Hier finden Sie die Antworten zu vielen Fragen.
Die Antworten zu den meist gestellten Fragen beim Immobilienverkauf
Welche Leistungen und Dienste bieten Sie an?
Wir sind Qualitätsmakler aus Essen und in der Metropole Ruhr bzw. In ganz NRW für Sie tätig.
Wir verkaufen, vermieten und verpachten Ihre Immobilien in NRW.
Was beinhaltet der Maklerauftrag?
Bei einem einfachen Auftrag muss der Makler nicht zwangsläufig tätig werden. Der Auftraggeber kann zusätzlich andere Makler heranziehen oder das Objekt selbstständig verkaufen.
Bei einem Alleinauftrag muss der Makler tätig werden. Der Auftraggeber darf keine anderen Makler heranziehen, das Objekt darf aber selbstständig verkauft werden.
Bei einem qualifizierten Alleinauftrag darf der Auftraggeber das Objekt nicht selbstständig verkaufen und muss Interessenten an den Makler weiterreichen.
Welche Kosten entstehen für mich als Verkäufer?
Wie immer im Leben: es kommt darauf an.
Der erste Schritt wäre eine Bewertung der Immobilie. Dabei entstehen grundsätzlich keine Kosten. Alle weiteren Details können dann im Einzelfall abgestimmt werden.
Wie ist die Verteilung der Maklerkosten beim Immobilienverkauf?
Grundsätzlich gibt es bei Eigentumswohnungen und Einfamilienhäusern bei Privatverkäufern die Provisionsteilung seit 23.12.2020. In diesem Fall muss der gesamte Provisionsanspruch zur Hälfte vom Verkäufer und zur Hälfte vom Käufer getragen werden.
Diese Provisionsteilung gilt nicht für gewerbliche Immobilien, Mehrfamilienhäuser, gemischt genutzte Objekte und Baugrundstücke.
Was ist das Bestellerprinzip bei Immobilienvermietung?
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für die gewerbliche Vermietung.
Welche Unterlagen benötige ich, wenn ich meine Immobilie verkaufen möchte?
Immobilien sind sehr unterschiedlich. Je nachdem ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie handelt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
Die wichtigsten Unterlagen sind:
- Grundbuchauszug
- Baugenehmigung
- Baubeschreibung
- Baupläne
- Wertgutachten
- Energieausweis (gesetzlich vorgeschrieben)
- Grundrisse und Schnittzeichnungen
- Nachweise über Mieteinkünfte
- Kopien von Mietverträgen
- Nachweise der Feuer- und Gebäudeversicherung
- Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen)
- Nachweise über Modernisierungen und wertsteigernde Reparaturen
Diese Liste kann auch noch Abweichungen enthalten. Wir sind gerne bei der Zusammenstellung und Besorgung der Unterlagen behilflich.
Woher bekomme ich einen Energieausweis?
Auf Wunsch erstellt GOTTSCHLING Immobilien einen Energieausweis für Sie. Die Bearbeitungszeit beträgt etwa eine Woche. Je nach Objekt sind sogenannte Bedarfs- oder Verbrauchsausweise notwendig. Dies ist im Einzelfall individuell abzustimmen.
Beachten Sie jedoch, dass der Energieausweis zwingend notwendig ist und bei Nichtvorlage empfindliche Geldbußen entstehen können.
Was sind die Aufgaben eines Maklers? Welche Leistungen sollte er erbringen?
Die Aufgaben eines Immobilienmaklers sind sehr umfangreich und vielfältig. Das sind z. B.
- Marktwertermittlung
- Erstellung von Exposés, Bildern und Grundrissen
- Behördengänge
- Einholung von notwendigen Unterlagen zum Verkauf
- Hilfe bei der Erstellung von Energieausweisen
- Ermittlung von Interessenten
- Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen
- Führung von Verhandlungsgesprächen
- Kooperation bis zum Kaufvertrag und Hilfe beim Kaufvertrag
- Vermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten
- Übergabe von Immobilien
Do you speak english // Betreuen Sie auch Kunden auf Englisch?
Jeder Mitarbeiter bei GOTTSCHLING Immobilien spricht Englisch. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter E-Mail in Englisch beantworten, sodass eine reibungslose Kommunikation sichergestellt ist.
We can support every english inquiry. Please feel free to contact us in english. Every or our real estate experts speak english and they also can write and reply your E-Mail on english.
Betreuen Sie auch internationale Investoren?
Wir betreuen derzeit mehrere internationale Investoren aus Österreich, USA, Israel, Russland und China. Jede Investorengruppe ist grundsätzlich willkommen. Wir sind in der Lage Landes- und Kundenspezifische Ansprüche individuell zu erfüllen.
Wie finde ich den richtigen Makler?
Ein Makler sollte ortskundig sein, Erfahrung haben und moderne Kanäle für die Vermarktung Ihres Objektes nutzen. Achten Sie bei Ihrer Makler suche unbedingt auf die Empfehlungen anderer Verkäufer!
Warum sollte ich einen Immobilienmakler beauftragen?
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt sehr genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ - führt immer zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen.
Sie würden eine Operation nicht einem der es mal auf eigene Faust probieren will durchführen lassen, sondern von einem Experten, der dies täglich tut.
Was ist meine Immobilie wert?
Das hängt von vielen Faktoren ab (wie z. B. Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt GOTTSCHLING Immobilien ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie. Starten Sie mit einer kostenlosen Bewertung hier.
Wann erfolgt die Besitzübergabe meiner gekauften Immobilie?
Besitz, Nutzen und Lasten einer Immobilie gehen unmittelbar nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer über.
Möglich ist ein vorzeitiger Besitzübergang. In dem Fall wird der gesamte Kaufpreis auf einem vom Notar für den Kauffall gesonderten Notaranderkonto hinterlegt und vom Notar treuhänderisch verwaltet. Nach Fälligkeit des Kaufpreises überweist der Notar den auf dem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers.
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