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Grundbuchauszug – einfach erklärt

Die Bank will einen Grundbuchauszug, der Makler will einen Grundbuchauszug, und der Notar sagt, er hole sich seinen selbst. Drei Leute, ein Wort — und jeder meint etwas leicht anderes. Der eine braucht einen aktuellen amtlichen Ausdruck, der andere ist mit einer Kopie zufrieden, der dritte darf ohnehin direkt ins System.

Was ist ein Grundbuchauszug?

Ein Grundbuchauszug ist ein Ausdruck des Grundbuchblatts, das zu einem bestimmten Grundstück gehört — also die Abschrift dessen, was das Grundbuchamt über dieses Grundstück gespeichert hat.

Rechtlich ist er eine Abschrift im Sinne von § 12 Abs. 2 der Grundbuchordnung. Wer das Grundbuch einsehen darf, kann eine Abschrift fordern, und diese Abschrift ist auf Verlangen zu beglaubigen. Genau daraus ergeben sich die zwei Sorten, die Du im Alltag antriffst.

Wie das in der Praxis aussieht

Es gibt den einfachen und den amtlichen Ausdruck.

  • Der einfache Ausdruck ist eine unbeglaubigte Kopie. Inhaltlich steht dasselbe drin. Er kostet 10 Euro (Nummer 17000 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG).
  • Der amtliche Ausdruck trägt Siegel und Beglaubigungsvermerk. Er kostet 20 Euro (Nummer 17001 KV GNotKG). Neben diesen Gebühren wird keine Dokumentenpauschale erhoben.

Ein dritter Fall wird oft mit den beiden verwechselt: der unbeglaubigte Ausdruck mit Löschungen. Standardmäßig bekommst Du einen bereinigten Auszug, in dem gelöschte Eintragungen nicht mehr auftauchen. Wenn Du wissen willst, was früher einmal auf dem Grundstück lastete — etwa ein altes Wohnrecht oder eine gelöschte Dienstbarkeit —, musst Du den Auszug ausdrücklich mit den Löschungen anfordern. Sonst siehst Du nur die Gegenwart.

Inhaltlich folgt der Auszug immer dem Aufbau des Blattes: Aufschrift, Bestandsverzeichnis und die drei Abteilungen. Steht in einer Abteilung nur ein Strich, ist dort nichts eingetragen. Das ist die beste Zeile, die Du in Abteilung III lesen kannst — dort steht sonst auch, ob ein Grundpfandrecht mit einer Vollstreckungsunterwerfung nach § 800 ZPO versehen ist.

Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen, im Büro
Christian Gottschling, Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH

Warum das für Dich wichtig ist

Der Auszug ist das erste Dokument, das jeder Beteiligte sehen will, und er ist gleichzeitig das Dokument, das am schnellsten veraltet. Zwischen Deinem Ausdruck und dem Notartermin kann sich das Blatt ändern. Deshalb verlässt sich der Notar nicht auf Deinen Ausdruck, sondern unterrichtet sich bei Geschäften über eingetragene Rechte selbst über den Grundbuchinhalt (§ 21 Abs. 1 BeurkG).

Für Essen gilt: Zuständig ist das Grundbuchamt beim Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen. Für Grundstücke in Steele, Kray, Freisenbruch, Horst und Überruhr ist dagegen das Amtsgericht Essen-Steele am Grendplatz 2 zuständig. Ein „Amtsgericht Essen-Werden“ existiert nicht; Werden, Kettwig, Heidhausen und Fischlaken laufen über die Zweigertstraße. Wenn Du für ein Haus in Kray beim Amtsgericht Essen anfragst, wird Dein Antrag weitergeleitet — und Du wartest länger.

Beim Verkauf ist der Auszug Pflichtbestandteil der Unterlagen. Ohne ihn kann kein Notar einen Entwurf schreiben und keine Bank eine Finanzierung prüfen. Was sonst noch dazugehört, steht unter Unterlagen für den Immobilienverkauf.

Was Du tun musst

Du stellst einen schriftlichen Antrag beim zuständigen Grundbuchamt und legst Dein berechtigtes Interesse dar (§ 12 Abs. 1 GBO). Dafür brauchst Du:

  • die genaue Bezeichnung des Grundstücks — am besten Gemarkung, Flur und Flurstück, sonst Adresse und Grundbuchblattnummer,
  • den Grund Deines Interesses: Eigentum, Erbenstellung, Kaufvertragsentwurf, Vollmacht des Eigentümers,
  • einen Nachweis dazu, etwa Personalausweiskopie und Kaufvertragsentwurf oder Erbschein.

Als Eigentümer geht es ohne weiteren Nachweis. Als Kaufinteressent brauchst Du in der Regel eine schriftliche Zustimmung des Eigentümers. Notare, Gerichte und Behörden haben einen eigenen Zugang und fragen nicht bei Dir nach. Der praktische Ablauf in Essen — Formular, Postweg, Bearbeitungszeit — steht unter Grundbuchauszug Essen.

Die häufigsten Fallstricke

Der Auszug ist ein halbes Jahr alt

Banken akzeptieren in der Regel keinen Auszug, der älter als drei Monate ist. Wenn Du eine Wohnung verkaufst und der Verkauf sich zieht, brauchst Du irgendwann einen zweiten. Das kostet wieder 20 Euro und wieder Zeit. Plane den Auszug deshalb nicht zu früh ein.

