Kampfmittelauskunft für Essen einholen

Der Bagger ist bestellt, die Baugenehmigung liegt vor, und dann steht im Bescheid ein Satz über Kampfmittel. Wer in Essen ein Loch in die Erde macht — für einen Keller, eine Bodenplatte, eine Wärmepumpe oder auch nur eine neue Leitung —, muss vorher wissen, was dort unten liegen könnte. Warum ausgerechnet hier? Das Innenministerium Nordrhein-Westfalens beziffert den Anteil der Luftangriffe auf Deutschland, der auf Nordrhein-Westfalen entfiel, auf rund 48 Prozent. Essen mit seinen Stahl- und Zechenanlagen lag mitten im Zielgebiet.
Wer zuständig ist — und wer nicht
Die Grundregel steht in der Kampfmittelverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen: Der Schutz der Bevölkerung vor Gefahren durch Kampfmittel ist eine Aufgabe der Gefahrenabwehr, die den örtlichen Ordnungsbehörden obliegt. Weil der Umgang mit Kampfmitteln besondere Kenntnisse und Fähigkeiten voraussetzt, unterhält das Land zu ihrer Unterstützung einen staatlichen Kampfmittelbeseitigungsdienst bei den Bezirksregierungen Arnsberg und Düsseldorf.
Die Aufteilung ist einfach: Der Dienst bei der Bezirksregierung Arnsberg deckt die Regierungsbezirke Arnsberg, Detmold und Münster ab, der Dienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln. Essen gehört zum Regierungsbezirk Düsseldorf. Für ein Grundstück in Frohnhausen, in Borbeck-Mitte oder in Steele ist also der Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf fachlich zuständig.
Nur: Dorthin schreibst Du nicht. Der Dienst bearbeitet Anträge, die über die örtliche Ordnungsbehörde kommen — in Essen also über das Ordnungsamt der Stadt. Abweichend läuft der Antrag in Düsseldorf und Krefeld über die Feuerwehr und in Aachen über die Bauverwaltung; in allen übrigen Kommunen ist in der Regel das örtliche Ordnungsamt zuständig. Ein Punkt, den der Dienst besonders betont: Eine direkte Beantragung der Überprüfung vor Ort beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ist nicht möglich.
Wie die Luftbildauswertung funktioniert
Am Anfang steht kein Messgerät, sondern ein Foto. Die Alliierten haben deutsche Gebiete während des Krieges systematisch aus der Luft fotografiert, um Angriffe vorzubereiten und ihre Wirkung zu kontrollieren. Rund 330.000 dieser Aufklärungsbilder liegen heute in britischen und amerikanischen Archiven; das britische Public Record Office hat seine Kriegsluftbilder der Bundesrepublik ausdrücklich zum Zweck der Kampfmittelbeseitigung überlassen.
Die Auswerter vergleichen Aufnahmen desselben Geländes aus verschiedenen Zeitpunkten und suchen nach Auffälligkeiten: Einschlagspuren ohne Detonation, Laufgräben, Schützenlöcher, Stellungen, militärische Anlagen. Das Ergebnis ist eine Stellungnahme aus einem Textteil und einem Kartenteil. Beide Teile gehören zusammen und dürfen nicht getrennt gelesen werden — ein Fehler, den ich in Unterlagenordnern regelmäßig sehe.
Unterschieden werden zwei Arten von Verdacht:
- Konkreter Verdacht. Im Luftbild ist ein bestimmtes Objekt zu erkennen — ein Blindgängerverdachtspunkt, ein Laufgraben, ein Panzergraben, ein Schützenloch, eine Stellung oder eine militärische Fläche. Diese Objekte werden in der Karte symbolisch dargestellt, und der Dienst empfiehlt ihre Überprüfung.
- Diffuser Verdacht. Sichtbar sind nur die Auswirkungen von Kampfhandlungen, etwa Artilleriebeschuss oder zerstörte Gebäude. Für solche Bereiche gilt eine erhöhte Wahrscheinlichkeit nicht detonierter Munition, und auch dort wird eine Überprüfung empfohlen.
