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Grundbuch und Eigentumsrecht: alle Begriffe im Überblick

Im Grundbuch steht, wem etwas gehört – und was auf dem Grundstück lastet. Wer es lesen kann, erkennt in fünf Minuten, ob ein Kauf sauber ist oder ob eine Überraschung darin steckt.

Hier findest du alle Begriffe rund um Grundbuch, Kataster und Eigentumsrecht.

Worum es in diesem Bereich geht

Das Grundbuch ist kein Formular, sondern ein Register mit drei Abteilungen. In der ersten steht der Eigentümer. In der zweiten stehen Lasten und Beschränkungen: Wohnrecht, Nießbrauch, Wegerecht, Vorkaufsrecht. In der dritten stehen die Schulden: Grundschulden und Hypotheken.

Die meisten bösen Überraschungen beim Immobilienkauf stehen in Abteilung II. Ein lebenslanges Wohnrecht für die Schwiegermutter des Verkäufers zum Beispiel bleibt bestehen, auch wenn du kaufst.

Die wichtigsten Begriffe

  • Grundbuch, Grundbuchauszug und die drei Abteilungen
  • Auflassung und Auflassungsvormerkung – wie Eigentum übergeht
  • Grundschuld, Hypothek und Löschungsbewilligung
  • Wohnrecht, Nießbrauch, Wege- und Notwegerecht
  • Erbbaurecht und Vorkaufsrecht
  • Baulast und Baulastenverzeichnis – das steht nicht im Grundbuch
  • Flurstück, Gemarkung und Liegenschaftskarte

Das Wichtigste in Kürze

  • Abteilung II entscheidet, ob eine Immobilie frei nutzbar ist.
  • Baulasten stehen nicht im Grundbuch, sondern in einem eigenen Verzeichnis der Stadt.
  • Ohne Löschungsbewilligung der Bank wird eine alte Grundschuld nicht gestrichen.

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