Mieterselbstauskunft – einfach erklärt
Du stehst mit dreißig anderen Leuten im Treppenhaus, die Wohnung war vier Minuten offen, und am Ausgang drückt Dir jemand einen zweiseitigen Fragebogen in die Hand. Beruf, Einkommen, Arbeitgeber, Familienstand, Kinderwunsch, Staatsangehörigkeit, Religion. Ausfüllen, sonst keine Chance.
Genau an dieser Stelle wird viel falsch gemacht — von beiden Seiten. Der Vermieter fragt Dinge, die er nicht fragen darf. Und der Bewerber glaubt, er müsse alles beantworten. Beides stimmt nicht.
Was ist eine Mieterselbstauskunft?
Die Mieterselbstauskunft ist ein Fragebogen, mit dem ein Vermieter vor dem Vertragsschluss Angaben über den Wohnungsbewerber erhebt, um einschätzen zu können, ob dieser die Miete dauerhaft zahlen kann.
Sie ist freiwillig. Kein Gesetz verpflichtet Dich, sie auszufüllen — und kein Gesetz verpflichtet den Vermieter, ohne sie zu vermieten. Praktisch ist sie deshalb ein Aufnahmeritual: Wer nichts angibt, wird meistens nicht eingeladen.
Rechtlich ist sie eine Datenverarbeitung. Maßstab ist die Datenschutz-Grundverordnung. Nach Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe b DSGVO darf der Vermieter Daten erheben, soweit das für vorvertragliche Maßnahmen auf Anfrage des Betroffenen erforderlich ist. Nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe c DSGVO muss die Erhebung auf das notwendige Maß beschränkt bleiben. Beides zusammen ergibt eine klare Grenze: Erlaubt ist, was etwas über die Zahlungsfähigkeit und über die vertragsgemäße Nutzung der Wohnung aussagt. Alles andere nicht.
Wie das in der Praxis aussieht
Die belegbare Trennlinie verläuft so:
| Frage | zulässig? |
|---|---|
| Name, Anschrift, Geburtsdatum, Erreichbarkeit | ja |
| Zahl der Personen, die einziehen sollen | ja |
| Beruf, Arbeitgeber, befristet oder unbefristet | ja |
| Höhe des Nettoeinkommens | ja, bei ernsthaftem Interesse |
| Laufende Mietschulden aus früheren Mietverhältnissen | ja |
| Laufendes Insolvenzverfahren, abgegebene Vermögensauskunft | ja |
| Gewerbliche Nutzung, Haustiere, Musikinstrumente | ja, weil es die Nutzung betrifft |
| Familienplanung, Schwangerschaft, Heiratsabsicht | nein |
| Religion, Parteizugehörigkeit, Gewerkschaft | nein |
| Herkunft, sexuelle Orientierung, Krankheiten | nein |
| Vorstrafen ohne Bezug zum Mietverhältnis | nein |
| Prozesse gegen den bisherigen Vermieter, frühere Mietminderungen | nein |
Die unteren Zeilen sind keine Geschmacksfrage. Religion, politische Meinung, Gewerkschaftszugehörigkeit, Herkunft, Gesundheitsdaten und Daten zum Sexualleben sind nach Artikel 9 Absatz 1 DSGVO ausdrücklich besondere Kategorien personenbezogener Daten, deren Verarbeitung grundsätzlich untersagt ist. Ein Vermieter, der danach fragt, hat nicht nur schlechte Manieren, sondern ein Datenschutzproblem.
Ebenso wichtig ist der Zeitpunkt. Für die Besichtigungsanfrage genügen Name und Kontaktdaten. Der ausgefüllte Fragebogen gehört in die zweite Stufe, wenn aus dreißig Interessenten drei geworden sind. Gehaltsnachweise und eine Bonitätsauskunft gehören in die dritte Stufe, kurz vor dem Vertragsschluss. Wer den kompletten Datensatz schon an der Wohnungstür einsammelt, verarbeitet die Daten von siebenundzwanzig Menschen ohne jeden Zweck. Mehr dazu unter Bonitätsprüfung des Mieters.

Warum das für Dich wichtig ist
Wenn Du vermietest, ist die Selbstauskunft Dein wichtigstes Auswahlwerkzeug — und gleichzeitig Dein größtes Haftungsrisiko. Ein Fragebogen mit unzulässigen Fragen ist nicht nur unwirksam. Er macht die Antworten wertlos, und er taugt als Indiz in einem Verfahren nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Wenn Du Dich bewirbst, gilt der wichtigste Satz dieses Textes: Auf eine unzulässige Frage darfst Du falsch antworten. Wer nach Deiner Familienplanung, Deiner Religion oder Deiner Parteizugehörigkeit fragt, bekommt keine geschützte Antwort. Trage ein, was Du willst. Der Vermieter kann den Mietvertrag später nicht nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten und auch nicht deswegen kündigen — getäuscht wird nur über etwas, das man überhaupt hätte erfragen dürfen. Bei einer zulässigen Frage ist es umgekehrt: Wer sein Einkommen erfindet oder laufende Mietschulden verschweigt, riskiert die Anfechtung und die fristlose Kündigung.
In Essen kommt ein Marktfaktor dazu. Die Mietpreisbremse gilt hier nicht, Essen steht nicht in der Anlage zur Mieterschutzverordnung NRW. Der Bewerberdruck ist trotzdem hoch: In Rüttenscheid, Holsterhausen oder im Südviertel melden sich auf eine ordentliche Dreizimmerwohnung regelmäßig mehrere Dutzend Interessenten. Genau dieser Druck verleitet dazu, immer mehr Daten immer früher abzufragen. Bei rund 4.000 verwalteten Wohneinheiten im Ruhrgebiet ist die Erfahrung eindeutig: Die Auskunft trennt nicht die guten von den schlechten Mietern. Sie trennt nur die vollständigen von den unvollständigen Bewerbungen. Was wirklich trägt, sind Nachweise — und die kommen später.