In der Karte können außerdem bereits geräumte Blindgänger und schon überprüfte Flächen eingezeichnet sein — die müssen nicht erneut untersucht werden. Und es kann Bereiche ohne jeden Verdacht geben, für die aus Sicht des Dienstes keine Überprüfung nötig ist.
Was die Auskunft nicht garantiert
Hier muss man ehrlich sein, und der Dienst ist es selbst: Es ist nicht möglich, dass die Luftbildauswertung sämtliche Bombenblindgänger im Erdboden lokalisiert. Ein Restrisiko bleibt. Deshalb werden für bestimmte energiereiche Bauarbeiten — Rammarbeiten, Pfahlgründungen, Verbauarbeiten — grundsätzlich Sicherheitsdetektionen empfohlen, und zwar unabhängig davon, was die Luftbildauswertung sonst ergeben hat.
Eine Auskunft ohne Verdachtsfläche ist also keine Bescheinigung über Kampfmittelfreiheit. Richtig formuliert ist: Für dieses Grundstück liegt eine Luftbildauswertung vor, und darin wurde kein Verdacht festgestellt.
Wann eine Sondierung verlangt wird
Der Antrag auf Luftbildauswertung kann nur im Zusammenhang mit Bauaktivitäten gestellt werden, bei denen in den Boden eingegriffen wird. Die entscheidende Schwelle liegt bei 80 Zentimetern Tiefe.
| Bodeneingriff | Was gilt |
|---|---|
| nicht unerheblich, also tiefer als 80 cm | immer ein Antrag auf Luftbildauswertung |
| unerheblich, also bis 80 cm Tiefe | Verzicht möglich, sofern das Grundstück nicht in einem Erdkampfgebiet liegt; Auskunft dazu gibt die örtliche Ordnungsbehörde |
Empfiehlt die Ordnungsbehörde nach der Auswertung eine Überprüfung, stellt der Bauherr bei ihr einen Antrag auf Kampfmittelüberprüfung, und sie leitet ihn an den Dienst weiter. Vor Ort kommen geophysikalische Messverfahren zum Einsatz. Bei der Oberflächendetektion wird die Fläche mit Magnetometern abgesucht; eisenhaltige Gegenstände werden bis in drei bis vier Meter Tiefe erfasst und geräumt. Bei Blindgängerverdacht geht es tiefer, denn Bomben können beim Abwurf bis zu acht Meter eindringen: Zuerst wird eine Fläche von zwanzig mal zwanzig Metern detektiert; bleibt das ohne Ergebnis, folgt eine Tiefensondierung mit bis zu 61 Bohrungen im wabenförmigen Raster bis siebeneinhalb Meter Tiefe.
Wichtig für Bauherren: Eine private Firma einfach selbst mit der Kampfmittelsuche zu beauftragen, ist nicht zulässig. Die Verordnung erlaubt Suchen, Sammeln, Bearbeiten und Besitz nur den Stellen, die von der Bezirksregierung damit beauftragt sind. Seit der letzten Änderung der Kampfmittelverordnung gibt es zwei eng gefasste Ausnahmen: Bohrlochdetektionen im Spezialtiefbau und die baubegleitende Räumung dort, wo anerkannte Detektionsverfahren nicht zum Ziel führten. Beides dürfen nur Räumfirmen mit Berechtigung nach dem Sprengstoffgesetz ausführen, nur auf Flächen ohne konkrete Belastungshinweise und mit zehn Metern Mindestabstand zu belasteten Bereichen.
Wer welche Kosten trägt
Hier verschätzen sich Verkäufer und Bauträger regelmäßig, weil sie glauben, alles sei Sache des Landes.
