Pfusch am Bau vor dem Verkauf: das Haftungsrisiko

Souterrain eines Zweifamilienhauses in Steele. Der Eigentümer führt mich durch zwei helle Räume mit Laminat, einer Duschkabine und einer Küchenzeile. „Hab ich alles selbst gemacht, mit meinem Schwager, der ist Elektriker.“ Vierzig Quadratmeter zusätzliche Wohnfläche, sagt er, und er möchte sie im Exposé haben. Ich frage nach der Baugenehmigung. Er schaut mich an, als hätte ich nach dem Kassenzettel für die Bohrmaschine gefragt. In der Bauakte steht später: Kellerräume, Lagerung. Und ab diesem Moment ist das kein Ausbau mehr, sondern ein Haftungsfall.
Warum Eigenleistung beim Verkauf etwas anderes ist als beim Wohnen
Solange Du selbst in einem Haus wohnst, ist Eigenleistung Deine Sache. Du trägst das Risiko, Du kennst die Baustelle, Du weißt, wo die Leitung liegt. In dem Moment, in dem Du verkaufst, wechselt das Risiko den Besitzer — und das Recht schaut sehr genau hin, unter welchen Bedingungen es das tut.
Vier Dinge fehlen bei Eigenleistung fast immer, und alle vier fallen erst beim Verkauf auf:
- Kein Gegner für Mängel. Bei einer Handwerkerleistung haftet der Betrieb nach § 634a BGB fünf Jahre ab Abnahme für ein Bauwerk. Bei Eigenleistung gibt es niemanden, der haftet — außer Dir gegenüber dem Käufer.
- Keine Rechnungen. Damit kein Nachweis, was verbaut wurde, wann und in welcher Qualität. Ein Käufer, der fragt „Was liegt hinter der Wand?“, bekommt keine Antwort.
- Keine Fachunternehmererklärungen. Für Elektro, Gas, Wasser, Abgasanlagen und Abdichtung gibt es Bescheinigungen, die nur ein zugelassener Betrieb ausstellt. Ohne sie fehlt der Nachweis, dass die Anlage regelkonform ist.
- Keine Genehmigung, wo eine nötig war. Das ist der schwerste der vier Punkte, dazu unten mehr.
Nicht jede Eigenleistung ist ein Problem. Wände streichen, Laminat verlegen, Fliesen setzen, eine Küche montieren — das darf jeder, und niemand wird Dich dafür belangen. Wo Laienarbeit sofort auffällt und was Du besser abgibst, steht unter Bodenbeläge und Malerarbeiten.
Die fünf Gewerke, bei denen es wirklich eng wird
Elektro. Arbeiten an der festen Elektroinstallation darf nur ausführen, wer in das Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragen ist. Das gilt für den Zählerplatz, die Unterverteilung und jeden fest verlegten Stromkreis. Ein selbst gesetzter Sicherungskasten ohne Fehlerstromschutzschalter ist nicht nur ein Mangel, sondern eine Gefahr — und im Schadensfall ein Problem mit der Gebäudeversicherung.
Gas und Trinkwasser. Dieselbe Logik, dasselbe Verzeichnis. Bei Gas kommt die Dichtheitsprüfung dazu, bei Trinkwasser die Frage nach zulässigen Werkstoffen und nach Stagnation in stillgelegten Leitungen.
Feuerstätten und Abgasanlagen. Ein neuer Kaminofen, ein Anschluss an einen bestehenden Schornstein, eine geänderte Heizung — all das muss der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger abnehmen. Fehlt die Bescheinigung, ist die Anlage formal nicht in Betrieb zu nehmen.
Statik. Ein Wanddurchbruch, das Entfernen einer Wand zwischen Küche und Wohnzimmer, ein neues Fenster in einer tragenden Wand: Ob eine Wand tragend ist, sieht man ihr nicht an, und ein Sturz, der zu kurz aufliegt, arbeitet jahrelang, bevor er reißt. Ohne Nachweis eines Tragwerksplaners ist das der gefährlichste Punkt auf dieser Liste.
Abdichtung und Bauphysik. Eine selbst geklebte Dampfbremse im Dachausbau, eine nachträgliche Innendämmung, eine Kellerabdichtung von innen: Die Fehler zeigen sich erst nach Jahren, dann aber flächig. Feuchtes Holz, Schimmel hinter der Verkleidung, dunkle Ecken.
