreibungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihren jährlichen Steuervorteil auf einen Blick zu erkennen. Mit nur wenigen Eingaben erhalten Sie eine klare Aufstellung Ihrer Abschreibung.
Testen Sie den Rechner noch heute und machen Sie sich mit den steuerlichen Vorteilen Ihrer Immobilie vertraut – einfach, bequem und kostenlos.
Berechnen Sie jetzt Ihre Abschreibung und sichern Sie sich Ihren Steuervorteil!
Häufige Fragen zum Abschreibungsrechner
Der Kaufpreis Ihrer Immobilie ist die Grundlage für die Berechnung der Abschreibung. Wichtig: Abgeschrieben werden darf nur der Gebäudeanteil, nicht der Grundstücksanteil. Deshalb sollten Sie in unserem Rechner immer den Kaufpreis ohne Grundstücksanteil angeben, um Ihre AfA korrekt zu ermitteln.
In der Regel liegt die lineare Abschreibung bei 2 % des Gebäudewertes pro Jahr, bei Gebäuden mit Baujahr vor 1925 bei 2,5 %. Wenn Sie eine Immobilie kaufen und vermieten möchten, lohnt sich ein Blick auf die Abschreibung schon vor dem Kauf – sie beeinflusst Ihre Rendite direkt.
Für Gebäude, die nach dem 1. Januar 1925 fertiggestellt wurden, gilt ein AfA-Satz von 2 % pro Jahr – das entspricht einer Abschreibungsdauer von 50 Jahren. Für ältere Gebäude gilt ein Satz von 2,5 % pro Jahr, also eine Abschreibungsdauer von 40 Jahren.
Maßgeblich für den richtigen Satz ist ausschließlich das Baujahr der Immobilie, nicht der Zeitpunkt des Kaufs. Unser Rechner berücksichtigt dies automatisch.
Nein. Grund und Boden nutzen sich nicht ab und dürfen deshalb nicht abgeschrieben werden. Nur der Gebäudewert zählt für die AfA. Bei einer Immobilienbewertung wird der Kaufpreis daher immer in Grundstücksanteil und Gebäudeanteil aufgeteilt.
Nutzen Sie in unserem Rechner deshalb ausschließlich den Kaufpreis ohne Grundstücksanteil, damit Ihre Abschreibung korrekt berechnet wird.
Wenn Sie Ihre vermietete Immobilie verkaufen, endet Ihre Abschreibung mit dem Verkauf. Der neue Eigentümer beginnt seine eigene AfA auf Basis seines Kaufpreises. Innerhalb der zehnjährigen Spekulationsfrist kann der Verkauf zudem steuerpflichtig sein – lassen Sie sich hierzu am besten frühzeitig beraten.
Nein. Die Abschreibung nach § 7 EStG steht nur Vermietern zu, die mit der Immobilie Einkünfte erzielen. Wohnen Sie selbst in Ihrer Immobilie, können Sie keine AfA geltend machen.
Vermieten Sie dagegen auch nur einen Teil Ihrer selbstgenutzten Immobilie, können Sie die Abschreibung anteilig für diesen vermieteten Teil ansetzen.
Die jährliche Abschreibung mindern Sie als Werbungskosten von Ihren Mieteinnahmen in der Anlage V Ihrer Steuererklärung. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen aus Vermietung und Verpachtung – je höher Ihr persönlicher Steuersatz, desto größer Ihr Vorteil.
Der Abschreibungsrechner hilft Ihnen, in Sekunden zu ermitteln, wie viel Steuervorteil eine Immobilie als Kapitalanlage bringt. So können Sie die Rendite verschiedener Objekte fair vergleichen.
Nutzen Sie gerne auch unseren Mietrendite Rechner, um Abschreibung und Mieteinnahmen gemeinsam zu betrachten und die Rentabilität Ihrer Kapitalanlage vollständig einzuschätzen.

