Wir sind Qualitätsmakler in der Metropole Ruhrgebiet.
Wir verkaufen, vermieten und verpachten Ihre Immobilien im gesamten Ruhrgebiet und nach Abstimmung in NRW.
Wir sind Qualitätsmakler in der Metropole Ruhrgebiet.
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Für Verkäufer entstehen inklusive der Bewertung grundsätzlich keine Kosten.
Das Bestellerprinzip trat am 01.06.2015 in Kraft. Es besagt, dass bei der Vermietung von Wohnimmobilien (Wohnungen und Häusern) derjenige die Maklerprovision zahlt, der den Makler beauftragt („bestellt“) hat. In der Regel ist das der Vermieter. Wohnungssuchende zahlen meistens keine Provision. Das Bestellerprinzip gilt nicht für den Verkauf von Immobilien und nicht für die gewerbliche Vermietung.
Immobilien sind sehr verschied. Je nachdem ob es sich um ein Einfamilienhaus, ein Mehrfamilienhaus, eine Eigentumswohnung oder eine Gewerbeimmobilie handelt, werden unterschiedliche Unterlagen benötigt.
Die wichtigsten Unterlagen sind:
Diese Liste kann auch noch abweichungen enthalten. Wir sind gerne bei der Zusammenstellung und Besorgung der Unterlagen behilflich.
Jeder Mitarbeiter bei GOTTSCHLING Immobilien spricht Englisch. Darüber hinaus kann jeder Mitarbeiter E-Mail in Englisch beantworten sodass eine reibunglose Kommunikation sichergestellt ist.
Wir betreuuen derzeit mehrere internationale Investoren aus Österreich, USA, Israel, Russland und China. Jede Investorengruppe ist grundsätzlich Willkommen. Wir sind in der Lage Landes- und Kundenspezifische Ansprüche individuell zu erfüllen.
Ein Makler sollte ortskundig sein, Erfahrung haben und moderne Kanäle für die Vermarktung Ihres Objektes nutzen. Achten Sie bei Ihrer Maklersuche unbedingt auf die Empfehlungen anderer Verkäufer!
Ein professioneller Immobilienmakler kennt den lokalen Immobilienmarkt genau. Er ist in der Lage, einen realistischen Kaufpreis zu ermitteln, der Ihrer Immobilien auch gerecht wird. Ein falscher Preis – egal ob „Mondpreis“ oder „Schnäppchen“ – führt immer zu Verlusten für den Eigentümer.
Der Verkauf bzw. der Erwerb einer Immobilie ist mit Aufwand verbunden. Vor allem Eigentümern fehlen oft die Zeit und die Expertise, um sich dieser Aufgabe angemessen zu widmen.
Sie würden eine Operation nicht einem der es mal auf eigene Faust probieren will durchführen lassen, sondern von einen Experten, der dies täglich tut.
Das hängt von vielen Faktoren ab (wie z. B. Zustand, Alter, Lage, aktuelle Marktsituation etc.), die von einem Gutachter geprüft werden müssen. Gern erstellt GOTTSCHLING Immobilien ein individuelles Wertgutachten für Ihre Immobilie.
Bei Anfragen per Telefon, E-Mail, über unsere Homepage oder ein Immobilen-Portal entsteht automatisch ein sogenannter Fernabsatzvertrag. Wir sind in diesem Fall gesetzlich dazu verpflichtet Sie über Ihr Widerrufsrecht zu unterrichten.
Mit dem Abschluss eines Fernabsatzvertrags entstehen keine Kosten. Eine Provision wird selbstverständlich nur dann fällig, wenn auch eine erfolgreiche Vermittlung stattgefunden hat. Besichtigungen sind natürlich kostenlos.
Besitz, Nutzen und Lasten einer Immobilie gehen unmittelbar nach Zahlung des vereinbarten Kaufpreises auf den Käufer über.
Möglich ist ein vorzeitiger Besitzübergang. In dem Fall wird der gesamte Kaufpreis auf einem vom Notar für den Kauffall gesonderten Notaranderkonto hinterlegt und vom Notar treuhänderisch verwaltet. Nach Fälligkeit des Kaufpreises überweist der Notar den auf dem Notaranderkonto hinterlegten Kaufpreis auf das Konto des Verkäufers.