Die Offenbarungspflicht: was Du sagen musst
Der Grundsatz ist einfacher, als die meisten denken. Du musst nicht alles erzählen, was Du über Dein Haus weißt. Du musst einen Käufer ungefragt über Mängel aufklären, die zwei Bedingungen erfüllen: Er kann sie bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennen, und sie sind für seine Kaufentscheidung erheblich.
Was er sieht, musst Du nicht ansagen. Nach § 442 BGB sind die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen, wenn er ihn bei Vertragsschluss kennt. Der Riss, der quer durch die Wand läuft, ist sichtbar. Der Riss hinter dem Wandschrank ist es nicht.
Typisch offenbarungspflichtig in Essener Bestandsobjekten:
- Ein früherer Wasserschaden, auch wenn er repariert wurde.
- Schimmel, auch wenn er entfernt und überstrichen ist.
- Feuchtigkeit im Keller, die nur bei bestimmten Wetterlagen auftritt.
- Selbst ausgeführte Arbeiten an Elektro, Gas oder Statik.
- Eine Nutzung ohne Genehmigung.
- Ein bekannter Bergschaden oder eine Altlast auf dem Grundstück.
- Beschlüsse oder Sanierungsstau in der Eigentümergemeinschaft, die auf den Käufer zukommen.
Welche Punkte in welcher Form ins Exposé und in den Vertrag gehören, steht ausführlich unter Mängel offenlegen.
§ 444 BGB: warum der Gewährleistungsausschluss dann nichts wert ist
Fast jeder notarielle Kaufvertrag über eine gebrauchte Immobilie enthält den Ausschluss der Sachmängelhaftung. Das ist üblich, sinnvoll und rechtlich in Ordnung. Nur hat er eine Sollbruchstelle, und die steht in § 444 BGB: Auf eine Vereinbarung, durch welche die Rechte des Käufers wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden, kann sich der Verkäufer nicht berufen, soweit er den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
Arglist ist dabei kein hoher Berg. Es reicht, dass Du den Mangel kennst oder ihn für möglich hältst, weißt oder damit rechnest, dass er für den Käufer wichtig ist, und trotzdem schweigst. Vorsatz zur Schädigung braucht es nicht.
Drei Varianten davon sehe ich immer wieder:
- Aktives Verdecken. Schimmel überstreichen, einen feuchten Fleck mit einem Schrank verstellen, einen Riss vor der Besichtigung zuspachteln. Das wiegt schwerer als schlichtes Schweigen.
- Falsche Antwort auf eine konkrete Frage. Wer gefragt wird „War hier mal Wasser?“ und nein sagt, hat keine Diskussionsgrundlage mehr.
- Behauptungen ins Blaue hinein. „Elektrik ist neu“ oder „der Keller ist trocken“ zu sagen, ohne es zu wissen, steht dem arglistigen Verschweigen nach der Rechtsprechung gleich. Sag lieber: „Das weiß ich nicht.“
Und die Frist ist lang. Normalerweise verjähren Mängelansprüche beim Grundstückskauf nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren, wenn es um ein Bauwerk geht. Hat der Verkäufer arglistig verschwiegen, gilt nach § 438 Abs. 3 BGB die regelmäßige Verjährungsfrist — die beginnt erst, wenn der Käufer den Mangel entdeckt. Praktisch bedeutet das: Du kannst noch viele Jahre nach dem Notartermin Post bekommen. Der Käufer kann dann mindern, zurücktreten oder Schadensersatz verlangen — und im schlimmsten Fall die Rückabwicklung des ganzen Kaufs.
Schwarzarbeit: der Vertrag, den es nie gab
„Ohne Rechnung ist es zwanzig Prozent billiger.“ Der Satz kostet in Wahrheit alles.
Nach § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes leistet Schwarzarbeit, wer Dienst- oder Werkleistungen erbringt oder ausführen lässt und dabei unter anderem seine steuerlichen Pflichten oder seine sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten nicht erfüllt oder ein zulassungspflichtiges Handwerk ohne Eintragung in der Handwerksrolle betreibt. Wichtig ist das Wort „ausführen lässt“: Der Auftraggeber ist mitgemeint, nicht nur der Betrieb.