| Leistung | Kostenträger |
|---|---|
| Antrag auf Luftbildauswertung | kostenfrei; die Auswertung trägt das Land Nordrhein-Westfalen |
| geophysikalische Untersuchung, auch Bohrungen bei Blindgängerverdacht | Land Nordrhein-Westfalen |
| Aufgraben einer Verdachtsstelle | Land Nordrhein-Westfalen |
| Entschärfen und Vernichten eines Kampfmittels | Land Nordrhein-Westfalen |
| vorbereitende Maßnahmen | Ordnungsbehörde oder Grundstückseigentümer beziehungsweise Bauherr |
| begleitende und abschließende Maßnahmen | Ordnungsbehörde oder Grundstückseigentümer beziehungsweise Bauherr |
Zu den vorbereitenden Maßnahmen zählen das Abschieben des Bodens bis auf das Geländeniveau bei Kriegsende, freie Zufahrten für Bagger und Bohrgeräte, das Entfernen von Bewuchs, Kernbohrungen an Verdachtspunkten sowie Leitungspläne und Vorschachtungen. Zu den begleitenden und abschließenden Maßnahmen gehören Evakuierungen, Absperrungen, Warnschilder, die Sicherung von Baugruben, Wasserhaltung und das Wiederherstellen des ursprünglichen Zustands. Auch Mehrkosten durch Spezialverfahren, fehlende Leitungspläne oder Arbeiten an Sonn- und Feiertagen trägt nicht das Land.
Eine Ausnahme betrifft Bundesliegenschaften und ehemalige Flächen aus dem Bundesvermögen, etwa Bundeswehr-, Bahn- oder Postgelände. Dort trägt das Land die Kosten nicht; vorher muss eine Verwaltungsvereinbarung mit dem Land geschlossen werden, und erst nach deren Eingang kann überprüft werden. Bei ehemaligen Bahnflächen im Essener Stadtgebiet ist das ein sehr realer Punkt.
Eine Beispielrechnung macht die Größenordnung greifbar. Auf einem Grundstück von 600 Quadratmetern soll eine Auffüllung von 40 Zentimetern abgeschoben werden, damit der Dienst messen kann. Das sind 240 Kubikmeter, bei rund 1,8 Tonnen je Kubikmeter also etwa 430 Tonnen Material, das gelöst, transportiert, zwischengelagert und teils entsorgt werden muss. Kommen dafür 25 Euro je Tonne zusammen, sind das 10.750 Euro — eine Position, die vollständig beim Bauherrn liegt, obwohl die Suche selbst nichts kostet.
Wie lange es dauert
Für die Luftbildauswertung nennt der Dienst derzeit eine Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen; maßgeblich für die Reihenfolge ist das Eingangsdatum der Unterlagen. Fehlendes oder falsches Kartenmaterial verlängert die Bearbeitung deutlich, und eine bevorzugte Behandlung ist auch in Ausnahmefällen nicht möglich. Der Antrag kann in der Regel formlos gestellt werden, ihm muss aber ein Plan mit Kennzeichnung des Grundstücks beiliegen; die Vorgaben dafür nennt die Ordnungsbehörde. Der passende Ausschnitt kommt in Essen aus der Liegenschaftskarte.
Empfohlen wird die Antragstellung schon vor oder während der Baugenehmigungsphase. Liegt ein Grundstück in mehr als einer Kommune, muss bei jeder Kommune separat der jeweils dort liegende Teil beantragt werden.
Beim Verkauf und für Bauträger
Für den privaten Hausverkauf gilt: Eine Kampfmittelauskunft ist keine Pflichtunterlage wie der Energieausweis. Wenn aber Erkenntnisse vorliegen — eine alte Stellungnahme in der Bauakte, ein früherer Fund, eine Untersuchung des Voreigentümers —, sind das offenbarungspflichtige Umstände. Verschwiegene Kenntnis ist gefährlicher als jeder Verdachtspunkt, weil ein Gewährleistungsausschluss sie nicht deckt. Mehr dazu unter Mängel offenlegen.
Für Bauträger und Grundstücksverkäufer ist die Auskunft dagegen ein Preisfaktor. Ein Baugrundstück mit vorliegender Auswertung und ohne Verdacht ist besser verkäuflich als dasselbe Grundstück ohne Papier — nicht weil das eine sicherer wäre, sondern weil der Käufer eine Unbekannte weniger einpreisen muss. Bei einem 500-Quadratmeter-Grundstück in Steele mit einem Bodenrichtwert von 330 Euro je Quadratmeter liegt der rechnerische Bodenwert bei 165.000 Euro; ein Risikoabschlag von fünf Prozent, den ein vorsichtiger Käufer für ungeklärte Erdarbeiten ansetzt, sind 8.250 Euro. Die Auswertung selbst kostet nichts. Diese Rechnung geht fast immer auf.
