Bergbauberechtsame-Kataster – einfach erklärt
Der Gutachter schreibt in seinen Bericht: „Eine Recherche im Berechtsamskataster ist zu empfehlen.“ Du hast von der RAG bereits eine Bergbauauskunft, Du hast eine Flurkarte, Du hast das Grundbuch. Und jetzt noch ein Kataster, von dem Du nie gehört hast.
Es ist tatsächlich ein eigenes Verzeichnis, mit einem eigenen Zweck — und es beantwortet eine andere Frage als alles andere in Deinem Ordner.
Was ist das Bergbauberechtsame-Kataster?
Das Berechtsamskataster ist das amtliche Verzeichnis der Bergbauberechtigungen: es zeigt, wer für welches Feld das Recht hat, dort Bodenschätze aufzusuchen oder zu gewinnen.
Es besteht nach § 75 Abs. 1 des Bundesberggesetzes aus zwei Teilen, die bei der zuständigen Behörde angelegt und geführt werden:
- Das Berechtsamsbuch. Darin stehen nach § 75 Abs. 2 BBergG die Erlaubnisse, Bewilligungen, das Bergwerkseigentum und die nach § 149 BBergG aufrechterhaltenen alten Bergbauberechtigungen — dazu Änderungen durch Vereinigung, Teilung, Austausch oder Zulegung.
- Die Berechtsamskarte. Darin stehen nach § 75 Abs. 3 BBergG die Felder, auf die sich diese Berechtigungen beziehen, ihre Veränderungen und die Baubeschränkungsgebiete.
Eingetragen wird von Amts wegen. Erloschene Berechtigungen werden im Buch gelöscht und auf der Karte gekennzeichnet.
Was eine Bergbauberechtigung überhaupt ist
Steinkohle ist ein bergfreier Bodenschatz. Sie gehört also nicht dem Grundstückseigentümer, sondern niemandem — bis jemand eine Berechtigung darauf erwirbt. Das Bundesberggesetz kennt dafür drei Stufen:
- Erlaubnis (§ 7 BBergG): das ausschließliche Recht, in einem bestimmten Feld aufzusuchen.
- Bewilligung (§ 8 BBergG): das ausschließliche Recht, aufzusuchen, zu gewinnen und Eigentum an den Bodenschätzen zu erwerben.
- Bergwerkseigentum: ein grundstücksgleiches Recht mit derselben Befugnis, historisch verliehen und nach § 149 BBergG aufrechterhalten.
Genau deshalb ist ein Blick in dieses Kataster für Essen interessant. Viele der Berechtigungen unter dieser Stadt stammen aus dem preußischen Bergrecht und wurden bei Inkrafttreten des Bundesberggesetzes übergeleitet. Sie stehen also nicht in Deinem Grundbuch, sondern in einem Register, das die Bergbehörde führt.

Wer Einsicht bekommt
§ 76 BBergG regelt das zweistufig. Nach Absatz 1 ist die Einsicht in Berechtsamsbuch, Berechtsamskarte und die in Bezug genommenen Urkunden jedem gestattet, der ein berechtigtes Interesse darlegt — Eigentum an einem Grundstück im Feld ist ein solches Interesse. Ausgenommen sind Urkunden mit Geschäfts- oder Betriebsgeheimnissen. Auszüge können verlangt und auf Wunsch beglaubigt werden.
Nach Absatz 3 gibt es einen Kern von Angaben, für die man kein berechtigtes Interesse darlegen muss: Inhaber, Felder, Datum der Beantragung und Erteilung, Laufzeit und der Bodenschatz, auf den sich die Berechtigung bezieht. Diese Angaben darf die Behörde sogar öffentlich einsehbar machen.
Zuständige Bergbehörde ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Arnsberg. Die RAG Aktiengesellschaft ist demgegenüber kein Amt, sondern Unternehmen und Rechtsnachfolgerin der früheren Bergbautreibenden; sie gibt Auskunft aus dem eigenen Risswerk. Was die eine und was die andere liefert, steht unter Bergbauauskunft bei der RAG.
Warum das für Dich wichtig ist
Weil das Kataster eine Frage beantwortet, die keine andere Unterlage beantwortet: ob über Deinem Grundstück noch ein aktives Recht liegt. Das ist relevant, wenn ein Feld weiterhin einem Berechtigten zugeordnet ist, wenn ein Baubeschränkungsgebiet nach § 107 BBergG festgesetzt wurde oder wenn geklärt werden muss, wer neben dem Bergbauunternehmen nach § 116 BBergG für einen Bergschaden haftet.
