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Erbe ausschlagen: Fristen und Folgen

Team GOTTSCHLING Immobilien Essen
Sechs Wochen – und ein Fehler, der die Frist verbaut

Ein Brief vom Amtsgericht liegt im Kasten, drei Wochen nach der Beerdigung. Darin steht, dass Du Erbe geworden bist. In derselben Woche ruft eine Bank an und fragt nach einem Darlehen, von dem Du nie gehört hast. Ab jetzt tickt eine Uhr, die kaum jemand kennt: sechs Wochen. Wer sie verstreichen lässt, hat angenommen, ob er will oder nicht.

Sechs Wochen, gerechnet ab Kenntnis

Die Frist steht in § 1944 BGB: Die Ausschlagung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen. Entscheidend ist der Fristbeginn, und der ist nicht der Todestag. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Du von dem Anfall und dem Grunde der Berufung Kenntnis erlangst. Übersetzt: Du musst wissen, dass der Erblasser gestorben ist, und warum ausgerechnet Du erbst.

Bist Du durch ein Testament berufen, beginnt die Frist frühestens mit der Bekanntgabe der eröffneten Verfügung durch das Nachlassgericht. Deshalb ist der Brief vom Gericht so wichtig: Er ist meistens der Startschuss. Auf sechs Monate verlängert sich die Frist in zwei Fällen, die § 1944 Abs. 3 BGB nennt: wenn der Erblasser seinen letzten Wohnsitz nur im Ausland hatte, oder wenn Du Dich bei Fristbeginn im Ausland aufhältst.

Und wenn die Frist abläuft? § 1943 BGB ist deutlich: Mit dem Ablauf der Frist gilt die Erbschaft als angenommen. Es gibt keine Erinnerung, keine Mahnung, keine Nachfrist. Ab diesem Moment haftest Du für die Nachlassverbindlichkeiten grundsätzlich auch mit Deinem eigenen Vermögen.

So wird ausgeschlagen, und was es kostet

Ein Brief genügt nicht. Eine E-Mail erst recht nicht. § 1945 BGB lässt genau zwei Wege zu.

  • Zur Niederschrift des Nachlassgerichts. Du erklärst die Ausschlagung persönlich, und sie wird zu Protokoll genommen. Das Amtsgericht Essen nennt die Entgegennahme von Erbausschlagungserklärungen ausdrücklich als Aufgabe seiner Nachlassabteilung.
  • In öffentlich beglaubigter Form. Ein Notar beurkundet oder beglaubigt Deine Erklärung, und die Urkunde geht an das Nachlassgericht.

Bei der zweiten Variante steckt eine Falle: Nicht die Beglaubigung wahrt die Frist, sondern der Eingang der Erklärung beim Nachlassgericht.

Die Kosten sind der angenehme Teil. Geschäftswert ist nach § 103 Abs. 1 GNotKG der Wert des betroffenen Vermögens nach Abzug der Verbindlichkeiten. Beim überschuldeten Nachlass ist dieser Wert null oder negativ, also bleibt es bei der Mindestgebühr: Die Gebühr beträgt nach KV 21201 Nr. 7 GNotKG 0,5, mindestens aber 30,00 Euro. Ist der Nachlass dagegen werthaltig, wird es teurer, bei 300.000 Euro sind es 0,5 aus 635,00 Euro, also 317,50 Euro je ausschlagender Person. Dreißig Euro gegen eine Haftung, die nach oben offen ist: Das ist die eigentliche Rechnung.

Was schon als Annahme gilt

Angenommen wird die Erbschaft nicht nur ausdrücklich, sondern auch durch schlüssiges Verhalten. Genau hier verbauen sich Menschen die Ausschlagung, ohne es zu merken. Typisch:

  • Nachlassgegenstände verkaufen oder verschenken, vom Auto bis zur Münzsammlung
  • die Wohnung räumen und den Hausrat entsorgen lassen
  • auf ein Konto des Erblassers zugreifen und Geld für eigene Zwecke abheben
  • einen Erbschein beantragen oder eine Nachlassforderung einziehen

Nicht jede Handlung ist fatal. § 1959 BGB stellt klar: Besorgst Du vor der Ausschlagung erbschaftliche Geschäfte, giltst Du gegenüber dem späteren Erben als Geschäftsführer ohne Auftrag. Den Rohrbruch abstellen, verderbliche Lebensmittel entsorgen, die Katze versorgen: keine Annahme. Die Grenze verläuft zwischen Bewahren und Verwerten.

Meine Empfehlung ist unbequem, aber bewährt: Solange die sechs Wochen laufen, wird nichts verkauft, nichts entrümpelt und nichts abgehoben. Die Frage, wer die Entrümpelung zahlt, stellt sich erst danach.

