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Erbschein – einfach erklärt

Die Sparkasse gibt keine Auskunft, das Grundbuchamt schreibt nicht um, und der Kaufinteressent für die Wohnung der Mutter wird langsam ungeduldig. Alle wollen dasselbe Dokument sehen, und keiner sagt Dir, ob Du es überhaupt brauchst.

Oft brauchst Du es nicht. Und wenn doch, kostet es die Gebühr zweimal.

Was ist ein Erbschein?

Der Erbschein ist ein Zeugnis des Nachlassgerichts darüber, wer Erbe geworden ist und mit welchem Anteil.

So steht es in § 2353 BGB: Das Nachlassgericht hat dem Erben auf Antrag ein Zeugnis über sein Erbrecht und, wenn er nur zu einem Teil berufen ist, über die Größe des Erbteils zu erteilen.

Sein Wert liegt im öffentlichen Glauben. Wer von demjenigen, der im Erbschein als Erbe bezeichnet ist, etwas erwirbt, darf sich auf den Inhalt verlassen (§ 2366 BGB). Deshalb verlangen ihn Banken, Versicherungen und Grundbuchämter — nicht aus Bürokratie, sondern weil sie sich damit absichern.

Wann Du ohne auskommst

Das ist der Teil, der Geld spart. § 35 Abs. 1 GBO sagt: Der Nachweis der Erbfolge kann grundsätzlich nur durch einen Erbschein oder ein Europäisches Nachlasszeugnis geführt werden. Beruht die Erbfolge aber auf einer Verfügung von Todes wegen, die in einer öffentlichen Urkunde enthalten ist, genügt es, wenn statt des Erbscheins die Verfügung und die Niederschrift über deren Eröffnung vorgelegt werden.

Im Klartext: Wer ein notarielles Testament oder einen Erbvertrag hinterlässt, erspart seinen Erben den Erbschein für die Grundbuchumschreibung. Das eigenhändige Testament vom Küchentisch genügt dafür nicht — es ist keine öffentliche Urkunde. Das Grundbuchamt kann einen Erbschein allerdings weiterhin verlangen, wenn es die Erbfolge durch diese Urkunden nicht für nachgewiesen hält, etwa bei unklaren Formulierungen.

Auch Banken akzeptieren ein eröffnetes notarielles Testament häufig. Einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt es nicht, aber fragen kostet nichts. Was beim Verkauf ohne Erbschein zu beachten ist, steht unter Verkauf ohne Erbschein.

Christian Gottschling steht vor einem Einfamilienhaus mit Verkaufsschild, Hausverkauf in Essen
Vor einem Haus im Verkauf

Wie das in der Praxis aussieht

Zuständig ist nach § 343 FamFG das Amtsgericht am letzten gewöhnlichen Aufenthalt des Verstorbenen. Für den größten Teil Essens ist das das Amtsgericht Essen in der Zweigertstraße 52, für Steele, Kray, Freisenbruch, Horst und Überruhr das Amtsgericht Essen-Steele am Grendplatz 2. Ein Amtsgericht Essen-Werden gibt es nicht; Werden, Kettwig, Heidhausen und Fischlaken laufen über die Zweigertstraße.

Was in den Antrag gehört, listet § 352 FamFG auf: Todeszeitpunkt, letzter gewöhnlicher Aufenthalt und Staatsangehörigkeit, das Verwandtschaftsverhältnis, ob Personen vorhanden sind, die Dich ausschließen würden, ob Verfügungen von Todes wegen existieren, ob ein Rechtsstreit über das Erbrecht läuft, dass Du angenommen hast, und die Größe Deines Erbteils. Die entscheidenden Angaben musst Du durch öffentliche Urkunden nachweisen — Sterbeurkunde, Geburtsurkunden, Heiratsurkunde — und den Rest vor Gericht oder vor einem Notar an Eides statt versichern (§ 352 Abs. 3 FamFG).

Gibt es mehrere Erben, wird auf Antrag ein gemeinschaftlicher Erbschein erteilt; den Antrag kann jeder einzelne Erbe stellen (§ 352a FamFG). Das ist für jede Erbengemeinschaft der praktische Weg — es muss nicht jeder zum Gericht laufen.

Was er kostet

Und hier kommt der Punkt, den fast alle unterschätzen: Die Gebühr fällt doppelt an. Nach Nummer 12210 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG wird für das Verfahren über den Antrag eine 1,0-Gebühr erhoben, und die Anmerkung dazu stellt klar, dass die Gebühr für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung gesondert erhoben wird. Diese ist ihrerseits eine 1,0-Gebühr (Nummer 23300 des Kostenverzeichnisses). Beide rechnen nach Tabelle B des § 34 GNotKG.

Der Geschäftswert ist nach § 40 Abs. 1 GNotKG der Wert des Nachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls; vom Erblasser herrührende Verbindlichkeiten werden abgezogen. Ein Restdarlehen auf dem Haus senkt die Gebühr also.

Nachlasswert (nach Abzug der Schulden)eine 1,0-GebührErbschein insgesamt
50.000 Euro165 Euro330 Euro
100.000 Euro273 Euro546 Euro
200.000 Euro435 Euro870 Euro
300.000 Euro635 Euro1.270 Euro
500.000 Euro935 Euro1.870 Euro

Zum Vergleich mit Essener Zahlen: Eine Eigentumswohnung in Rüttenscheid mit 90 Quadratmetern liegt beim Immobilienrichtwert von 2.925 Euro je Quadratmeter rechnerisch bei rund 263.000 Euro, dieselbe Wohnung in Katernberg bei 1.900 Euro je Quadratmeter bei rund 171.000 Euro. Das sind Mediane des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen und keine Preisaussage für ein konkretes Objekt — aber sie zeigen, dass der Unterschied beim Erbschein schnell mehrere hundert Euro ausmacht.