Die Wohnung hat ein eigenes Blatt

Bei einer Eigentumswohnung gibt es kein gemeinsames Grundbuch für das Haus, sondern ein Wohnungsgrundbuch je Einheit. Der Auszug für Deine Wohnung sagt nichts über die Lasten der Nachbarwohnung — aber sehr wohl etwas über den Miteigentumsanteil am Grundstück. Was genau in der Aufteilung steht, erklärt der Eintrag Teilungserklärung.

Verweise werden nicht mitbestellt

Im Grundbuch steht selten der volle Inhalt eines Rechts. Bei der Eintragung einer Belastung wird auf die Eintragungsbewilligung Bezug genommen (§ 44 Abs. 2 GBO), und Dienstbarkeiten werden im Text nur schlagwortartig bezeichnet. „Wegerecht für den jeweiligen Eigentümer von Flurstück 112″ sagt Dir nicht, wie breit der Weg ist und wer ihn unterhält. Das steht in der Urkunde in den Grundakten — die musst Du zusätzlich anfordern.

Der bereinigte Auszug verschweigt die Geschichte

Gerade bei Altbauten in Holsterhausen oder Frohnhausen sind über die Jahrzehnte Rechte eingetragen und wieder gelöscht worden. Ein rot durchgestrichener Eintrag erzählt Dir, dass da einmal etwas war. Wenn Du wissen willst, warum die Nachbarparzelle so seltsam geschnitten ist, hilft nur der Auszug mit Löschungen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Grundbuchauszug ist die Abschrift des Grundbuchblatts (§ 12 Abs. 2 GBO).
  • Einfacher Ausdruck 10 Euro, amtlicher Ausdruck mit Siegel 20 Euro (KV GNotKG 17000 und 17001).
  • Du bekommst ihn nur, wenn Du ein berechtigtes Interesse darlegst.
  • Zuständig ist das Amtsgericht Essen, Zweigertstraße 52 — für Steele, Kray, Freisenbruch, Horst und Überruhr das Amtsgericht Essen-Steele, Grendplatz 2.
  • Der Standardauszug zeigt keine gelöschten Rechte. Wer die Geschichte braucht, muss sie ausdrücklich mitbestellen.
  • Banken wollen ihn meist nicht älter als drei Monate.

Häufige Fragen

Was kostet ein Grundbuchauszug?

Zehn Euro als einfacher Ausdruck, zwanzig Euro als amtlicher Ausdruck. Diese Beträge stehen fest im Kostenverzeichnis zum GNotKG (Nummern 17000 und 17001) und sind unabhängig vom Wert der Immobilie. Eine zusätzliche Dokumentenpauschale wird nicht erhoben.

Wie lange dauert es, bis ich ihn habe?

Rechne beim schriftlichen Antrag mit etwa ein bis drei Wochen. Über einen Notar geht es deutlich schneller, weil er einen elektronischen Abrufzugang hat. Wenn es eilt, ist der Weg über den Notar der kürzere.

Brauche ich den amtlichen oder reicht der einfache?

Für Deinen eigenen Überblick reicht der einfache. Banken, Gerichte und Behörden verlangen fast immer den amtlichen Ausdruck. Im Zweifel bestellst Du den amtlichen — der Aufpreis von zehn Euro ist billiger als ein zweiter Antrag.

Kann ich den Auszug online abrufen?

Als Privatperson nicht. Der elektronische Abruf ist Notaren, Gerichten, Behörden und bestimmten Berufsgruppen vorbehalten. Anbieter im Internet, die Dir einen Auszug „sofort“ versprechen, leiten Deinen Antrag nur weiter und verlangen dafür ein Vielfaches der amtlichen Gebühr.

Sehe ich im Auszug, was die Immobilie wert ist?

Nein. Kaufpreise stehen nicht im Grundbuch. In Abteilung III steht der Nennbetrag eingetragener Grundpfandrechte, und der hat mit dem heutigen Wert wenig zu tun: Eine Grundschuld über 200.000 Euro kann längst getilgt und trotzdem noch eingetragen sein. Orientierung geben in Essen die Immobilienrichtwerte des Gutachterausschusses.

Wer darf den Auszug außer mir noch sehen?

Jeder, der ein berechtigtes Interesse darlegt. Über jede Einsicht führt das Grundbuchamt aber ein Protokoll, und Du kannst als Eigentümer daraus Auskunft verlangen (§ 12 Abs. 4 GBO). Du kannst also nachträglich feststellen, wer sich für Dein Grundstück interessiert hat.

Steht meine Grundschuld noch drin, obwohl der Kredit bezahlt ist?

Sehr wahrscheinlich ja. Grundpfandrechte verschwinden nicht automatisch mit der letzten Rate. Sie werden erst gelöscht, wenn die Bank eine Löschungsbewilligung erteilt und Du die Löschung beim Grundbuchamt beantragst. Viele Eigentümer sehen das zum ersten Mal, wenn sie verkaufen wollen.

Was mache ich, wenn im Auszug etwas Falsches steht?

Wenn die Unrichtigkeit nachweisbar ist, kann das Grundbuch ohne Bewilligung des Betroffenen berichtigt werden (§ 22 Abs. 1 GBO). Hat das Grundbuchamt selbst fehlerhaft eingetragen, trägt es von Amts wegen einen Widerspruch ein (§ 53 Abs. 1 GBO). Gegen Entscheidungen des Grundbuchamts gibt es die Beschwerde (§ 71 GBO). Gehe damit zum Notar, nicht direkt zum Gericht.

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Christian Gottschling mit dem Team von GOTTSCHLING Immobilien in Essen
Christian Gottschling und das Team von GOTTSCHLING Immobilien

Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.

Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.