Wer nach Dir erbt, und warum die Kette weiterläuft

§ 1953 BGB beschreibt die Wirkung in einem Satz: Wird die Erbschaft ausgeschlagen, gilt der Anfall an den Ausschlagenden als nicht erfolgt, und die Erbschaft fällt demjenigen an, der berufen wäre, wenn Du zur Zeit des Erbfalls nicht gelebt hättest.

Hier laufen Familien in eine Falle. Schlägst Du als Kind des Verstorbenen aus, giltst Du als weggedacht, und Deine eigenen Kinder rücken nach. Sind die minderjährig, sind sie plötzlich Erben eines überschuldeten Nachlasses. Für sie muss mit ausgeschlagen werden, und zwar von den gesetzlichen Vertretern.

Eine gute Nachricht steckt in § 1643 Abs. 3 BGB: Tritt der Anfall an das Kind erst infolge der Ausschlagung eines Elternteils ein, ist die Genehmigung des Familiengerichts nur erforderlich, wenn der Elternteil neben dem Kind berufen war. Im klassischen Fall – Vater schlägt aus, dadurch erben die Kinder – braucht es also keine Genehmigung. Wichtig bleibt die Reihenfolge: Für das Kind beginnt eine eigene Frist, weil der Grund seiner Berufung erst mit der Ausschlagung entsteht.

Praktisch heißt das: Erst wird der Stammbaum aufgemalt, dann geht jemand zum Gericht. Geschwister, Neffen, Enkel, betagte Eltern – die Kette läuft weiter, bis niemand mehr da ist. Am Ende steht nach § 1942 Abs. 2 BGB der Fiskus, und der kann nicht ausschlagen.

Die Ausschlagung anfechten

Manchmal stellt sich zwei Monate später heraus, dass der Nachlass gar nicht überschuldet war, weil ein Sparbuch auftaucht. Dafür gibt es § 1954 BGB: Die Anfechtung kann nur binnen sechs Wochen erfolgen, gerechnet ab Kenntnis vom Anfechtungsgrund. Bei Auslandsbezug sind es wieder sechs Monate, spätestens dreißig Jahre nach der Ausschlagung ist Schluss.

Angefochten wird nach § 1955 BGB gegenüber dem Nachlassgericht, in derselben Form wie die Ausschlagung selbst; die Anfechtung gilt dann nach § 1957 BGB als Annahme. Auch die Versäumung der Frist lässt sich anfechten, § 1956 BGB. Üblicher Grund ist ein Irrtum über die Überschuldung. Verlassen würde ich mich darauf nicht.

Wenn Ausschlagen nicht mehr geht: die Alternativen

Angenommen ist nicht verloren. Das Gesetz kennt mehrere Werkzeuge, die die Haftung nachträglich auf den Nachlass begrenzen. Keines verlängert die Sechs-Wochen-Frist, aber alle schützen das eigene Vermögen.

WerkzeugGrundlageWirkungWann sinnvoll
Nachlassverwaltung§ 1975, § 1981 BGBHaftung beschränkt sich auf den Nachlass, ein Verwalter übernimmtwenn noch Masse da ist
Nachlassinsolvenz§ 1975 BGB, § 315 InsOdasselbe, über das Insolvenzgerichtbei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung
Dürftigkeitseinrede§ 1990 BGBDu verweigerst die Zahlung, gibst aber den Nachlass herauswenn für ein Verfahren nicht genug Masse da ist
Dreimonatseinrede§ 2014 BGBZahlungen dürfen zunächst verweigert werdenzum Luftholen direkt nach der Annahme
Inventar§ 1993, § 2003 BGBordnet den Nachlass und sichert die Beschränkungimmer, wenn Gläubiger auftauchen

Zwei Punkte werden unterschätzt. Erstens: Die Nachlassverwaltung kann nach § 1982 BGB abgelehnt werden, wenn keine den Kosten entsprechende Masse da ist. Dann bleibt die Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB – Du verweigerst die Befriedigung, soweit der Nachlass nicht reicht, gibst ihn aber zur Zwangsvollstreckung heraus. Zweitens: Setzt ein Gläubiger über das Nachlassgericht eine Inventarfrist und lässt Du sie verstreichen, haftest Du nach § 1994 BGB unbeschränkt. Das Inventar ist kein lästiges Formular, sondern Dein Schutzschild.

Wann Ausschlagen bei einer Immobilie ein Fehler ist

Gehört eine Immobilie zum Nachlass, wird der Reflex gefährlich. Zwei Fehler sehe ich regelmäßig.

Erster Fehler: nur auf die Grundschuld schauen. In Abteilung III des Grundbuchs steht der eingetragene Betrag, nicht die Restschuld. Eine Grundschuld über 250.000 Euro kann längst auf 40.000 Euro getilgt sein, ohne dass das Grundbuch das verrät. Deshalb hole ich zuerst einen aktuellen Grundbuchauszug und danach die Restvaluta bei der Bank.

