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Grundflächenzahl (GRZ) – einfach erklärt

Im Bebauungsplan steht „GRZ 0,4″. Der Architekt sagt, das reiche für das Haus. Der Nachbar sagt, die Garage komme noch dazu. Beide haben recht — und weil in dieser Zahl auch die Zufahrt, das Gartenhaus und der überbaute Keller stecken, entscheidet sie am Ende darüber, ob Dein Grundstück ein Haus mehr oder ein Haus weniger trägt.

Was ist die Grundflächenzahl?

Die Grundflächenzahl gibt an, wie viele Quadratmeter Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche bebaut werden dürfen.

So steht es in § 19 Abs. 1 BauNVO. Sie ist eine Verhältniszahl zwischen 0 und 1: GRZ 0,4 heißt, dass 40 Prozent des Grundstücks von baulichen Anlagen überdeckt werden dürfen. Die daraus errechnete Fläche nennt § 19 Abs. 2 BauNVO die zulässige Grundfläche — den Anteil des Baugrundstücks, „der von baulichen Anlagen überdeckt werden darf“.

Gemessen wird von oben. Es geht nicht um Wohnfläche und nicht um Geschosse, sondern um den Schatten, den das Gebäude auf das Grundstück wirft. Wie viel Fläche in den Geschossen darüber entsteht, regelt die Geschossflächenzahl.

Die Rechnung an einem Essener Beispiel

Ein Grundstück in Rüttenscheid mit 600 Quadratmetern, im Bebauungsplan festgesetzt als allgemeines Wohngebiet mit GRZ 0,4.

Schritt eins — die zulässige Grundfläche.

600 m² × 0,4 = 240 m². So viel darf das Hauptgebäude überdecken.

Schritt zwei — was zusätzlich angerechnet wird. Hier liegt der Punkt, den fast alle übersehen. § 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO ordnet an, dass bei der Ermittlung der Grundfläche mitzurechnen sind:

  • Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten,
  • Nebenanlagen im Sinne des § 14 BauNVO — also etwa Gartenhäuser, Geräteschuppen, Müllboxen,
  • bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird.

Schritt drei — der Überschreitungsspielraum. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO erlaubt, dass die zulässige Grundfläche durch genau diese Anlagen um bis zu 50 vom Hundert überschritten wird, höchstens jedoch bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8. Weitere Überschreitungen in geringfügigem Ausmaß können zugelassen werden.

PositionFlächeAnrechnung
Grundstücksfläche600 m²Bezugsgröße
zulässige Grundfläche bei GRZ 0,4240 m²Hauptgebäude
Überschreitung bis 50 % (§ 19 Abs. 4 S. 2)+ 120 m²für Garagen, Zufahrten, Nebenanlagen
Obergrenze GRZ 0,8480 m²hier nicht erreicht
insgesamt überdeckbar360 m²entspricht rechnerisch GRZ 0,6

Ein realistischer Fall: Haus mit 130 m² Grundfläche, Doppelgarage 36 m², Zufahrt 45 m², Gartenhaus 12 m². Die Nebenanlagen summieren sich auf 93 m² und bleiben damit unter den 120 m², die § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO zulässt. Insgesamt überdeckt: 223 m² — alles zulässig.

Der zweite Fall geht schief: Haus mit 240 m² Grundfläche, also die zulässige Grundfläche voll ausgenutzt, dazu Garage 40 m², Zufahrt 60 m², Gartenhaus 15 m² und eine unterirdisch unterbaute Fläche von 30 m². Die Nebenanlagen ergeben 145 m². Zulässig wären 120. Die Baugenehmigung kommt so nicht.

Christian Gottschling, Immobilienmakler aus Essen, spricht mit Mikrofon auf einer Bühne
Christian Gottschling im Vortrag

Welche Grundstücksfläche eigentlich zählt

Nicht immer die Fläche aus dem Grundbuch. § 19 Abs. 3 BauNVO stellt auf die Fläche des Baugrundstücks ab, die im Bauland und hinter der im Bebauungsplan festgesetzten Straßenbegrenzungslinie liegt. Ist keine Straßenbegrenzungslinie festgesetzt, gilt die Fläche hinter der tatsächlichen Straßengrenze.

Praktisch heißt das: Der Streifen vor der Straßenbegrenzungslinie zählt nicht mit. Wer mit der Grundbuchfläche rechnet, rechnet sich sein Baurecht zu groß. Den maßgeblichen Zuschnitt liest Du in der Liegenschaftskarte beim Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster der Stadt Essen.

Warum das für Dich wichtig ist

Weil die GRZ direkt in den Preis durchschlägt. Der Bodenrichtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen bezieht sich auf ein Grundstück mit den in der Richtwertzone üblichen Merkmalen — dazu gehört auch das Maß der baulichen Nutzung. In Rüttenscheid liegt der Median bei 550 Euro je Quadratmeter Grundstücksfläche. Ein Grundstück, auf dem doppelt so viel gebaut werden darf wie in der Zone üblich, ist mehr wert; eines mit stark eingeschränktem Baurecht weniger. Was diese Zusammenhänge im Detail steuert, steht unter Bodenrichtwert.

Und weil in vielen Essener Stadtteilen gar kein Bebauungsplan gilt. Dann gibt es keine festgesetzte GRZ, und das Maß der baulichen Nutzung ergibt sich nach § 34 Abs. 1 BauGB aus der näheren Umgebung. Die Nachbarbebauung wird dann selbst zum Maßstab — und wer wissen will, wie viel er überdecken darf, stellt eine Bauvoranfrage.