Die Folge ist hart. Ein Werkvertrag, der bewusst ohne Rechnung geschlossen wird, um Umsatzsteuer zu sparen, verstößt gegen ein gesetzliches Verbot und ist nach § 134 BGB nichtig. Der Bundesgerichtshof hat daraus in mehreren Entscheidungen die vollen Konsequenzen gezogen:
- Der Handwerker bekommt keinen Werklohn — auch nicht über Bereicherungsrecht.
- Der Auftraggeber bekommt keine Mängelansprüche. Kein Nachbessern, kein Minderungsrecht, kein Schadensersatz.
- Und wer schon gezahlt hat, bekommt sein Geld auch bei völlig missratener Arbeit nicht zurück.
Beide Seiten stehen also ohne Rechte da. Das ist gewollt: Wer sich außerhalb der Rechtsordnung stellt, wird von ihr nicht geschützt. Dazu kommen Bußgelder und, bei hinterzogener Steuer, ein Strafverfahren.
Für den Verkauf heißt das zweierlei. Erstens hast Du keine Unterlagen — keine Rechnung, keine Fachunternehmererklärung, nichts, was Du einem Käufer oder dessen Bank vorlegen könntest. Zweitens fehlt Dir die Steuerermäßigung: Sowohl § 35a EStG als auch § 35c EStG setzen ausdrücklich voraus, dass eine Rechnung vorliegt und der Betrag auf das Konto des Leistungserbringers überwiesen wurde. Die vermeintlich gesparte Umsatzsteuer ist damit oft schon rechnerisch aufgezehrt. Worauf Du bei einem seriösen Angebot achtest, steht unter Angebote vergleichen.
Fehlende Baugenehmigung: Anbau, Dachausbau, Nutzungsänderung
Der häufigste Fall in meinem Alltag ist nicht der wilde Anbau, sondern die stille Nutzungsänderung. Aus einem Keller wird ein Zimmer. Aus einem Speicher werden zwei Kinderzimmer. Aus einer Garage wird ein Büro. Aus einem Einfamilienhaus werden zwei Wohnungen.
Bauordnungsrechtlich ist eine Nutzungsänderung ein eigenständiges Vorhaben. Es kommt nicht darauf an, ob gemauert wurde, sondern darauf, ob an die neue Nutzung andere Anforderungen zu stellen sind — an Raumhöhe, Belichtung, Rettungswege, Brandschutz, Schallschutz, Stellplätze. Genau deshalb ist der Kellerausbau aus dem ersten Absatz genehmigungspflichtig, obwohl außen niemand etwas sieht.
Drei Folgen treffen Dich beim Verkauf:
- Die Wohnfläche stimmt nicht. Nicht genehmigte Aufenthaltsräume gehören nicht in die Wohnflächenangabe. Wer sie hineinrechnet, macht eine Angabe, auf die sich der Käufer verlässt — und die Wohnfläche ist eine der wenigen Zahlen, bei denen Gerichte besonders streng sind. Wie Du sie sauber ermittelst, steht unter Wohnflächenberechnung erstellen.
- Die Finanzierung wackelt. Der Gutachter einer Bank bewertet, was genehmigt ist. Fällt die Fläche weg, sinkt der Beleihungswert, und der Käufer bekommt weniger Darlehen als geplant. Das merkst Du oft erst zwei Wochen vor dem Notartermin.
- Die Bauaufsicht kann eingreifen. Möglich sind eine Nutzungsuntersagung und, bei baulichen Eingriffen, eine Beseitigungsanordnung. Ob sie kommt, ist eine Ermessensfrage — dass sie kommen kann, reicht dem Käufer, um den Preis zu drücken.
Ein verwandter Fall in der Eigentumswohnung: ein Raum, der in der Teilungserklärung als Hobbyraum oder Keller geführt ist und tatsächlich bewohnt wird. Dazu Hobbyraum im Teileigentum und, für Umbauten in der Wohnung selbst, Umbau in der Eigentumswohnung.
Bestandsschutz und was er nicht leistet
„Das ist doch Bestandsschutz“ ist der meistgesagte und am häufigsten falsch verwendete Satz auf Besichtigungen.
Bestandsschutz bedeutet: Eine bauliche Anlage, die einmal rechtmäßig errichtet worden ist, darf in ihrem Bestand und in ihrer bisherigen Nutzung weiter genutzt werden, auch wenn die heutigen Vorschriften strenger sind. Das ist der Schutz des Eigentums vor rückwirkenden Anforderungen. Ein Haus aus den Fünfzigerjahren muss keine heutige Dämmung haben.