Was in den Kaufvertrag gehört
- Die Feststellung, ob eine Luftbildauswertung vorliegt, und wenn ja, mit welchem Datum und welchem Ergebnis — Text- und Kartenteil als Anlage.
- Die Angabe, ob bereits eine Überprüfung vor Ort stattgefunden hat und für welche Fläche.
- Eine klare Regelung, wer die vorbereitenden, begleitenden und abschließenden Maßnahmen bezahlt, wenn nach Übergabe eine Überprüfung nötig wird.
- Eine Regelung für den Bauverzug, falls eine Überprüfung den Baubeginn verschiebt.
- Keine Zusicherung von Kampfmittelfreiheit. Die kann niemand geben, und wer sie gibt, haftet dafür.
Wann der Punkt dran ist, zeigt der Ablauf des Immobilienverkaufs: bei der Unterlagenbeschaffung, nicht beim Notartermin.
Wenn tatsächlich etwas gefunden wird
Der Ablauf ist knapp und unmissverständlich. Wer Kampfmittel entdeckt oder in Besitz hat, muss dies unverzüglich der nächsten örtlichen Ordnungs- oder Polizeibehörde anzeigen. Der Dienst formuliert die Verhaltensregel in vier Punkten: nicht berühren, Abstand halten, Polizei oder zuständige Ordnungsbehörde informieren, und ausdrücklich keine E-Mail schreiben. Das Betreten von Flächen mit entdeckten Kampfmitteln ist nur den zuständigen Behörden und beauftragten Stellen gestattet.
Das ist kein Appell an die Vernunft, sondern Ordnungswidrigkeitenrecht. Wer die Entdeckung nicht unverzüglich anzeigt oder unbefugt sucht, kann mit einer Geldbuße bis zu tausend Euro belegt werden, im gewerblichen Rahmen bis zu fünfundzwanzigtausend Euro; dieselbe Höchstgrenze gilt für eine fehlende Absperrung. Zuständig für die Ahndung ist die örtliche Ordnungsbehörde.
Wird bei einer Überprüfung Munition gefunden, übernehmen Entschärfung, Abtransport und Vernichtung die Mitarbeiter des Kampfmittelbeseitigungsdienstes. Handelt es sich um eine Bombe, wird sie in der Regel vor Ort entschärft — mit den bekannten Folgen für die Nachbarschaft: Absperrradius, Evakuierung, ein verlorener Tag. Die Kosten dieser Evakuierung trägt nicht das Land.
Fazit
Die Kampfmittelauskunft beginnt in Essen beim Ordnungsamt und endet fachlich beim Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf, weil Essen zum Regierungsbezirk Düsseldorf gehört. Der Antrag auf Luftbildauswertung ist kostenfrei und dauert derzeit bis zu drei Wochen; ab einem Bodeneingriff tiefer als 80 Zentimeter ist er immer zu stellen. Auswertung, Untersuchung, Aufgrabung und Entschärfung zahlt das Land — vorbereitende, begleitende und abschließende Maßnahmen zahlt der Bauherr, und genau dort steckt das Geld. Ein Ergebnis ohne Verdachtsfläche ist keine Garantie für Kampfmittelfreiheit, denn ein Restrisiko räumt der Dienst selbst ein. Wer die Auswertung früh beantragt, hat das Papier lange vor dem Bagger im Ordner und muss den Bautermin nicht verschieben.
Häufige Fragen
Welcher Kampfmittelbeseitigungsdienst ist für Essen zuständig?
Essen liegt im Regierungsbezirk Düsseldorf, deshalb ist der Kampfmittelbeseitigungsdienst bei der Bezirksregierung Düsseldorf fachlich zuständig, der die Regierungsbezirke Düsseldorf und Köln abdeckt.
Kann ich die Auskunft direkt bei der Bezirksregierung beantragen?
Nein, der Antrag läuft über die örtliche Ordnungsbehörde — in Essen über das Ordnungsamt der Stadt —, und eine direkte Beantragung der Überprüfung vor Ort beim Kampfmittelbeseitigungsdienst ist ausdrücklich nicht möglich.
