Pflichtteil – einfach erklärt
Der Brief vom Notar liegt auf dem Tisch, das Testament ist eröffnet, und Du stehst nicht darin. Stattdessen hat Deine Schwester das Haus in Rellinghausen bekommen. Der erste Gedanke ist fast immer derselbe: Dann gehört mir doch wenigstens ein Viertel von dem Haus.
Nein. Genau das ist der häufigste Irrtum im deutschen Erbrecht. Wer enterbt ist, bekommt kein Stück Immobilie. Er bekommt Geld.
Was ist der Pflichtteil?
Der Pflichtteil ist ein Anspruch auf Geld gegen die Erben in Höhe der Hälfte des Wertes des gesetzlichen Erbteils.
So steht es in § 2303 BGB. Berechtigt sind nur drei Gruppen: Abkömmlinge, also Kinder und Enkel, ausserdem der Ehegatte und die Eltern des Erblassers. Geschwister, Nichten und Neffen haben nie einen Pflichtteil.
Wichtig ist das Wort Geld. Der Pflichtteilsberechtigte wird nicht Miteigentümer, er kommt nicht ins Grundbuch, er sitzt nicht in der Erbengemeinschaft und er darf beim Verkauf nicht mitreden. Er hat eine Forderung wie ein Handwerker, der eine Rechnung geschrieben hat.
Wie das in der Praxis aussieht
Die Rechnung geht in drei Schritten: gesetzlichen Erbteil bestimmen, halbieren, mit dem Nachlasswert multiplizieren.
Ein Beispiel mit Essener Zahlen. Eine Witwe stirbt und hinterlässt eine Eigentumswohnung in Rüttenscheid, 90 Quadratmeter. Mit dem Immobilienrichtwert von 2.925 Euro je Quadratmeter kommt man auf rund 263.000 Euro. Es gibt zwei Kinder, eines davon ist im Testament ausgeschlossen. Der gesetzliche Erbteil jedes Kindes wäre die Hälfte gewesen, der Pflichtteil ist also ein Viertel: rund 65.800 Euro. Diesen Betrag schuldet das erbende Kind aus eigener Tasche, fällig sofort.
Massgeblich ist nach § 2311 BGB der Bestand und der Wert des Nachlasses zur Zeit des Erbfalls; der Wert ist notfalls durch Schätzung zu ermitteln, und eine Wertbestimmung des Erblassers selbst ist ausdrücklich nicht massgebend. Gemeint ist der Verkehrswert, nicht der niedrigere Steuerwert, mit dem das Finanzamt rechnet.
Damit der Berechtigte überhaupt rechnen kann, gibt ihm § 2314 BGB drei Rechte: Auskunft über den Bestand des Nachlasses, Zuziehung bei der Aufnahme des Verzeichnisses und Ermittlung des Wertes der Nachlassgegenstände. Er kann sogar verlangen, dass ein Notar das Nachlassverzeichnis aufnimmt. Die Kosten dafür fallen nach § 2314 Abs. 2 BGB dem Nachlass zur Last, nicht dem Fragenden.

Warum das für Dich wichtig ist
Weil der Pflichtteil bei Immobilien fast immer ein Liquiditätsproblem ist. Wer ein Haus erbt und 65.000 Euro auszahlen soll, hat das Geld nicht auf dem Konto. Er hat ein Dach.
Dafür gibt es § 2331a BGB. Der Erbe kann Stundung verlangen, wenn die sofortige Erfüllung wegen der Art der Nachlassgegenstände eine unbillige Härte wäre; das Gesetz nennt als Beispiel ausdrücklich den Fall, dass er sonst das Familienheim aufgeben müsste. Solange der Anspruch nicht bestritten wird, entscheidet darüber das Nachlassgericht. In Essen ist das das Amtsgericht Essen in der Zweigertstrasse 52; für Steele, Kray, Freisenbruch, Horst und Überruhr das Amtsgericht Essen-Steele am Grendplatz 2. Ein Amtsgericht Essen-Werden gibt es nicht, Werden, Kettwig, Heidhausen und Fischlaken laufen über die Zweigertstrasse.