Was Bestandsschutz nicht leistet:
- Er entsteht nicht dadurch, dass etwas lange unbemerkt bleibt. Eine nie genehmigte Nutzung wird durch Zeitablauf nicht legal, so lange sie auch schon läuft.
- Er deckt nur die bisherige Nutzung. Ändert sich die Nutzung, ist der Schutz für diesen Teil weg.
- Er endet, wenn wesentlich in die Substanz eingegriffen wird. Wer eine Anlage so weitgehend umbaut, dass sie einer Neuerrichtung gleichkommt, muss heutiges Recht einhalten.
- Er hilft nicht gegen konkrete Gefahren. Gegen eine Anlage, von der eine erhebliche Gefahr für Leben oder Gesundheit ausgeht, kann die Bauaufsicht auch bei Bestandsschutz einschreiten.
Für Dich als Verkäufer ist die praktische Frage ohnehin eine andere: Nicht ob die Bauaufsicht kommt, sondern ob der Käufer und seine Bank es merken. Sie merken es fast immer, weil die Bauakte angefordert wird.
Sauber dokumentieren vor dem Verkauf
Der Weg aus dem Risiko führt nicht über Verschweigen, sondern über Papier. Fünf Schritte, in dieser Reihenfolge:
Erstens: Bauakte einsehen. Beim Amt für Geoinformation, Vermessung und Kataster der Stadt Essen kannst Du als Eigentümer Einsicht in die Bauakte nehmen. Dort steht, was genehmigt ist — Grundrisse, Baubeschreibung, Schlussabnahme, spätere Änderungen. Erst danach weißt Du, ob Du überhaupt ein Problem hast. Der Ablauf steht unter Bauakte in Essen einsehen.
Zweitens: Abweichungen benennen. Vergleiche genehmigten Grundriss und Wirklichkeit Raum für Raum. Was abweicht, schreibst Du auf. Diese Liste ist unangenehm und sie ist Deine Versicherung.
Drittens: Sammeln, was es gibt. Rechnungen, Fachunternehmererklärungen, Feuerstättenbescheid des Bezirksschornsteinfegers, Prüfberichte, Fotos von verdeckten Bauteilen aus der Bauphase. Fotos von offenen Wänden und Leitungen sind für einen Käufer viel wert.
Viertens: Nachträglich legalisieren, wo es geht. Für viele Nutzungsänderungen ist ein nachträglicher Bauantrag möglich. Wenn die Räume die Anforderungen erfüllen, ist das der sauberste Weg — er kostet Zeit und Gebühren und macht aus vierzig ungenehmigten Quadratmetern echte Wohnfläche. Wenn nicht, weißt Du wenigstens, woran Du bist.
Fünftens: Den Zustand von außen feststellen lassen. Ein Zustandsbericht eines Sachverständigen beschreibt, was tatsächlich da ist. Was darin steht, ist offengelegt — und was offengelegt ist, kann Dir niemand als arglistig verschwiegen vorhalten. Sachverständige findest Du unter anderem über die Kreishandwerkerschaft Essen und über die Industrie- und Handelskammer für Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen zu Essen.
Was in den Kaufvertrag gehört
Der Notar beurkundet, was ihr ihm sagt. Er recherchiert nicht, ob Dein Keller genehmigt ist. Deshalb musst Du die Punkte selbst liefern, und zwar vor dem Entwurf, nicht im Termin.
- Konkrete Mängel konkret benennen. Nicht „der Verkäufer weist auf altersbedingte Mängel hin“ — das ist eine Leerformel, die vor Gericht nichts trägt. Sondern: welcher Raum, welches Bauteil, welche Beobachtung, wann.
- Fehlende Genehmigungen ausdrücklich aufnehmen. Ein Satz wie „Die Räume im Untergeschoss werden als Aufenthaltsräume genutzt; eine Baugenehmigung hierfür liegt nach Kenntnis des Verkäufers nicht vor. Der Käufer übernimmt das Risiko einer bauaufsichtlichen Beanstandung.“ Das ist unangenehm zu schreiben und es beendet die Diskussion.
- Eigenleistungen offenlegen. Welche Arbeiten hast Du oder ein Bekannter ausgeführt, in welchem Umfang, ohne Fachbetrieb.
