Bereitstellungszinsen – einfach erklärt
Die Finanzierung steht seit Mai. Ausgezahlt ist noch nichts, weil der Notartermin erst im August ist und die Handwerker im Oktober anfangen. Im November kommt ein Kontoauszug mit einer Position, die Du nicht bestellt hast: Bereitstellungszinsen, 100 Euro. Im Monat darauf wieder.
Du zahlst Zinsen für Geld, das Du nie in der Hand hattest. Das klingt nach einem Fehler der Bank. Es steht aber in Deinem Vertrag.
Was sind Bereitstellungszinsen?
Bereitstellungszinsen sind der Preis dafür, dass die Bank Dein zugesagtes Darlehen für Dich bereithält, obwohl Du es noch nicht abgerufen hast.
Der Grund steht in § 488 Absatz 1 Satz 1 BGB: Durch den Darlehensvertrag verpflichtet sich die Bank, Dir den Betrag zur Verfügung zu stellen. Diese Verpflichtung beginnt mit dem Vertrag, nicht mit der Auszahlung. Die Bank muss das Geld also vorhalten, es refinanzieren und darf es niemandem sonst geben. Diesen Aufwand berechnet sie weiter.
Üblich sind 0,25 Prozent im Monat, also 3 Prozent im Jahr, gerechnet auf den noch nicht abgerufenen Teil. Davor liegt die bereitstellungszinsfreie Zeit — eine Schonfrist, in der nichts berechnet wird. Sie ist reine Verhandlungssache und schwankt zwischen drei und zwölf Monaten, in Einzelfällen mehr.
Wie das in der Praxis aussieht
Ich rechne mit dem Fall, der sich durch alle Finanzierungsbegriffe dieses Lexikons zieht: 80 Quadratmeter in Essen-Frohnhausen, Immobilienrichtwert des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen 2.350 Euro je Quadratmeter, Kaufpreis 188.000 Euro. Diesmal mit Sanierungsbedarf: Das Darlehen beträgt 190.000 Euro, davon 150.000 Euro für den Kaufpreisteil und 40.000 Euro für Bad, Elektrik und Böden.
Was ein offener Betrag je Monat kostet, wenn 0,25 Prozent monatlich vereinbart sind:
| Noch nicht abgerufen | je Monat | 3 Monate | 6 Monate | 12 Monate |
|---|---|---|---|---|
| 190.000 Euro | 475 Euro | 1.425 Euro | 2.850 Euro | 5.700 Euro |
| 150.000 Euro | 375 Euro | 1.125 Euro | 2.250 Euro | 4.500 Euro |
| 40.000 Euro | 100 Euro | 300 Euro | 600 Euro | 1.200 Euro |
| 20.000 Euro | 50 Euro | 150 Euro | 300 Euro | 600 Euro |
Die zweite Zeile ist die, an der man hängen bleibt. Steht das volle Kaufpreisdarlehen ungenutzt herum, kostet jeder Monat 375 Euro — die Hälfte der Monatsrate von 750 Euro, die Du bei 4 Prozent Sollzins und 2 Prozent Tilgung auf 150.000 Euro zahlen würdest. Für nichts.
Der realistische Ablauf in meinem Beispiel, mit sechs Monaten bereitstellungszinsfreier Zeit ab Zusage:
| Monat | Vorgang | Noch offen | Bereitstellungszins |
|---|---|---|---|
| 2 | Notartermin, Kaufpreis fließt: 150.000 Euro | 40.000 Euro | frei |
| 3 bis 6 | Handwerkersuche | 40.000 Euro | frei |
| 7 bis 10 | Wartezeit auf den Sanitärbetrieb | 40.000 Euro | 4 x 100 = 400 Euro |
| 11 | Erste Abschlagszahlung: 20.000 Euro | 20.000 Euro | 50 Euro |
| 12 bis 15 | Elektrik und Böden | 20.000 Euro | 4 x 50 = 200 Euro |
| Summe | 650 Euro |
650 Euro. Wären zwölf statt sechs bereitstellungszinsfreie Monate vereinbart gewesen, wären es 150 Euro geblieben. Die Differenz von 500 Euro ist der Preis eines Satzes, den niemand verhandelt hat.