Ab welcher Tiefe brauche ich eine Luftbildauswertung?
Bei einem nicht unerheblichen Bodeneingriff, also tiefer als 80 Zentimeter, ist immer ein Antrag zu stellen; bei bis zu 80 Zentimetern kann darauf verzichtet werden, sofern das Grundstück nicht in einem Erdkampfgebiet liegt.
Was kostet die Kampfmittelauskunft?
Der Antrag auf Luftbildauswertung ist kostenfrei und die Auswertung trägt das Land Nordrhein-Westfalen, es können aber Folgekosten entstehen, wenn danach eine Überprüfung des Grundstücks vor Ort empfohlen wird.
Wie lange dauert die Bearbeitung?
Der Dienst nennt derzeit eine Bearbeitungsdauer von bis zu drei Wochen, wobei das Eingangsdatum der vollständigen Unterlagen die Reihenfolge bestimmt und eine bevorzugte Bearbeitung auch in Ausnahmefällen nicht möglich ist.
Heißt ein Ergebnis ohne Verdachtsfläche, dass nichts im Boden liegt?
Nein, der Dienst weist selbst darauf hin, dass die Luftbildauswertung nicht sämtliche Bombenblindgänger lokalisieren kann, weshalb für energiereiche Arbeiten wie Rammen, Pfahlgründung oder Verbau grundsätzlich Sicherheitsdetektionen empfohlen werden.
Was ist der Unterschied zwischen konkretem und diffusem Verdacht?
Beim konkreten Verdacht ist im Luftbild ein bestimmtes Objekt wie ein Blindgängerverdachtspunkt, ein Laufgraben oder eine Stellung zu erkennen, beim diffusen Verdacht nur die Auswirkungen von Kampfhandlungen wie Beschuss oder zerstörte Gebäude.
Darf ich eine private Firma mit der Suche beauftragen?
Nein, Suchen, Sammeln, Bearbeiten und Besitz von Kampfmitteln sind nur den von der Bezirksregierung beauftragten Stellen gestattet; die beiden Ausnahmen für Bohrlochdetektion im Spezialtiefbau und baubegleitende Räumung gelten nur für berechtigte Räumfirmen auf Flächen ohne konkrete Belastungshinweise.
Welche Kosten bleiben beim Bauherrn hängen?
Vorbereitende Maßnahmen wie Bodenabtrag, Zufahrten, Freischneiden und Leitungspläne sowie begleitende und abschließende Maßnahmen wie Evakuierung, Absperrung, Baugrubensicherung, Wasserhaltung und Wiederherstellung trägt nicht das Land, sondern die Ordnungsbehörde oder der Eigentümer beziehungsweise Bauherr.
Was mache ich, wenn beim Graben etwas Verdächtiges auftaucht?
Nicht berühren, Abstand halten, sofort Polizei oder Ordnungsbehörde informieren und keine E-Mail schreiben — die Anzeige ist Pflicht, und eine unterlassene oder verspätete Anzeige kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
Wer dir das hier schreibt

- Ausgezeichnet von CHIP, FOCUS, Properbird und dem Capital Makler-Kompass als Top-Immobilienmakler.
- Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet.
- Über 20 Jahre in Essen – inhabergeführt, keine Filiale einer Kette.
- Eigenes Handwerkernetz für Entrümpelung, Maler, Boden, Fliesen, Bad, Elektrik, Dach und Dämmung.
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Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.
Weiterlesen: Immobilie verkaufen in Essen: der Wegweiser
Zuletzt geprüft am 4. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 114, 115, 117, 120, 124 BBergG, §§ 2, 4, 9, 13 BBodSchG, §§ 434, 437, 442, 444 BGB, Kampfmittelverordnung NRW, Landesbodenschutzgesetz NRW, Gebäudemodernisierungsgesetz. Auskunftsstellen: RAG Aktiengesellschaft, Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde, Kampfmittelbeseitigungsdienst der Bezirksregierung Düsseldorf, Untere Bodenschutzbehörde und Altlastenkataster der Stadt Essen, Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster der Stadt Essen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

