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Berliner Testament – einfach erklärt

Zwei Seiten, von ihr geschrieben, von ihm mitunterschrieben: „Wir setzen uns gegenseitig zu Alleinerben ein. Nach dem Tod des Längerlebenden erben unsere Kinder zu gleichen Teilen.“ Für viele Ehepaare in Essen ist das der ganze Nachlassplan.

Er funktioniert. Nur nicht so, wie die meisten denken — und beim ersten Todesfall kann er richtig teuer werden.

Was ist ein Berliner Testament?

Ein Berliner Testament ist ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten, in dem sie sich gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und bestimmen, dass nach dem Tod des Längerlebenden ein Dritter — meist die Kinder — den beiderseitigen Nachlass erhält.

Ein gemeinschaftliches Testament können nach § 2265 BGB nur Ehegatten errichten. Die Form ist erleichtert: Es genügt, wenn einer der Ehegatten das Testament eigenhändig schreibt und unterschreibt und der andere die gemeinschaftliche Erklärung eigenhändig mitunterzeichnet; der Mitunterzeichnende soll Ort und Zeit seiner Unterschrift angeben (§ 2267 BGB).

Der Name steht in keinem Gesetz. Was das Gesetz regelt, ist die Auslegung: Haben Ehegatten sich gegenseitig als Erben eingesetzt und bestimmt, dass danach der beiderseitige Nachlass an einen Dritten fällt, ist im Zweifel anzunehmen, dass dieser Dritte Erbe des zuletzt versterbenden Ehegatten ist (§ 2269 Abs. 1 BGB). Die Kinder erben also nicht zweimal, sondern einmal — am Ende.

Wie das in der Praxis aussieht

Der eigentliche Kern ist die Bindung. Verfügungen in einem gemeinschaftlichen Testament sind wechselbezüglich, wenn anzunehmen ist, dass die eine ohne die andere nicht getroffen worden wäre (§ 2270 Abs. 1 BGB). Setzen sich Eheleute gegenseitig ein oder bedenken sie Angehörige des anderen, ist die Wechselbezüglichkeit im Zweifel anzunehmen (§ 2270 Abs. 2 BGB).

Solange beide leben, kann jeder widerrufen — aber nur über den Weg des § 2296 BGB: durch Erklärung gegenüber dem anderen Ehegatten, notariell beurkundet (§ 2271 Abs. 1 BGB). Einseitig und heimlich durch ein neues Testament geht es nicht.

Mit dem Tod des ersten Ehegatten erlischt das Widerrufsrecht (§ 2271 Abs. 2 BGB). Der Überlebende ist gebunden. Er kann seine Verfügung nur noch aufheben, wenn er das ihm Zugewendete ausschlägt. Das heißt im Klartext: Wer nach dem Tod des Partners feststellt, dass er das Erbe lieber anders verteilen möchte, kann das nicht mehr — es sei denn, er verzichtet auf alles, was er gerade geerbt hat.

Und die Kinder? Sie sind beim ersten Erbfall enterbt. Damit haben sie einen Pflichtteil in Höhe der Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils (§ 2303 BGB), und zwar sofort, in Geld, gegen den überlebenden Elternteil. Genau dagegen richten sich die üblichen Pflichtteilsstrafklauseln: Wer beim ersten Erbfall den Pflichtteil fordert, soll beim zweiten nur wieder den Pflichtteil bekommen. Diese Klauseln bremsen, aber sie verhindern nichts.

Christian Gottschling mit Wohnungsschlüssel vor der Objektwand seines Maklerbüros in Essen
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Warum das für Dich wichtig ist

Weil das Eigenheim beim ersten Todesfall zur Zahlstelle werden kann. Ein Beispiel mit Essener Zahlen: Ein Ehepaar besitzt eine Eigentumswohnung in Frohnhausen mit 90 Quadratmetern. Beim Immobilienrichtwert von 2.350 Euro je Quadratmeter Wohnfläche sind das rechnerisch rund 211.500 Euro — ein Median des Gutachterausschusses für Grundstückswerte in der Stadt Essen und keine Preisaussage für ein konkretes Objekt. Der Anteil des Verstorbenen daran ist die Hälfte, rund 105.750 Euro. Es gibt zwei Kinder. Gesetzlich hätte jedes Kind ein Viertel des Nachlasses geerbt, der Pflichtteil ist die Hälfte davon, also ein Achtel: rund 13.200 Euro je Kind. Verlangen beide, sind das rund 26.400 Euro, die der überlebende Ehepartner aus eigener Tasche zahlen muss — und er hat kein Geld, er hat eine Wohnung.

Zweitens die Steuer. Bei der Einheitslösung wird das Vermögen zweimal übertragen — erst auf den Ehepartner, dann auf die Kinder. Die persönlichen Freibeträge der Kinder gegenüber dem zuerst verstorbenen Elternteil verfallen dabei ungenutzt. Bei größeren Vermögen kostet das mehr als jede Notargebühr; siehe Freibeträge bei der Erbschaftsteuer und Erbschaftsteuer bei Immobilien. Für das selbst bewohnte Haus gibt es eine eigene Befreiung, siehe Familienheim-Befreiung.

Drittens die Kosten der Errichtung. Für ein gemeinschaftliches Testament fällt beim Notar nach Nummer 21100 des Kostenverzeichnisses zum GNotKG eine 2,0-Gebühr an, mindestens 120 Euro — beim Einzeltestament ist es nach Nummer 21200 eine 1,0-Gebühr, mindestens 60 Euro. Dafür ersetzt die notarielle Urkunde mit Eröffnungsniederschrift den Erbschein für das Grundbuch (§ 35 GBO), und zwar bei beiden Erbfällen. Die Grundbuchberichtigung selbst ist gebührenfrei, wenn der Antrag binnen zwei Jahren seit dem Erbfall eingeht.