Die häufigsten Fallstricke

Die Zufahrt wird vergessen

§ 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauNVO nennt Garagen und Stellplätze ausdrücklich „mit ihren Zufahrten“. Eine gepflasterte Auffahrt von zwölf Metern Länge und dreieinhalb Metern Breite sind 42 Quadratmeter — mehr als ein Drittel des gesamten Überschreitungsspielraums bei GRZ 0,4 auf 600 Quadratmetern.

Der Keller wird für unproblematisch gehalten

Bauliche Anlagen unterhalb der Geländeoberfläche, durch die das Grundstück lediglich unterbaut wird, zählen nach § 19 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauNVO mit. Eine Tiefgarage oder ein über die Hausfläche hinausragender Keller schlagen also voll in die Rechnung durch, obwohl man sie von oben nicht sieht.

§ 17 BauNVO wird für eine harte Grenze gehalten

Die Vorschrift heißt „Orientierungswerte für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung“. Für reine und allgemeine Wohngebiete nennt sie GRZ 0,4, für Mischgebiete 0,6, für Kerngebiete 1,0. Zwingend unüberschreitbar sind diese Werte nur in Wochenendhaus- und Ferienhausgebieten. Der Bebauungsplan darf abweichen — was in ihm steht, gilt.

GRZ und GFZ werden verwechselt

Die GRZ misst die überdeckte Fläche, die GFZ die Summe der Geschossflächen. Ein Grundstück mit GRZ 0,3 und GFZ 1,2 trägt ein schmales, hohes Gebäude; eines mit GRZ 0,6 und GFZ 1,2 ein breites, flaches. Der Unterschied steht unter Geschossflächenzahl.

Das Wichtigste in Kürze

  • GRZ = überdeckbare Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche (§ 19 Abs. 1 BauNVO).
  • GRZ 0,4 auf 600 m² ergibt 240 m² zulässige Grundfläche.
  • Garagen, Stellplätze samt Zufahrten, Nebenanlagen nach § 14 BauNVO und unterirdische Unterbauungen werden mitgerechnet (§ 19 Abs. 4 Satz 1 BauNVO).
  • Diese Anlagen dürfen die zulässige Grundfläche um bis zu 50 Prozent überschreiten, höchstens bis GRZ 0,8 (§ 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO).
  • Maßgeblich ist die Fläche hinter der Straßenbegrenzungslinie, nicht die Grundbuchfläche (§ 19 Abs. 3 BauNVO).
  • Ohne Bebauungsplan bestimmt sich das Maß nach der näheren Umgebung (§ 34 Abs. 1 BauGB).

Häufige Fragen

Zählt die Terrasse mit?

Das kommt darauf an, wie sie ausgeführt ist. § 19 Abs. 4 BauNVO nennt Garagen und Stellplätze mit Zufahrten, Nebenanlagen nach § 14 BauNVO und unterirdische Unterbauungen. Eine überdachte Terrasse ist regelmäßig eine bauliche Anlage und wird mitgerechnet; bei einer ebenerdigen, offenen Fläche entscheidet der Einzelfall. Frag im Zweifel die Bauaufsicht der Stadt Essen.

Was heißt „höchstens bis zu einer Grundflächenzahl von 0,8″?

Dass der Überschreitungsspielraum von 50 Prozent bei hohen Ausgangswerten gedeckelt ist. Bei GRZ 0,6 wären 50 Prozent rechnerisch 0,9 — zulässig sind aber nur 0,8. Bei GRZ 0,4 greift der Deckel nicht, weil 0,6 darunter bleibt.

Gibt es Ausnahmen von der 50-Prozent-Grenze?

Ja. Nach § 19 Abs. 4 Satz 4 BauNVO kann im Einzelfall davon abgesehen werden, wenn die Überschreitung nur geringfügige Auswirkungen auf die natürlichen Funktionen des Bodens hat oder wenn die Einhaltung der Grenze die zweckentsprechende Nutzung des Grundstücks wesentlich erschweren würde. Außerdem darf der Bebauungsplan abweichende Bestimmungen treffen.

Und was ist mit Carports?

§ 21a Abs. 3 BauNVO lässt eine Überschreitung der zulässigen Grundfläche durch überdachte Stellplätze und Garagen bis zu 0,1 der Fläche des Baugrundstücks zu, soweit § 19 Abs. 4 BauNVO nicht entgegensteht. Auf 600 Quadratmetern sind das 60 Quadratmeter.

Wo finde ich die GRZ für mein Grundstück?

In der zeichnerischen und textlichen Festsetzung des Bebauungsplans; Auskunft gibt die Bauaufsicht der Stadt Essen. § 16 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO verlangt, dass bei einer Festsetzung des Maßes der baulichen Nutzung stets die GRZ oder die Größe der Grundflächen festgesetzt wird — sie fehlt in einem qualifizierten Plan also nie.

Kann ich die GRZ überschreiten, wenn das Nachbarhaus größer ist?

Im Geltungsbereich eines Bebauungsplans nur über eine Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB, und die ist eine Ermessensentscheidung. Ohne Bebauungsplan ist die Nachbarbebauung dagegen nach § 34 Abs. 1 BauGB gerade der Maßstab — dort hilft das Argument.

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Christian Gottschling mit dem Team von GOTTSCHLING Immobilien in Essen
Christian Gottschling und das Team von GOTTSCHLING Immobilien

Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.

Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.