- Keine Beschaffenheitsangaben, die Du nicht belegen kannst. Jede Zusicherung ist eine Garantie, und für Garantien greift der Haftungsausschluss nach § 444 BGB genauso wenig wie bei Arglist. Wohnfläche, Baujahr der Heizung, Zustand der Elektrik: nur, was belegt ist.
- Unterlagen zum Vertragsbestandteil machen. Was Du übergeben hast, gehört in eine Anlage mit Datum.
Lass Dir den Entwurf rechtzeitig geben und lies ihn mit dieser Liste in der Hand. Worauf es dabei ankommt, steht unter Kaufvertrag prüfen und Ablauf des Notartermins.
Und wenn Du in Steele mit einem Immobilienrichtwert von 2.050 Euro je Quadratmeter vierzig ungenehmigte Quadratmeter im Exposé stehen hast, geht es nicht um eine Formalie. Es geht um rund 82.000 Euro, die entweder da sind oder eben nicht.
Fazit
Eigenleistung ist beim Wohnen Deine Sache und beim Verkaufen ein Thema, weil weder ein haftender Betrieb noch Rechnungen noch Bescheinigungen existieren. Bekannte, für den Käufer nicht erkennbare und erhebliche Mängel musst Du ungefragt offenlegen; wer sie verschweigt, verdeckt oder ins Blaue hinein bestreitet, verliert nach § 444 BGB den Gewährleistungsausschluss, und die Verjährung beginnt dann erst mit der Entdeckung. Schwarzarbeit macht den Werkvertrag nach § 134 BGB nichtig — der Handwerker bekommt kein Geld, Du bekommst keine Mängelansprüche und Gezahltes nicht zurück. Fehlende Baugenehmigungen für Anbau, Dachausbau oder Nutzungsänderung heilen nicht durch Zeitablauf, und Bestandsschutz deckt nur die einmal rechtmäßige, unveränderte Nutzung. Der einzige verlässliche Ausweg ist Papier: Bauakte einsehen, Abweichungen auflisten, wo möglich nachträglich genehmigen lassen und den Rest wörtlich in den Kaufvertrag schreiben.
Häufige Fragen
Darf ich Arbeiten an meinem Haus selbst ausführen?
Malen, Fliesen, Bodenbeläge und Möbelmontage ja, aber Arbeiten an der festen Elektroinstallation sowie an Gas- und Trinkwasserleitungen sind eingetragenen Fachbetrieben vorbehalten, und Eingriffe in die Statik brauchen den Nachweis eines Tragwerksplaners.
Muss ich dem Käufer sagen, dass ich selbst gebaut habe?
Ja, wenn die Arbeiten nicht erkennbar sind und für die Kaufentscheidung erheblich — also insbesondere bei Elektro, Gas, Statik, Abdichtung und bei jedem Ausbau, für den eine Genehmigung nötig gewesen wäre.
Welche Mängel muss ich ungefragt offenlegen?
Alle, die der Käufer bei einer üblichen Besichtigung nicht erkennen kann und die für seine Entscheidung wesentlich sind — etwa frühere Wasserschäden, beseitigten Schimmel, zeitweise Kellerfeuchte, Bergschäden, Altlasten oder anstehende Sanierungen in der Eigentümergemeinschaft.
Hilft mir der Gewährleistungsausschluss im Kaufvertrag?
Nur solange Du nichts arglistig verschwiegen und keine Beschaffenheit garantiert hast — genau das regelt § 444 BGB, und in beiden Fällen kannst Du Dich auf den Ausschluss nicht berufen.
Wie lange kann der Käufer noch Ansprüche stellen?
Bei einem Bauwerk verjähren die Ansprüche nach § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB in fünf Jahren ab Übergabe, bei arglistigem Verschweigen gilt jedoch nach § 438 Abs. 3 BGB die regelmäßige Verjährung, die erst mit der Entdeckung des Mangels zu laufen beginnt.
Ist es Arglist, wenn ich einen Mangel nur vermute?
Es genügt, dass Du den Mangel für möglich hältst und damit rechnest, dass er für den Käufer wichtig wäre — und ebenso riskant ist eine Behauptung ins Blaue hinein wie „der Keller ist trocken“; die ehrliche Antwort lautet dann „das weiß ich nicht“.
Was passiert rechtlich bei Schwarzarbeit am Bau?
