Erben und Schenken: alle Begriffe im Überblick
Beim Erben zählen Fristen. Sechs Wochen für die Ausschlagung, drei Monate für die Anzeige beim Finanzamt. Wer die Begriffe nicht kennt, verpasst sie.
Worum es in diesem Bereich geht
Eine Immobilie im Nachlass ist selten eine einfache Sache. Meist gibt es mehrere Erben, und die Erbengemeinschaft kann nur gemeinsam entscheiden. Dazu kommt die Erbschaftsteuer, die sich nach dem Verkehrswert richtet – nicht nach dem, was du am Ende beim Verkauf bekommst.
Und wer zu Lebzeiten übertragen will, landet schnell bei Schenkung, Nießbrauch und Freibeträgen, die alle zehn Jahre neu entstehen.
Die wichtigsten Begriffe
- Gesetzliche Erbfolge, Testament, Berliner Testament und Erbvertrag
- Erbengemeinschaft, Erbauseinandersetzung und Erbteil verkaufen
- Erbschein, Erbe ausschlagen und Pflichtteil
- Erbschaftsteuer, Freibeträge und die Familienheim-Befreiung
- Schenkung, Schenkungsteuer und Kettenschenkung
- Nießbrauch und lebenslanges Wohnrecht
- Teilungsversteigerung als letzter Ausweg
Das Wichtigste in Kürze
- Die Frist zum Ausschlagen beträgt sechs Wochen ab Kenntnis – sie läuft schnell ab.
- In der Erbengemeinschaft geht ein Verkauf nur einstimmig.
- Freibeträge entstehen alle zehn Jahre neu – das macht frühzeitiges Schenken interessant.
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Alle Begriffe in diesem Bereich
- Abschichtung
- Berliner Testament
- Betreuung und Betreuungsgericht
- Erbauseinandersetzung
- Erbe ausschlagen
- Erbengemeinschaft
- Erbschaftsteuer bei Immobilien
- Erbschein
- Erbteil verkaufen
- Erbvertrag
- Familienheim-Befreiung
- Freibeträge Erbschaftsteuer
- Gesetzliche Erbfolge
- Kettenschenkung
- Nachlass
- Nachlassverzeichnis
- Pflichtteil
- Schenkung von Immobilien
- Schenkungsteuer
- Testament
- Testamentsvollstrecker
- Trennungsjahr und Immobilie
- Vorsorgevollmacht
- Zugewinnausgleich