Dazu ein zweiter Kostenpunkt, den Du nicht verpassen solltest: Die Eintragung der Erben im Grundbuch ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall beim Grundbuchamt eingeht (Anmerkung zu Nummer 14110 des Kostenverzeichnisses). Das gilt auch, wenn die Erben erst infolge einer Erbauseinandersetzung eingetragen werden.

Die häufigsten Fallstricke

Der Erbschein wird beantragt, obwohl er nicht nötig ist

Liegt ein notarielles Testament mit Eröffnungsniederschrift vor, brauchst Du für das Grundbuch nach § 35 GBO keinen. Wer trotzdem einen beantragt, zahlt die Gebühr zweimal für nichts. Frag zuerst beim Grundbuchamt und bei der Bank, was sie akzeptieren.

Der Nachlasswert wird zu hoch angegeben

Maßgeblich ist der Wert im Zeitpunkt des Erbfalls abzüglich der Erblasserschulden (§ 40 GNotKG). Wer die Grundschuld vergisst oder die Immobilie großzügig schätzt, zahlt eine höhere Gebühr — und zwar zweimal.

Er wird unrichtig und niemand merkt es

Ergibt sich, dass der Erbschein unrichtig ist, zieht ihn das Nachlassgericht ein; mit der Einziehung wird er kraftlos (§ 2361 BGB). Das passiert typischerweise nach einer nachträglich aufgetauchten Verfügung oder nach einer Abschichtung, die die Quoten verschiebt.

Die Beantragung wird zum Flaschenhals beim Verkauf

Zwischen Antrag und Erteilung liegen je nach Aktenlage Wochen bis Monate — vor allem, wenn Urkunden aus dem Ausland beschafft werden müssen. Wer erst nach dem unterschriebenen Kaufvertrag daran denkt, hält den Notartermin auf. Zur Reihenfolge siehe Immobilie geerbt — erste Schritte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Erbschein weist nach, wer mit welcher Quote Erbe ist (§ 2353 BGB), und genießt öffentlichen Glauben (§ 2366 BGB).
  • Bei notariellem Testament oder Erbvertrag mit Eröffnungsniederschrift ist er fürs Grundbuch entbehrlich (§ 35 GBO) — das spart echtes Geld.
  • Die Gebühr fällt doppelt an: einmal für die Erteilung, einmal für die eidesstattliche Versicherung, beide nach Tabelle B.
  • Geschäftswert ist der Nachlasswert im Erbfall abzüglich der Erblasserschulden (§ 40 GNotKG).
  • Mehrere Erben beantragen einen gemeinschaftlichen Erbschein; jeder Einzelne darf den Antrag stellen (§ 352a FamFG).
  • Die Grundbuchberichtigung bleibt gebührenfrei, wenn sie binnen zwei Jahren nach dem Erbfall beantragt wird.

Häufige Fragen

Reicht ein handschriftliches Testament statt des Erbscheins?

Fürs Grundbuch nicht. § 35 Abs. 1 Satz 2 GBO verlangt eine Verfügung in einer öffentlichen Urkunde; ein eigenhändiges Testament ist das nicht, auch nicht nach der Eröffnung durch das Nachlassgericht. Für Banken ist es Verhandlungssache.

Wie lange dauert die Erteilung?

Das hängt an der Vollständigkeit der Unterlagen. Sind alle Personenstandsurkunden da und ist die Erbfolge unstreitig, geht es zügig. Streit unter den Beteiligten, unklare Testamente oder Auslandsbezug verlängern es erheblich; das Gericht kann sogar öffentlich zur Anmeldung von Erbrechten auffordern (§ 352d FamFG).

Kann ich den Erbschein auf das Inland beschränken?

Ja. Gehören zum Nachlass Gegenstände im Ausland, kann der Antrag nach § 352c FamFG auf die im Inland befindlichen Gegenstände beschränkt werden. Das senkt auch den Geschäftswert.

Wer zahlt den Erbschein bei mehreren Erben?

Wirtschaftlich der Nachlass, formal der Antragsteller. Beim gemeinschaftlichen Erbschein bemisst sich der Wert nach dem gesamten Nachlass; beim Erbschein für nur einen Miterben nach dessen Anteil (§ 40 Abs. 2 GNotKG).

Brauche ich ihn, um Konten aufzulösen?

Nicht zwingend. Viele Banken akzeptieren eine über den Tod hinaus geltende Vollmacht oder ein eröffnetes notarielles Testament. Eine transmortale Vollmacht ist deshalb eines der wirksamsten Mittel, den Erbschein überflüssig zu machen — siehe Vorsorgevollmacht.

Was ist ein Testamentsvollstreckerzeugnis?

Ein eigenes Zeugnis nach § 2368 BGB, auf das die Vorschriften über den Erbschein entsprechend anzuwenden sind. Es weist die Verfügungsbefugnis des Testamentsvollstreckers nach — und die verlangt § 35 Abs. 2 GBO für das Grundbuch gesondert.

Wo steht der Antragsablauf im Detail?

Unter Erbschein beantragen habe ich aufgeschrieben, welche Unterlagen Du mitbringst und wie der Termin abläuft. Was überhaupt zum Nachlass zählt, steht unter Nachlass.

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Christian Gottschling mit dem Team von GOTTSCHLING Immobilien in Essen
Christian Gottschling und das Team von GOTTSCHLING Immobilien

Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.

Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.