Warum das für Dich wichtig ist
Bereitstellungszinsen treffen fast nie den einfachen Wohnungskauf ohne Umbau. Dort liegen zwischen Darlehensvertrag und Auszahlung sechs bis acht Wochen, und die sind immer frei. Sie treffen drei andere Gruppen hart.
Erstens jeden, der saniert. Und in Essen saniert fast jeder Käufer: Der Bestand in Stadtteilen wie Altendorf, Frohnhausen oder Steele stammt überwiegend aus der Wiederaufbauzeit und den Jahrzehnten danach. Zwischen Kaufvertrag und fertigem Bad liegen selten weniger als neun Monate — die Handwerkerlage gibt es nicht her. Was dabei zu tun ist, steht unter Reihenfolge der Sanierung und Handwerker finden in Essen.
Zweitens jeden, der ein Fördermittel eingeplant hat. Ein KfW-Darlehen wird über die Hausbank durchgeleitet und erst abgerufen, wenn die Maßnahme läuft. Bis dahin steht es bereit — und kann bereitstellungszinspflichtig werden.
Drittens jeden, der einen langen Zeitraum zwischen Zusage und Notartermin hat, etwa weil die Gemeinde nach § 28 Absatz 2 BauGB drei Monate für ihre Erklärung zum Vorkaufsrecht hat oder weil eine Erbengemeinschaft noch sortiert werden muss.
Ein Punkt, der überrascht: Bereitstellungszinsen tauchen im effektiven Jahreszins nicht auf. Die Anlage zu § 16 PAngV schreibt für die Berechnung ausdrücklich die Annahme vor, dass das Darlehen sofort in voller Höhe in Anspruch genommen wird, wenn der Abrufzeitpunkt Dir freisteht. Wo sofort abgerufen wird, entsteht keine Bereitstellungszeit — und damit auch keine Kostenposition, die in die Formel einginge. Zwei Angebote mit identischem Effektivzins können sich deshalb um vierstellige Beträge unterscheiden.
Was Du tun musst
- Frage die bereitstellungszinsfreie Zeit ausdrücklich ab, bevor Du unterschreibst. Sie steht selten prominent im Angebot. Zwölf Monate sind verhandelbar, achtzehn bei Sanierungsvorhaben ebenfalls.
- Vergleiche Angebote an dieser Stelle mit. Ein Zehntelprozentpunkt weniger Sollzins bringt Dir auf 150.000 Euro rund 150 Euro im Jahr. Sechs Monate mehr Freizeit können mehr wert sein.
- Rufe in Tranchen ab, aber nicht zu spät. Wer Geld liegen lässt, zahlt doppelt: Bereitstellungszins auf den offenen Teil und Sollzins auf den abgerufenen. Abrufen, sobald die Rechnung da ist.
- Prüfe, ob eine spätere Vertragsunterschrift möglich ist. Läuft die Frist ab Vertragsdatum, kostet jede Woche Vorlauf Geld. Manchmal ist es günstiger, den Darlehensvertrag erst nach dem Notartermin zu schließen — sofern die Kondition gesichert ist.
Die häufigsten Fallstricke
- Die Frist läuft ab Zusage, nicht ab Auszahlung. Wer im Januar unterschreibt und im September zum Notar geht, hat bei sechs Monaten Freizeit schon drei Monate Bereitstellungszins gezahlt, bevor überhaupt etwas passiert ist. Frage nach, ab welchem Datum gerechnet wird.
- Der Sanierungsteil wird zu früh mitbeantragt. Wer die 40.000 Euro erst ein Jahr später braucht, kann prüfen, ob ein zweites Darlehen später sinnvoller ist. Der Nachteil: Die Kondition steht dann noch nicht fest, und die Grundschuld muss möglicherweise erweitert werden.
- Bereitstellungszinsen werden mit Sollzinsen verwechselt. Sie laufen nebeneinander, nicht nacheinander. Auf den abgerufenen Teil zahlst Du Sollzins, auf den offenen Bereitstellungszins. In der Sanierungsphase zahlst Du beides gleichzeitig.