Zweiter Fehler: den Marktwert schätzen statt rechnen. Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen veröffentlicht für jeden Stadtteil Immobilienrichtwerte. Eine Eigentumswohnung im Weiterverkauf liegt in Bredeney bei rund 3.300 Euro je Quadratmeter Wohnfläche, in Rüttenscheid bei rund 2.925 Euro und in Katernberg bei rund 1.900 Euro. Eine 80-Quadratmeter-Wohnung in Rüttenscheid kommt damit rechnerisch auf gut 230.000 Euro. Gegen eine Restschuld von 90.000 Euro ist das kein überschuldeter Nachlass, sondern ein Vermögenswert.

Vor der Ausschlagung gehören deshalb vier Zahlen auf den Tisch: Restvaluta bei der Bank, offene Wohngeld- oder Hausgeldrückstände, Instandhaltungsstau und ein nachvollziehbarer Marktwert. Sind mehrere Erben beteiligt, kommt der zweite Schritt gleich hinterher – wie eine Erbengemeinschaft aufgelöst wird, habe ich getrennt aufgeschrieben, und notfalls endet sie in einer Teilungsversteigerung. Ist die Immobilie mit einem lebenslangen Nutzungsrecht belastet, lohnt vorher der Blick auf Verkauf trotz Wohnrecht oder Nießbrauch, denn dort steckt oft der halbe Wert. Und wer ausschlägt, weil er die Erbschaftsteuer fürchtet, rechnet meistens falsch: Freibeträge und Stundung stehen unter Erbschaftsteuer bei Immobilien.

Die Bestattungspflicht bleibt, egal was Du erklärst

Dieser Punkt erwischt die meisten kalt: Die Ausschlagung befreit nicht von der Bestattungspflicht. Sie ist keine Erbenpflicht, sondern eine öffentlich-rechtliche Pflicht nach Landesrecht. § 8 des Bestattungsgesetzes NRW knüpft sie an die Verwandtschaft und nennt die Reihenfolge: Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Vom Erbrecht ist dort nicht die Rede.

Kommt niemand der Pflicht nach, lässt die örtliche Ordnungsbehörde der Gemeinde bestatten – in Essen also die Stadt – und holt sich die Kosten von den Bestattungspflichtigen zurück. Davon zu unterscheiden ist § 1968 BGB: Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung. Wer wirksam ausgeschlagen hat, ist nicht mehr Erbe und kann sie nicht aus dem Nachlass nehmen, bleibt aber als Angehöriger in der Pflicht; ist die Übernahme unzumutbar, kommt § 74 SGB XII über das Sozialamt in Betracht. Beruhigend ist: Die Beerdigung zu organisieren und zu bezahlen ist keine Annahme der Erbschaft.

Wo das in Essen stattfindet

Zuständig ist nach § 343 Abs. 1 FamFG das Gericht, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte – nicht das Gericht am Ort der Immobilie und nicht das an Deinem Wohnort. Für Essen ist das die Nachlassabteilung des Amtsgerichts Essen, Zweigertstraße 52, 45130 Essen, Telefonzentrale 0201 803-0. Für Kettwig, Werden, Heidhausen und Fischlaken ist das Amtsgericht Essen zuständig, für Steele, Kray, Freisenbruch, Horst und Überruhr das Amtsgericht Essen-Steele.

Das Gericht empfiehlt für Nachlassangelegenheiten ausdrücklich eine telefonische Terminabsprache. Werden die sechs Wochen knapp, ist das kein Detail, sondern der ganze Unterschied: Wer keinen Termin bekommt, geht zum Notar und lässt die beglaubigte Erklärung fristwahrend beim Gericht einreichen. Weitere Themen rund um den Erbfall stehen unter Erben und Immobilien.

Fazit

Die Ausschlagungsfrist beträgt sechs Wochen ab Kenntnis vom Erbfall und vom Grund der Berufung, bei Auslandsbezug sechs Monate, und sie läuft ohne Erinnerung ab. Erklärt wird nur zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder in öffentlich beglaubigter Form, und die Erklärung muss innerhalb der Frist beim Gericht ankommen. Wer vorher Nachlassgegenstände verkauft, die Wohnung räumt oder auf Konten zugreift, hat meist schon angenommen. Nach der Ausschlagung rücken die Nächstberufenen nach, häufig die eigenen minderjährigen Kinder. Und bei einer Immobilie lohnt vor jeder Entscheidung ein Blick auf Restvaluta und Marktwert – ausgeschlagen wird oft ein Vermögen, das nur schlecht gerechnet war.

Häufige Fragen zur Erbausschlagung

Wann genau beginnen die sechs Wochen?