Die Interessen des Berechtigten sind dabei angemessen zu berücksichtigen. Eine Stundung ist ein Aufschub, keine Streichung. Wer stattdessen verkauft, sollte die Reihenfolge kennen: sie steht unter Immobilie geerbt, erste Schritte.
Schenkungen zählen mit: der Ergänzungsanspruch
Der zweite Teil des Pflichtteilsrechts macht die meisten Übergabeverträge kaputt. Nach § 2325 Abs. 1 BGB kann der Berechtigte verlangen, dass eine Schenkung des Erblassers dem Nachlass rechnerisch hinzugerechnet wird. Wer sein Haus zehn Monate vor dem Tod dem Lieblingskind überschreibt, hat den Pflichtteil damit nicht gesenkt.
Die Zeit hilft allerdings. § 2325 Abs. 3 BGB schmilzt die Schenkung ab: innerhalb des ersten Jahres vor dem Erbfall wird sie in vollem Umfang berücksichtigt, innerhalb jedes weiteren Jahres um jeweils ein Zehntel weniger. Sind zehn Jahre seit der Leistung verstrichen, bleibt sie ganz unberücksichtigt. Wer also fünf volle Jahre vor dem Tod verschenkt hat, dessen Immobilie zählt noch mit sechs Zehnteln.
Zwei Sonderregeln dazu. Bei einer Schenkung an den Ehegatten beginnt die Frist nach § 2325 Abs. 3 Satz 3 BGB nicht vor der Auflösung der Ehe. Und wenn beim Erben nichts zu holen ist, kann sich der Berechtigte nach § 2329 BGB direkt an den Beschenkten halten; der kann die Herausgabe des Geschenks durch Zahlung des fehlenden Betrags abwenden. Wer eine Immobilie verschenken will, plant deshalb nicht in Monaten, sondern in Jahrzehnten.
Die häufigsten Fallstricke
Der Nachlasswert wird zu niedrig angesetzt
Der Erbe rechnet gern mit dem Steuerwert oder mit einem Verkaufspreis unter Verwandten. Massgeblich ist der Verkehrswert am Todestag. Zwischen einer Wohnung in Bredeney mit 3.300 Euro je Quadratmeter und einer gleich grossen in Katernberg mit 1.900 Euro liegen schnell sechsstellige Unterschiede. Wer unsicher ist, lässt den Wert nach § 2314 BGB auf Kosten des Nachlasses ermitteln.
Die Verjährung wird verschlafen
Für den Pflichtteilsanspruch gilt die regelmässige Frist von drei Jahren aus § 195 BGB. Sie beginnt nach § 199 Abs. 1 BGB mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Berechtigte vom Erbfall und von seiner Enterbung erfahren hat. Der Anspruch selbst entsteht nach § 2317 BGB schon mit dem Erbfall. Wer wartet, bis das Haus endlich verkauft ist, kann zu spät sein.
Erbe sein und trotzdem Pflichtteil wollen
Wer zwar Erbe geworden ist, aber mit einem Vermächtnis, einer Auflage, einer Teilungsanordnung oder einer Testamentsvollstreckung belastet wurde, hat nach § 2306 BGB die Wahl: ausschlagen und den Pflichtteil verlangen. Die Ausschlagungsfrist beginnt erst mit Kenntnis von der Beschränkung. Diese Entscheidung ist unumkehrbar und gehört vor einen Fachanwalt. Wie eine Ausschlagung abläuft, steht unter Erbe ausschlagen.
Der Pflichtteil wird mit einem Mitspracherecht verwechselt
Ein Pflichtteilsberechtigter kann den Verkauf einer geerbten Wohnung nicht blockieren, keine Teilungsversteigerung betreiben und keine Eintragung im Grundbuch verlangen. Er kann Auskunft fordern und Geld einklagen. Das ist viel, aber es ist etwas anderes.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe der halben gesetzlichen Erbquote (§ 2303 BGB), kein Anteil an der Immobilie.