Der Werkvertrag ist nach § 134 BGB nichtig, weil er gegen § 1 Abs. 2 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes verstößt — nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bekommt der Handwerker keinen Werklohn, der Auftraggeber keine Mängelansprüche und bereits gezahltes Geld auch bei mangelhafter Arbeit nicht zurück.
Braucht ein Kellerausbau eine Baugenehmigung?
In aller Regel ja, denn aus Lagerräumen werden Aufenthaltsräume, und damit gelten andere Anforderungen an Raumhöhe, Belichtung, Rettungswege, Brandschutz und häufig Stellplätze — es handelt sich um eine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung, auch wenn von außen nichts zu sehen ist.
Darf ich ungenehmigte Räume als Wohnfläche ins Exposé schreiben?
Nein — nicht genehmigte Aufenthaltsräume gehören nicht in die Wohnflächenangabe, und eine zu hohe Wohnfläche ist eine der Angaben, bei denen Gerichte besonders streng sind und die dem Käufer Minderungsansprüche eröffnet.
Wird ein alter Schwarzbau irgendwann durch Zeitablauf legal?
Nein, eine nie genehmigte Nutzung wird durch bloßen Zeitablauf nicht rechtmäßig; Bestandsschutz schützt nur eine einmal rechtmäßig errichtete Anlage in ihrer bisherigen Nutzung und endet bei Nutzungsänderung oder wesentlichem Eingriff in die Substanz.
Kann ich einen Ausbau nachträglich genehmigen lassen?
Häufig ja — wenn die Räume die Anforderungen an Raumhöhe, Rettungsweg, Brandschutz und Wärmeschutz erfüllen, ist ein nachträglicher Bauantrag der sauberste Weg und macht aus ungenehmigten Quadratmetern echte, bezahlte Wohnfläche.
Was schreibe ich in den Kaufvertrag, wenn die Genehmigung fehlt?
Einen konkreten Satz statt einer Leerformel: welche Räume wie genutzt werden, dass keine Baugenehmigung vorliegt und dass der Käufer das Risiko einer bauaufsichtlichen Beanstandung übernimmt — und die übergebenen Unterlagen als datierte Anlage zum Vertrag.
Wer dir das hier schreibt

- Ausgezeichnet von CHIP, FOCUS, Properbird und dem Capital Makler-Kompass als Top-Immobilienmakler.
- Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet.
- Über 20 Jahre in Essen – inhabergeführt, keine Filiale einer Kette.
- Eigenes Handwerkernetz für Entrümpelung, Maler, Boden, Fliesen, Bad, Elektrik, Dach und Dämmung.
Alle Auszeichnungen findest du im Makler-Portfolio.
Du überlegst zu verkaufen und willst keine bösen Überraschungen? Ich rechne dir den Verkauf vorher durch – Preis, Kosten, Steuer, Zeitplan. Kostenlose Bewertung anfordern.

Christian Gottschling
Geschäftsführer der GOTTSCHLING Immobilien GmbH in Essen. Über 400 Immobilienverkäufe, mehr als 1.000 Vermietungen und rund 4.000 verwaltete Wohneinheiten im Ruhrgebiet, dazu ein eigenes Handwerkernetz für alle Gewerke.
Weiterlesen: Immobilie verkaufen in Essen: der Wegweiser · Immobilienpreise in Essen
Zuletzt geprüft am 4. September 2026. Rechtsgrundlagen: Gebäudemodernisierungsgesetz mit Anlage 7 sowie §§ 36, 105, §§ 632, 632a, 634, 634a, 640, 650b, 650c, 650i, 650l, 650m, 442, 438, 444, 341 BGB, §§ 312b, 355, 356 BGB, § 1 Abs. 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz, §§ 35a, 35c EStG, § 1 Abs. 1, § 6 und Anlage A Handwerksordnung, § 194 BauGB. Auskunftsstellen: Handwerkskammer Düsseldorf mit der Handwerksrolle, Kreishandwerkerschaft Essen, IHK für Essen, Mülheim an der Ruhr und Oberhausen. Kostenangaben sind Größenordnungen, keine Angebote. Förderprogramme des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle und der KfW ändern sich – vor Auftragsvergabe prüfen. Dies ist keine Rechts- oder Steuerberatung. Im Einzelfall entscheiden Notar, Rechtsanwalt oder Steuerberater.