Die häufigsten Fallstricke
Der Fragebogen aus dem Internet
Viele im Netz kursierende Formulare stammen aus der Zeit vor der DSGVO und fragen munter nach Familienstand, Nationalität und Konfession. Wer so ein Formular ungeprüft benutzt, übernimmt fremde Fehler. Streiche jede Zeile, die weder mit Geld noch mit der Nutzung der Wohnung zu tun hat.
Die Ausweiskopie
Den Personalausweis zeigen zu lassen, um die Identität zu prüfen, ist in Ordnung. Ihn zu kopieren oder abzufotografieren und die Kopie aufzubewahren, geht über das Erforderliche hinaus. Notiere, dass Du den Ausweis gesehen hast, und gib ihn zurück.
Die Unterlagen der abgelehnten Bewerber
Nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO dürfen Daten nur so lange gespeichert werden, wie es für den Zweck nötig ist. Ist der Vertrag mit jemand anderem geschlossen, ist der Zweck erledigt. Die Ordner der übrigen Bewerber gehören vernichtet und die Dateien gelöscht — nicht in eine Reserveliste für das nächste freie Objekt.
Die Selbstauskunft ersetzt keinen Nachweis
Sie ist eine Behauptung des Bewerbers, sonst nichts. Wer einmieten will, ohne zahlen zu wollen, füllt sie besonders sorgfältig aus. Erst die Gehaltsabrechnungen, die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung und der Blick auf die Kontoauszüge machen aus einer Angabe eine Information. Wie ein Bewerbungsverfahren sauber aufgebaut wird, steht unter Den richtigen Mieter finden.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Mieterselbstauskunft ist freiwillig, aber praktisch die Eintrittskarte in die engere Auswahl.
- Zulässig sind Fragen zur Zahl der Einziehenden, zu Beruf, Einkommen und laufenden Mietschulden.
- Unzulässig sind Fragen zu Familienplanung, Religion, Parteizugehörigkeit und Vorstrafen ohne Bezug zur Wohnung.
- Auf unzulässige Fragen darfst Du falsch antworten — darauf lässt sich später keine Anfechtung stützen.
- Gehaltsnachweis und Bonitätsauskunft gehören in die engere Auswahl, nicht an die Wohnungstür.
- Unterlagen abgelehnter Bewerber sind zu vernichten, nicht zu archivieren.
Häufige Fragen
Muss ich die Mieterselbstauskunft ausfüllen?
Nein, eine Pflicht dazu gibt es nicht. Der Vermieter darf aber frei entscheiden, an wen er vermietet, und wird ohne jede Angabe in der Regel jemand anderen nehmen. Fülle also aus, was zulässig gefragt ist, und lass den Rest leer oder streiche ihn durch.
Was passiert, wenn ich bei einer zulässigen Frage lüge?
Dann kann der Vermieter den Mietvertrag nach § 123 BGB wegen arglistiger Täuschung anfechten, und je nach Fall kommt zusätzlich eine Kündigung in Betracht. Das gilt vor allem für das Einkommen und für laufende Mietschulden — die beiden Angaben, auf die es wirklich ankommt.
Darf der Vermieter nach meinem Arbeitgeber fragen und dort anrufen?
Nach dem Arbeitgeber und nach der Art des Arbeitsverhältnisses darf er fragen. Beim Arbeitgeber anrufen darf er nicht ohne Deine ausdrückliche Einwilligung, denn das wäre eine Datenweitergabe an Dritte ohne Rechtsgrundlage.
Darf ich als Vermieter eine Kopie der Gehaltsabrechnung behalten?
Vorlegen lassen und einsehen: ja, in der engeren Auswahl. Dauerhaft aufbewahren: nur so lange, wie es für den Zweck nötig ist. Bei den nicht berücksichtigten Bewerbern ist der Zweck mit der Vermietung erledigt. Praktisch reicht es, sich den Nettobetrag zu notieren und das Papier zurückzugeben.
Muss ich angeben, dass ich Bürgergeld beziehe?
Nach Höhe und Quelle Deiner Einkünfte darf gefragt werden, weil beides die Zahlungsfähigkeit betrifft. Du musst also offenlegen, woraus die Miete bezahlt wird. Weitergehende Angaben zu Deiner persönlichen Lage gehen den Vermieter nichts an.
Was ist mit der Frage nach Haustieren?
Die ist zulässig, weil sie die Nutzung der Wohnung betrifft. Kleintiere in üblichem Umfang darf ein Vermieter ohnehin nicht verbieten; bei Hunden und Katzen kommt es auf den Einzelfall und auf die Regelung im Mietvertrag über Wohnraum an.
Hilft die Selbstauskunft gegen Mietnomaden?
Nur begrenzt. Wer plant, nicht zu zahlen, macht in der Auskunft die besten Angaben von allen. Schutz bieten erst Nachweise, das Original des Ausweises und eine ordentlich vereinbarte Mietkaution. Woran Du Warnzeichen erkennst, steht unter Mietnomaden und Einmietbetrug.
Ein Begriff im Vertrag, den Du nicht einordnen kannst? Schick mir die Stelle. Ich sage Dir, was sie für Dein Objekt bedeutet – ohne dass Du gleich einen Auftrag erteilen musst. Kurz anfragen oder kostenlose Bewertung anfordern.

Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.
Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