- Berechtigt sind nur Kinder und Enkel, der Ehegatte und die Eltern.
- Massgeblich ist der Verkehrswert am Todestag (§ 2311 BGB); Auskunft und Wertermittlung gehen zulasten des Nachlasses (§ 2314 BGB).
- Schenkungen zählen mit und schmelzen erst über zehn Jahre um je ein Zehntel ab (§ 2325 Abs. 3 BGB).
- Wer sonst das Familienheim verlieren würde, kann Stundung verlangen (§ 2331a BGB) — darüber entscheidet das Nachlassgericht.
- Die Verjährung beträgt drei Jahre ab Schluss des Jahres, in dem Du vom Erbfall und Deiner Enterbung erfahren hast.
Häufige Fragen
Kann ich als Pflichtteilsberechtigter verlangen, dass das Haus verkauft wird?
Nein. Du hast einen Zahlungsanspruch gegen die Erben, kein Recht am Objekt. Ob das Haus verkauft, vermietet oder selbst genutzt wird, entscheiden die Erben. Praktisch führt Dein Anspruch trotzdem oft zum Verkauf, weil das Geld sonst nicht da ist.
Wie hoch ist mein Pflichtteil, wenn ein Ehegatte und zwei Kinder da sind?
Bei Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte gesetzlich die Hälfte, die beiden Kinder je ein Viertel. Der Pflichtteil eines enterbten Kindes ist dann ein Achtel des Nachlasswertes. Wie die Quoten zustande kommen, steht unter gesetzliche Erbfolge.
Muss ich den Pflichtteil versteuern?
Ja, aber erst, wenn Du ihn geltend machst: nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe b ErbStG entsteht die Steuer im Zeitpunkt der Geltendmachung. Beim Erben mindert der geltend gemachte Pflichtteil umgekehrt den steuerpflichtigen Erwerb, weil er nach § 10 Abs. 5 Nr. 2 ErbStG als Nachlassverbindlichkeit abziehbar ist. Die persönlichen Freibeträge gelten auch hier.
Kann man den Pflichtteil ganz ausschliessen?
Durch ein Testament nicht. Sicher wirkt nur ein notarieller Pflichtteilsverzicht, den der Berechtigte zu Lebzeiten des Erblassers erklärt, meistens gegen eine Abfindung. Eine Entziehung wegen schwerer Verfehlungen ist gesetzlich möglich, in der Praxis aber selten erfolgreich.
Was ist mit einem Berliner Testament?
Es ändert am Pflichtteil nichts. Setzen sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein, sind die Kinder beim ersten Todesfall enterbt und können sofort ihren Pflichtteil verlangen. Genau dagegen richten sich die Strafklauseln im Berliner Testament.
Zählt eine Schenkung mit Niessbrauch anders?
Behält sich der Schenker ein umfassendes Nutzungsrecht vor, läuft die Zehnjahresfrist des § 2325 Abs. 3 BGB nach der Rechtsprechung häufig gar nicht erst an, weil er das Objekt wirtschaftlich nicht aus der Hand gegeben hat. Wer mit Niessbrauch überträgt, bespricht das vorher mit dem Notar.
Und wenn der Erbe gar nichts herausrückt?
Dann bleibt die Stufenklage: erst Auskunft, dann eidesstattliche Versicherung, dann Zahlung. Vorher lohnt fast immer eine Einigung, weil Gutachten und Gerichtskosten den Nachlass schneller aufzehren, als beide Seiten glauben. Was danach unter mehreren Erben zu regeln ist, steht unter Erbauseinandersetzung.
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Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.
Zuletzt geprüft am 5. September 2026. Rechtsgrundlagen wurden am Wortlaut auf gesetze-im-internet.de geprüft. Marktdaten: Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Stadt Essen über BORIS.NRW. Kosten- und Zeitangaben sind Größenordnungen aus der Praxis, keine amtlichen Zusagen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung – im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