Die häufigsten Fallstricke

Die Bindung wird unterschätzt

Nach dem Tod des Partners ist der Überlebende gebunden (§ 2271 Abs. 2 BGB). Neue Lebensumstände — eine zweite Ehe, ein zerstrittenes Kind, ein Enkel mit Behinderung — lassen sich dann nicht mehr abbilden. Wer sich Beweglichkeit erhalten will, muss im Testament ausdrücklich einen Änderungsvorbehalt für den Überlebenden aufnehmen. Ohne diesen Satz ist die Tür zu.

Der Pflichtteil kommt sofort

Kinder sind beim ersten Erbfall enterbt und können sofort Geld fordern. Der überlebende Ehepartner sitzt dann in einer abbezahlten Wohnung mit einer Rechnung. Die Stundungsmöglichkeit des § 2331a BGB hilft, wenn er sonst das Familienheim aufgeben müsste — aber sie ist ein Aufschub, keine Streichung.

Die Scheidung wird vergessen

Wird die Ehe vor dem Tod eines Ehegatten aufgelöst, bleiben die Verfügungen nur insoweit wirksam, als anzunehmen ist, dass sie auch für diesen Fall getroffen worden wären (§ 2268 Abs. 2 BGB). In der Regel ist das Testament damit hinfällig — verlassen sollte man sich darauf nicht, sondern es aktiv widerrufen.

Die Rücknahme aus der Verwahrung

Ein gemeinschaftliches Testament kann aus der amtlichen Verwahrung nur von beiden Ehegatten zurückgenommen werden (§ 2272 BGB). Und die Rücknahme eines notariellen Testaments gilt als Widerruf (§ 2256 BGB). Wer allein zum Amtsgericht geht, erreicht nichts — wer zu zweit geht, kippt womöglich mehr, als er wollte.

Das Wichtigste in Kürze

  • Nur Ehegatten können ein gemeinschaftliches Testament errichten (§ 2265 BGB); einer schreibt, der andere unterschreibt mit (§ 2267 BGB).
  • Im Zweifel sind die Kinder Erben des zuletzt versterbenden Ehegatten, nicht Nacherben (§ 2269 BGB).
  • Wechselbezügliche Verfügungen binden; nach dem ersten Todesfall ist der Überlebende gebunden (§§ 2270, 2271 BGB).
  • Zu Lebzeiten geht der Widerruf nur notariell beurkundet gegenüber dem Partner (§§ 2271, 2296 BGB).
  • Die Kinder sind beim ersten Erbfall enterbt und können sofort den Pflichtteil fordern.
  • Steuerlich verfallen die Freibeträge der Kinder gegenüber dem Erstverstorbenen.

Häufige Fragen

Können auch unverheiratete Paare ein Berliner Testament machen?

Nein. § 2265 BGB lässt das gemeinschaftliche Testament nur für Ehegatten zu. Unverheiratete Paare brauchen zwei Einzeltestamente oder einen Erbvertrag — und der bindet sogar stärker.

Was ist der Unterschied zwischen Einheitslösung und Trennungslösung?

Bei der Einheitslösung wird der Überlebende Vollerbe und die Kinder erben erst von ihm; das ist die gesetzliche Auslegungsregel des § 2269 BGB. Bei der Trennungslösung wird der Überlebende nur Vorerbe und die Kinder werden Nacherben. Die Trennungslösung schützt das Vermögen besser, schränkt den Überlebenden aber stark ein. Sie muss ausdrücklich angeordnet werden.

Hilft eine Pflichtteilsstrafklausel wirklich?

Sie erzeugt Druck, mehr nicht. Ein Kind, das beim ersten Erbfall Geld braucht, kann trotzdem fordern — es verliert dann nur die Erbenstellung beim zweiten Erbfall und behält dort seinen Pflichtteil. Bei kleinen Nachlässen wirkt die Klausel gut, bei großen manchmal gar nicht.

Kann der überlebende Ehepartner die Wohnung verkaufen?

Bei der Einheitslösung ja, er ist Vollerbe und alleiniger Eigentümer. Bei der Trennungslösung ist er als Vorerbe in seinen Verfügungen über Grundstücke beschränkt, wenn er nicht ausdrücklich befreit wurde. Was im Grundbuch steht, entscheidet in der Praxis — siehe Grundbuch.

Muss das Berliner Testament zum Notar?

Nein, es geht handschriftlich nach § 2267 BGB. Nur ersetzt es dann für das Grundbuch keinen Erbschein, weil es keine öffentliche Urkunde ist. Bei einer Immobilie im Vermögen rechnet sich der Notartermin deshalb fast immer.

Was passiert, wenn beide gleichzeitig sterben?

Dann greift die Schlusserbeneinsetzung unmittelbar, sofern das Testament diesen Fall regelt. Fehlt eine Regelung, wird es unübersichtlich — deshalb gehört eine Klausel für den gleichzeitigen Tod in jedes gemeinschaftliche Testament.

Wie ändert man ein Berliner Testament, solange beide leben?

Am einfachsten gemeinsam: Beide errichten ein neues gemeinschaftliches Testament und widerrufen das alte ausdrücklich. Der einseitige Weg über § 2296 BGB ist möglich, aber er beendet die Bindung für beide und sollte nicht ohne Beratung gegangen werden.

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Christian Gottschling mit dem Team von GOTTSCHLING Immobilien in Essen
Christian Gottschling und das Team von GOTTSCHLING Immobilien

Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.

Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.