Für den Essener Norden — Altenessen-Nord, Karnap, Katernberg, Stoppenberg — ist das keine akademische Frage. Dort überlagern sich Felder verschiedener Schachtanlagen aus verschiedenen Epochen. Welche Stadtteile wie betroffen sind, steht unter Bergsenkungsgebiete in Essen.
Die häufigsten Fallstricke
Berechtsame wird mit Abbau verwechselt
Ein Feld über Deinem Haus bedeutet nicht, dass darunter jemals Kohle gefördert wurde. Eine Berechtigung ist ein Recht, kein Nachweis. Umgekehrt gilt genauso: Wo keine Berechtigung mehr eingetragen ist, kann trotzdem jahrzehntelang abgebaut worden sein — die Berechtigung ist eben erloschen.
Das Kataster wird für ein Grundbuch gehalten
Es hat keinen öffentlichen Glauben. Wer sich auf einen Eintrag verlässt, erwirbt daraus keinen gutgläubigen Schutz wie beim Grundstückserwerb. Es ist ein Verwaltungsregister, kein Rechtsscheinträger. Was das Grundbuch demgegenüber leistet, steht unter Grundbuch-Abteilungen.
Baubeschränkungsgebiete werden übersehen
Sie stehen nach § 75 Abs. 3 Nr. 3 BBergG in der Berechtsamskarte. Nach § 107 BBergG kann die Landesregierung solche Gebiete durch Rechtsverordnung festsetzen, wenn Grundstücke für die Gewinnung von Bodenschätzen in Anspruch genommen werden sollen. Wer dort eine Bauvoranfrage stellt, sollte das vorher wissen.
Die Auskunft wird zu spät geholt
Behördliche Registerauskünfte brauchen Zeit, und die Bearbeitungsdauer lässt sich nicht beschleunigen. Wer sie erst nach der Reservierung anstößt, verzögert den Notartermin. Was wie lange dauert, steht unter Dauer der Unterlagenbeschaffung.
Das Wichtigste in Kürze
- Das Berechtsamskataster besteht aus Berechtsamsbuch und Berechtsamskarte (§ 75 BBergG).
- Eingetragen werden Erlaubnisse, Bewilligungen, Bergwerkseigentum, aufrechterhaltene alte Rechte und Baubeschränkungsgebiete.
- Einsicht bekommt nach § 76 Abs. 1 BBergG, wer ein berechtigtes Interesse darlegt; Kernangaben sind nach Absatz 3 ohne diesen Nachweis einsehbar.
- Zuständig ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung Arnsberg als Bergbehörde.
- Eine Berechtigung ist ein Recht am Bodenschatz, kein Beleg dafür, dass abgebaut wurde.
- Das Kataster ist ein Verwaltungsregister ohne öffentlichen Glauben — kein zweites Grundbuch.
Häufige Fragen
Brauche ich diese Auskunft beim normalen Wohnungskauf?
Für eine Eigentumswohnung im Süden der Stadt in der Regel nicht. Beim Kauf eines Hauses oder Grundstücks im Essener Norden ist sie sinnvoll, ebenso bei jedem Neubauvorhaben mit Gründung. Für den Alltag reicht oft die Bergbauauskunft der RAG.
Was kostet die Einsicht?
Sie ist gebührenpflichtig; die Höhe richtet sich nach dem Gebührenrecht des Landes und dem Aufwand. Eine einfache Auskunft ist deutlich günstiger als beglaubigte Auszüge aus mehreren Urkunden.
Sagt das Kataster etwas über Tagesöffnungen und alte Schächte?
Nein. Dafür gibt es andere Verzeichnisse — bei der RAG und bei der Bergbehörde. Das Berechtsamskataster verzeichnet Rechte und Felder, nicht die Hinterlassenschaften unter Tage.
Steht dort auch, ob mein Haus Bergschäden hat?
Nein. Es sagt nur, wer berechtigt war oder ist. Ob ein konkreter Schaden ein Bergschaden ist, entscheidet die Vermutung des § 120 BBergG und der Sachverständige, nicht das Register.
Wer ist mein Ansprechpartner, wenn ein Feld noch aktiv ist?
Der eingetragene Inhaber. Genau dessen Namen liefert § 76 Abs. 3 BBergG, und zwar ohne dass Du ein berechtigtes Interesse darlegen musst.
Hilft mir das Kataster bei der Finanzierung?
Manchmal. Banken fragen im Ruhrgebiet regelmäßig nach bergbaulichen Auskünften. Eine klare Registerlage nimmt der Diskussion die Spitze — die eigentliche Risikofrage beantwortet aber die grundstücksbezogene Auskunft, nicht das Rechteverzeichnis.
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Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.
Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