- Der Puffer für die Doppelbelastung fehlt. Wer noch Miete zahlt, gleichzeitig die erste Rate bedient und dazu Bereitstellungszinsen trägt, hat drei Positionen statt einer. Das gehört ins Haushaltsbudget, bevor der Vertrag unterschrieben wird.
Das Wichtigste in Kürze
- Bereitstellungszinsen zahlst Du für zugesagtes, aber noch nicht abgerufenes Darlehen — Grundlage ist die Bereitstellungspflicht der Bank aus § 488 Absatz 1 BGB.
- Üblich sind 0,25 Prozent im Monat, also 3 Prozent im Jahr, auf den offenen Betrag.
- Die bereitstellungszinsfreie Zeit ist verhandelbar; drei bis zwölf Monate sind die Spanne, achtzehn bei Sanierungen erreichbar.
- Im Beispiel kosten 40.000 Euro offener Sanierungsteil über vier Monate 400 Euro; die gesamte Verzögerung schlägt mit 650 Euro zu Buche.
- Im effektiven Jahreszins tauchen sie nicht auf, weil die Anlage zu § 16 PAngV den sofortigen Vollabruf unterstellt.
- Auf abgerufenes Geld läuft Sollzins, auf offenes Bereitstellungszins — in der Bauphase beides gleichzeitig.
Häufige Fragen
Ab wann läuft die bereitstellungszinsfreie Zeit?
In aller Regel ab dem Datum des Darlehensvertrags, manchmal ab der Zusage, selten ab dem Notartermin. Der Unterschied kann mehrere Monate betragen. Es steht in den Vertragsbedingungen, meist unter „Auszahlungsvoraussetzungen“.
Kann ich Bereitstellungszinsen ganz vermeiden?
Vollständig nur, wenn Du innerhalb der freien Zeit alles abrufst. Bei einem reinen Wohnungskauf gelingt das fast immer. Bei einer Sanierung praktisch nie — dort geht es darum, den Zeitraum zu verkürzen und die freie Zeit vorher zu verlängern.
Sind 0,25 Prozent im Monat verhandelbar?
Der Satz selbst selten, die freie Zeit fast immer. Manche Institute bieten alternativ einen etwas höheren Sollzins gegen eine deutlich längere Freizeit an. Rechne beide Varianten durch, bevor Du entscheidest.
Kann ich die Bereitstellungszinsen steuerlich absetzen?
Bei einer vermieteten Wohnung ja: Sie sind Schuldzinsen und damit Werbungskosten nach § 9 Absatz 1 Satz 3 Nummer 1 EStG, weil sie mit den Einkünften aus Vermietung wirtschaftlich zusammenhängen. Bei Eigennutzung sind sie steuerlich ohne Wirkung.
Was passiert, wenn ich das Darlehen am Ende gar nicht abrufe?
Dann verlangt die Bank in aller Regel eine Nichtabnahmeentschädigung. Sie ersetzt ihren Zinsschaden und kann deutlich höher liegen als die aufgelaufenen Bereitstellungszinsen. Wer unsicher ist, ob der Kauf zustande kommt, sollte den Vertrag nicht zu früh schließen.
Gilt das auch für ein Förderdarlehen?
Auch Förderdarlehen werden über die Hausbank ausgezahlt und können Bereitstellungszinsen auslösen; die Bedingungen unterscheiden sich je nach Programm. Kläre das ausdrücklich, wenn Du eine Förderung eingeplant hast, und prüfe die aktuellen Konditionen direkt beim Fördergeber.
Zählen Bereitstellungszinsen beim Vergleich zweier Angebote wirklich so stark?
Bei einer Sanierung ja. Im Beispiel machen sechs Monate Unterschied in der freien Zeit 500 Euro aus. Dieselben 500 Euro entsprechen auf 150.000 Euro etwa einem Drittel Prozentpunkt Sollzins in einem Jahr — nur dass sie in keinem Zinsvergleichsportal auftauchen.
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Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.
Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