Nicht am Todestag, sondern mit dem Zeitpunkt, in dem Du nach § 1944 Abs. 2 BGB vom Anfall und vom Grund Deiner Berufung Kenntnis erlangst, bei einem Testament frühestens mit der Bekanntgabe der eröffneten Verfügung.

Genügt ein Brief oder eine E-Mail an das Nachlassgericht?

Nein, § 1945 BGB lässt nur die Erklärung zur Niederschrift des Nachlassgerichts oder die öffentlich beglaubigte Form zu, und bei der notariellen Variante muss die Erklärung innerhalb der sechs Wochen beim Gericht eingehen.

Was kostet eine Ausschlagung?

Nach KV 21201 Nr. 7 GNotKG fällt eine 0,5-Gebühr an, mindestens 30,00 Euro, und weil sich der Geschäftswert nach § 103 GNotKG aus dem Vermögen abzüglich der Verbindlichkeiten ergibt, bleibt es beim überschuldeten Nachlass genau bei diesen 30 Euro.

Darf ich die Wohnung des Verstorbenen vorher ausräumen?

Besser nicht, denn das Verwerten oder Entsorgen von Hausrat gilt regelmäßig als schlüssige Annahme, während reine Erhaltungsmaßnahmen nach § 1959 BGB unschädlich bleiben.

Muss ich für meine minderjährigen Kinder mit ausschlagen?

Ja, nach § 1953 BGB rücken sie an Deine Stelle, und die Erklärung geben die gesetzlichen Vertreter ab; eine Genehmigung des Familiengerichts ist nach § 1643 Abs. 3 BGB nur nötig, wenn der Elternteil neben dem Kind berufen war.

Kann ich eine Ausschlagung rückgängig machen?

Nur durch Anfechtung nach § 1954 BGB binnen sechs Wochen ab Kenntnis des Anfechtungsgrunds, in der Form des § 1955 BGB gegenüber dem Nachlassgericht, und die Anfechtung der Ausschlagung gilt dann nach § 1957 BGB als Annahme.

Ich habe die Frist verpasst und der Nachlass ist überschuldet, was jetzt?

Dann bleibt die Haftungsbeschränkung über Nachlassverwaltung oder Nachlassinsolvenz nach § 1975 BGB und, wenn dafür die Masse fehlt, die Dürftigkeitseinrede des § 1990 BGB.

Muss ich die Beerdigung trotz Ausschlagung bezahlen?

Die Bestattungspflicht nach § 8 des Bestattungsgesetzes NRW knüpft an die Verwandtschaft und nicht an die Erbenstellung, sie bleibt also bestehen; das Organisieren und Bezahlen der Bestattung ist umgekehrt keine Annahme der Erbschaft.

Lohnt sich die Ausschlagung, wenn eine Immobilie im Nachlass ist?

Das entscheiden vier Zahlen: Restvaluta bei der Bank, offene Wohngeldrückstände, Instandhaltungsstau und Marktwert nach den Immobilienrichtwerten des Gutachterausschusses – denn die eingetragene Grundschuld sagt nichts über die tatsächliche Restschuld aus.

Welches Gericht ist zuständig?

Nach § 343 Abs. 1 FamFG das Nachlassgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Erblassers, für Essen also das Amtsgericht Essen in der Zweigertstraße 52, für Kettwig und Werden das Amtsgericht Essen und für Steele, Kray, Freisenbruch, Horst und Überruhr das Amtsgericht Essen-Steele.

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Auszeichnung FOCUS TOP Immobilienmakler für GOTTSCHLING Immobilien
Als TOP-Immobilienmakler ausgezeichnet – unter anderem von FOCUS
  • Ausgezeichnet von CHIP, FOCUS, Properbird und dem Capital Makler-Kompass als Top-Immobilienmakler.
  • Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet.
  • Über 20 Jahre in Essen – inhabergeführt, keine Filiale einer Kette.
  • Eigenes Handwerkernetz für Entrümpelung, Maler, Boden, Fliesen, Bad, Elektrik, Dach und Dämmung.

Alle Auszeichnungen findest du im Makler-Portfolio.

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Christian Gottschling mit dem Team von GOTTSCHLING Immobilien in Essen
Christian Gottschling und das Team von GOTTSCHLING Immobilien

Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.

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Zuletzt geprüft am 4. September 2026. Rechtsgrundlagen: §§ 1943 ff., 1954, 1959, 1968, 1975 ff., 1990, 2058 BGB, § 1643 BGB, §§ 1030 ff., 1047, 1092, 1093 BGB, §§ 879, 880 BGB, § 22 GBO, § 14 BewG, §§ 52, 74a, 85a, 180 ff. ZVG, § 8 Bestattungsgesetz NRW, § 74 SGB XII, GNotKG und GKG. Zuständigkeiten: Amtsgericht Essen als Nachlassgericht und Grundbuchamt. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.